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Wie viel Marketing erträgt die Medizin und die medizinische Forschung? Welche Veranstaltungen dienen der sachlichen Information und welche sind Marketingveranstaltungen? Wann fängt Korruption an? Welches Verhalten ist nutzbringend? (Für wen?) Welches Verhalten ist tolerierbar? Was gibt es für Richtlinien in der Schweiz? Sind diese verbindlich?
Alle müssen zusammenarbeiten um Fortschritte in der Medizin zu machen. In bei gewissen Formen müssen aber Regeln zur Zusammenarbeit aufgestellt werden, damit es keine negativen Auswirkungen für die Patienten und die Forschung gibt. Besonders beachtenswert ist die Zusammenarbeit zwischen Pharmaunternehmen und klinischen Forschern und Ärzten.
Die Pharmaunternehmen sind gewinnorientierte, den Aktionären verpflichtete und häufig riesige finanzstarke Unternehmen. Die Forscher sind der Wahrheit verpflichtet, die Mediziner den Patienten. Forscher und Mediziner sind jedoch auch Menschen. Sie reagieren wie jedermann auf Anreize – bewusste und unbewusste. Die Forscher brauchen Geld für ihre Forschung. Die Pharmaunternehmen wollen ihre Produkte verkaufen.
Um die Zusammenarbeit zwischen der Pharma- und Medizinaltechnikherstellern und den Ärzten in der Schweiz zu regeln, haben die Schweizerische Akademie der medizinischen Wissenschaften (SAMW) die Richtlinien Zusammenarbeit Ärzteschaft-Industrie erlassen. Diese Regeln wurden von 2001 bis 2005 erarbeitet und wurden 2006 publiziert:
Schweizerische Ärztezeitung 2006;87:5: Richtlinien «Zusammenarbeit Ärzteschaft-Industrie» (PDF)
Diese Richtlinien sind für die Mitgliedsärzte der FMH (Schweizer Ärzteorganisation) durch Art. 18 der Standesordnung FMH (PDF) verbindlich.
Auszug aus den Richtlinien «Zusammenarbeit Ärzteschaft – Industrie» der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften (kursive Hervorhebung von mir):
8. Bei der Publikation und Präsentation von Ergebnissen eines Versuchs ist dessen Finanzierung offenzulegen
In den Publikationen von Versuchsergebnissen ist in einer Anmerkung oder Fussnote für die Leserschaft deutlich erkennbar zu machen, wer den Versuch als Sponsor finanziert hat. Bei der Vorstellung von Versuchsergebnissen an Vorträgen, Kongressen und dergleichen ist deutlich auf diese Tatsache hinzuweisen; ebenso sind allfällige Interessenbindungen der Autoren offenzulegen.9. Die Interpretation der Ergebnisse eines Versuchs muss von den Interessen des Sponsors unabhängig sein
Bei der Interpretation von Versuchsergebnissen in Publikationen und bei Präsentationen ist auf die Vermeidung von Interessenkonflikten zu achten. Der verantwortliche Prüfer muss deshalb besondere Sorgfalt darauf verwenden,
– die im Versuch festgestellten erwünschten und unerwünschten Wirkungen eines Produktes oder Verfahrens tatsachengetreu und kritisch zu diskutieren;
– das Kosten-Nutzen-Verhältnis des geprüften Produktes oder Verfahrens möglichst objektiv darzustellen.10. Forscher wirken nicht mit beim Marketing von Produkten, an deren Prüfung sie beteiligt waren
Für einen Versuch verantwortliche oder daran beteiligte Prüfer dürfen ihre Glaubwürdigkeit nicht in Frage stellen, indem sie sich an Marketingaktionen für das geprüfte Produkt oder Verfahren beteiligen7. Referenten und Organisatoren legen allfällige persönliche oder institutionelle kommerzielle Interessen, finanzielle Verbindungen zum Sponsor, Beratertätigkeit im Auftrag des Sponsors oder Forschungsunterstützung durch den Sponsor offen
Referentenhonorare sollen angemessen sein. Im Programm und in den Unterlagen einer Veranstaltung werden alle Sponsoren aufgeführt. Referenten legen ihre Interessenbindungen dem Veranstalter, der Fachgesellschaft sowie vor Beginn ihrer Präsentation den Teilnehmern auf geeignete Weise offen.
Diese Richtlinien sind auch als Broschüre des SAMW erhältlich: Richtlinien «Zusammenarbeit Ärzteschaft-Industrie» (PDF)
Konkret heisst dies, falls Interessenbindungen bestehen, dass bei allen Publikationen und Vorträgen auf diese Interessenbindungen hingewiesen werden muss.
Achtet euch bei den nächsten Vorträgen, ob Forscher und Ärzte auf ihre Interessenbindungen hinweisen.
