Das Oberlandesgericht Nürnberg hat heute einem Mann Recht zugesprochen, der seit sieben Jahren aufgrund falscher Voraussetzungen im Maßregelvollzug untergebracht war. Es erklärte das Gerichtsverfahren, das Gustl Mollath in die Forensik eingewiesen hat, für fehlerhaft. Daher ist er heute entlassen worden. Eine andere als die damals zuständige Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth muss nun klären, ob eine Unterbringung erforderlich ist. Zuletzt hatte es da sehr erheblichen Zweifel gegeben.
Ich bin sehr froh, dass Mollath frei ist. Seine Unterbringung war falsch und unverhältnismäßig.
Zur genaueren Erklärung des Urteils siehe hier.