Lohnt sich die Kreditaufnahme für die Praxisgründung?

Ein Praxiskredit ist ein Darlehen welches dem Arzt Freiräume bietet, eine Praxis zu eröffnen, aufrechtzuerhalten und/oder zu erweitern.

Eine Praxisfinanzierung kann sehr unterschiedlich sein

Der junge Arzt der eine Praxis gründen möchte, hat oft große finanzielle Schwierigkeiten. Bei der Übernahme einer Praxis als auch bei der Praxisneugründung entsteht ein beträchtlicher Finanzierungsbedarf. Die beste Lösung wäre allerdings, wenn die Ausstattung mit Eigenkapital finanziert werden könnte. Aber viele Ärzte die am Anfang stehen, haben kein Kapital zur Verfügung, oft müssen Anschaffungen für die Familie oder ein Auto finanziert werden.

Die Finanzierung einer Praxis ist sehr unterschiedlich. Sie richtet sich nach dem Format der Praxis. So braucht eine Orthopädiepraxis oder eine Zahnarztpraxis mehr moderne Apparaturen mit einem hohen Anschaffungswert, als beispielsweise die Praxis eines Psychiaters, in der es wenig technische Ausstattung bedarf. Eine Praxisfinanzierung kann sich so in unterschiedlichen Höhen bewegen. Die Laufzeit von einem Praxiskredit hängt mit den zu erwartenden Einnahmen ab. Allerdings sollte der Kredit nach ein paar Jahren bezahlt sein, da ein Weiterverkauf der Praxis nicht gegeben ist.

Die Finanzierung einer Praxis hat betriebswirtschaftliche Aspekte

Die Kreditinstitute überprüfen genau, ob der Ertrag sich mit dem Praxiskredit rechnet. Die gesamten Vermögensverhältnisse werden dabei geprüft. Es werden die Kennzahlen der Quote für das Eigenkapital, die Dauer der Laufzeit und die Kapitalrentabilität untersucht und bewertet. Aber es werden auch günstige Konditionen für einen Kredit für Ärzte zugesagt, grundlegend die betriebswirtschaftlich Sicherheit durch die angebotene Dienstlesitung gegeben ist.

Die Praxisfinanzierung ist nicht zu vergleichen mit einem Privatkredit. Es ist ein betriebswirtschaftlicher Entschluss, nicht zu vergleichen mit einem Hauskauf oder einer wertmindernden Anschaffung, z.B. einem Auto.

Bevor eine Finanzierung in die Wege geleitet wird, sollte eine Unterredung mit dem Steuerberater als auch mit der KV-Wirtschaftsberatung erfolgen. Denn bei einer Praxisfinanzierung geht es nicht nur um den Gewinn. Das Gesamtkonzept der Finanzierung entscheidet über den Erfolg.

Die Liquidität sollte Vorrang haben

Die Zinsen die für die Finanzierung verlangt werden, können von der Steuer abgesetzt werden. Der Faktor Liquidität sollte immer vorrangig sein. Deshalb sollte die Zahlungsfähigkeit überprüft werden. Dazu kann wie oben schon erwähnt, das Gespräch mit dem Steuerberater hilfreich sein. Meist dauert es einige Zeit bis eine Praxis Geld abwirft. Aber die Praxiskosten und der Lebensunterhalt müssen bestritten werden. In diesem Fall ist das Kapital ein Betriebsmittelkredit den der Arzt aufnehmen kann. Dieser Kredit wird zurückgezahlt, sobald die Praxis Gewinne erzielt. Eine öffentliche Förderung gibt es wenn eine Finanzierung mit Fremdkapital getätigt wird. So zahlt die KFW Startgeld an Einzelgründer in Höhe von 50.000 Euro. Der Finanzierungsanteil ist bis zu 100 % gewahrt. D.h. die gesamten Kosten können finanziert werden. Die Laufzeit beschränkt sich auf zehn Jahre.

Der Arzt wird zum Unternehmer

Der Arzt wird mit seinem Schritt in die Selbstständigkeit zum Unternehmer. Da das aktuelle Zinsniveau auf einem niedrigen Stand ist, ist eine Finanzierung gut planbar. Die Praxisfinanzierung sollte sich an der beruflichen als auch an der privaten Situation des Praxisgründers orientieren. So sollten Laufzeit und Sollzinsbindung sich den persönlichen Bedürfnissen anpassen. Nach einer Existenzgründeranalyse muss ein Arzt für eine Praxisgründung durchschnittlich 117.000 Euro zahlen. Dabei spielt es auch eine Rolle welchem Bereich die Praxis angehört. Das gewählte Kreditlimit sollte hoch angesetzt werden, denn nach dem Anlaufen der Praxis sollte der eventuell genutzte Betriebsmittelkredit auszugleichen sein. Das Kreditlimit sollte ebenfalls hoch genug angesetzt werden, um eventuelle Praxisangelegenheiten wie z.B. eine Modernisierung, ein Auto zu kaufen, dass dem gesamten Team zur Verfügung steht oder die Kosten für ein Praxismarketing zu zahlen.
Es gibt verschiedene Darlehensformen. So besteht bei einem Annunitätendarlehen eine konstante monatliche Rate, die Zins und Tilgung beinhaltet. Ein endfälliges Darlehen zieht nur Zinsen ab. Die Tilgung wird erst am Ende der Finanzierung durch Spar- und Versicherungsprodukte abgeschlossen. Zinsgünstige Programme der einzelnen Bundesländer sind ebenfalls in die Praxisfinanzierung mit einzuschließen.

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