Die SAMW haben eine neue Fassung 2013 der Richtlinien veröffentlicht. Diese treten am 1. Februar 2013 in Kraft.
In Österreich gelangen Pharmaunternehmen durch die zunehmende Praxis der Direktbelieferung von Apotheken und Ausschaltung des Pharmagrosshandels an die Daten von Parienten und Ärzten. Wie die Presseagentur APA berichtet lassen Pharmakozerne wie Abbott oder Wyeth (jetzt Pfizer) für hochpreisige Biologika die Lieferungen von Logistikunternehmen abwickeln. Die Apotheken müssen das Rezept als Einzelbestellung zu den Logistikern faxen. Das Pharmaunternehmen bekomme dafür die Daten von Patienten und des verschreibenden Arztes (inklusive der Grundes für die Verschreibung). Der Pharma-Grosshandel werde dabei ausgeschaltet. Damit ist ein Datenschutzmechanismus aushebelt. Beim klassischen Weg über den Grosshandel erhält ausschliesslich die Krankenkasse die personenbezogenen Daten. Eine Rolle spielt die Angst vor Parallelexporten. Der Grund für die Einschaltung der Logistik-Unternehmen sei zunächst einmal, dass diese Produkte besonders interessant für Parallelexporte seien, zitiert die APA in dem Artikel einen “Insider aus der Pharmaindutrie”.
Das ist nachvollziehbar, ist doch der Parallelhandel in der EU den Pharmakonzernen ein besonderes Ärgernis, den die Unternehmen auch in anderen Ländern mit Direktvertrieb begegnen. Beispielsweise vertreiben in Grossbritannien Pfizer und 16 andere Hersteller ihre Präparate exklusiv an die Apotheken oder haben den Vertrieb eingeschränkt. Auch die Kampagnen zu der Gefährlichkeit von Arzneimittelfälschungen zielen zum Teil auf die Kontrolle des Vertriebs ab. Wenn, wie vom EU-Parlament diese Woche beschlossen, demnächst Arzneimittelpackungen und Blister vom Apothekentresen bis zum Hersteller zurückverfolgt werden können, hilft das den Unternehmen, Quellen der Importeure auszutrocknen.
Weiter wird vom Insider” die Haftungsfrage angeführt, wenn in der Kühlkette etwas schief läuft würde es immer am Pharmakonzern hängenbleiben. Aber auch die Informationen sind begehrt:
Den Pharmakonzernen fallen damit erstklassige Daten zur Steuerung ihres Marketings und des Pharmaaussendienstes in die Hände. Nicht von ungefährt werden als Beispiele “Enbrel®” oder “Humira®” genannt – monoklonale Antikörper aus der Klasse der TNF-alpha-Blocker, die in Deutschland die beiden ersten Plätze bei den erfolgreichsten Neueinführungen in den letzten 10 Jahren anführen.
Auf europäischer Ebene hatte der Europäische Gerichtshofs (EuGH) hatte schon 2008 entschieden, dass Pharmaunternehmen ihre marktbeherrschende Stellung missbrauchen, wenn sie sich weigern, bestimmte Grosshändler zu beliefern, um auf diese Weise Parallelexporte zu verhindern. Allerdings hatten die EU-Richter den Konzernen einen Spielraum eingeräumt, um ihre geschäftlichen Interessen zu schützen. Die Definition dieses Freiheitsgrades ist jedoch den Mitgliedstaaten überlassen.
In Deutschland war in den letzten Jahren ebenso ein Trend zum Direktvertrieb zu beobachten. In den ersten sechs Monaten 2009 wurden 3,2 Millionen Packungen mit Originalpräparaten unter Ausschaltung des Grosshandels vertrieben. Der Trend scheint in Deutschland jedoch gebrochen zu werden. Mit der Novelle des Arzneimittelgesetzes haben Grosshändlern im letzten Jahr einen Belieferungsanspruch gegenüber den Pharmaherstellern bekommen.
Informationen von Ärzten oder Patienten werden hierzulande beim Direktvertrieb nicht von den Apothekern an die Pharmaunternehmen geliefert. Aber mit dem Aspekt des Sammelns von Arzt- und Patientensdaten für das Marketing hat das Thema zumindest in Österreich eine neue Dimension.
Mismatches durch Fehleinschätzung Eine wesentliche Fehlerquelle der Interaktionen zwischen Praxisteams und ihren Patienten sind Mismatches bei der Beurteilung von Anforderungen und Zufriedenheit. Sowohl Über- als auch Unterschätzungen führen zu falschen Verhaltensweisen und zu einem inadäquaten Ressourceneinsatz, was ingesamt in eine Patientenorientierung mündet, deren Realitätsbezug nicht so ausgeprägt ist, wie er sein könnte und sollte. Praxisanalysen […]