Krankenhäuser: Das überschätzte Image – Wenn betriebswirtschaftliche Begriffe auf medizinisches Denken treffen

Auch Krankenhaus-Ärzte haben – wie ihre niedergelassenen Kollegen – Probleme mit betriebswirtschaftlichen Termini. Das zeigt die Beurteilung des Begriffs “Image” Zwar assoziieren Kliniker zutreffend, dass es um das Bild, den Eindruck oder das Profil von Kliniken geht, warm werden Sie mit dem Begriff jedoch nicht. “Zu unspezifisch”, “Nicht fassbar” und “Nicht zu beeinflussen” sind die […]

EBM-Reform 2013: Die neuen Ziffern der Versichertenpauschalen 03000/04000

Die im Oktober in Kraft tretende EBM-Reform soll ja grundsätzlich eine Aufwertung der ärztlichen Tätigkeit zur Folge haben. Demgemäß werden die einzelnen Kriterien für Leistungen nicht nur individuell detaillierter definiert, sondern auch durch die Auslagerung bestimmter Behandlungen aus bestehenden Ziffern konkreter verrechnet. Dies betrifft auch die bis dato sehr allgemein gehaltene Versichertenpauschale GOP 03000 bzw. 04000. Diese wird es auch weiterhin geben, doch wurden zwei spezifische Leistungen ausgegliedert und damit sozusagen aufgewertet.

[Ausbildung] Osteopathiestudium – Alternative zur Humanmedizin

Keinen Medizinstudienplatz gekriegt? Wie wär’s mit einem Vollzeitstudium der Osteopathie? Dieses wird seit Kurzem an mehreren Standorten in Deutschland angeboten. Eine Auflistung sämtlicher Schulen und Hochschulen findet sich auf Osteokompass.de. Dort gibt es auch Infos zu berufsbegleitenden Ausbildungsgängen, zu den verschiedenen Abschlüssen, Verbänden und vieles mehr. Sehr informative Seite! Tipps zur Auswahl der richtigen Schule […]

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[Ausbildung] Osteopathiestudium – Alternative zur Humanmedizin

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Wie stelle ich ein Rezept aus – Anno 1936

Die Erwähnungen diverser alter Rezept-formularien im “Blaue Salbe” Post hat mich daran erinnert, dass ich noch ein Buch habe, das sie in der Apotheke entsorgen wollten und das ich nach Hause “gerettet” habe. Es ist das “Rezeptierkunde – Leitfaden zum Verschreiben und Anfertigen von Rezepten” von Prof. Dr. Med T. Gordonoff – ursprünglich vom Jahr 1936.

Und dann konnte ich es nicht mehr weglegen. Das war so interessant – die Unterschiede, das immer noch gleiche. Ein Einblick in eine andere Zeit … und ich frage mich unwillkürlich, wie ich mich damals wohl als Apothekerin gemacht hätte.

Der Autor Anton (Toni) Gordonoff wurde 1893 in Russland geboren und starb am 29. Dezember 1966. Gordonoff hat Pharmakologie studiert an den Universitäten von Bern und Nancy. Er wurde ein Professor für Pharmakologie und Toxikologie, hat diverse Bücher geschrieben – und ist offensichtlich vor Gericht als Pharmakologie-Experte aufgetreten, am bekanntesten seine Verteidigung der angeblichen Gift-Mörderin Maria Popescu, 1953 – was wohl zu ihrer (späten) Freilassung geführt hat.

Aber zurück zum Buch – zu dem ich Euch ein paar Einblicke geben will.

Die Grundlagen der Rezeptur werden dem Medizinstudenten in der Schweiz nur während eines einzigen Semesters in speziellen Kursen beigebracht …
In den verbreiteten Lehrbüchern der Pharmakologie … wird die Rezeptur gar nicht besprochen…

Prof. Dr. Med T. Gordonoff

Ja, das ist heute mit dem Ausstellen der Rezepte nicht anders – allerdings handeln sie das inzwischen in einer einzigen Stunde ab … denn schliesslich geht es nicht mehr um das zusammenstellen von Anleitungen zur Herstellung, sondern um das Abgeben von Fertigen Arzneimitteln … mit bekannter Wirkung.

Auf zahlreiche Anfragen von Studierenden hin, welches Buch man zum Erlernen der Rezeptur verwenden könnte, habe ich mich entschlossen, einen solchen Leitfaden für die Rezeptologie zu schreiben. Er enthält die wichtigsten Grundlagen der Rezeptur, des Rezeptverschreibens und der Rezeptausstellung, wie sie in der Pharmacopoe Helvetica V angegeben sind. Das Büchlein ist somit in erster Linie für die schweizerischen Mediziner bestimmt. Möge es vom Studenten, wie auch vom jungen Praktiker recht viel konsultiert werden, damit er schon während seiner Studienzeit, bzw. zu Beginn seiner praktischen Tätigkeit, die Ars formulas praescribendi richtig erlernt.

Prof. Dr. Med T. Gordonoff

Oh, die Pharmacopoe 5! Die habe ich bei mir sogar noch in der Apotheke, wo sie im Regal vor sich hingilbt … inzwischen sind wir aber bei Ausgabe … Moment, ah ja: 11!

Der angehende Arzt wird dann nicht mehr gezwungen sein, seine Rezepte blindlings abzuschreiben; er wird ferner auf diese Weise sich nicht nur vom Rezepttaschenbüchlein sondern auch vom Fabrikreisenden unabhängig machen können, und schliesslich wird er auch nicht mehr auf die grosse Menge von Spezialitäten angewiesen sein. Einen grossen Teil von Arzneispezialitäten, besonders die vielen Fabrikkombinationen kann und soll der Arzt durch das eigene Rezept ausschalten. Denn nur auf diese Weise wird er seine Therapie individuell gestalten. Und Individualisierung in der Therapie ist die Grundlage der Behandlung! Dadurch würde er auch das Apothekerwesen fördern und ebenso die Behandlung des Patienten in den Händen behalten. Zu alledem soll ihm die „Rezeptierkunde“ verhelfen.

Prof. Dr. Med T. Gordonoff

Fabrikreisende? – Ich schätze, die heute Form davon ist der Vertreter der Pharmafirma. Und die erwähnten Spezialitäten, das sind die Fertigarzneimttel, vertrieben durch die Pharmafirmen. Er redet von ‘grosser Menge’, aber das war 1936? Da hatte es wirklich noch nicht sehr viel. Vor allem, wenn man es mit heute vergleicht. Bei weitem das meiste wurde erst danach entdeckt und vertrieben … und vieles, was damals auf dem Markt war – war nicht so gut getestet vor der Einführung wie heute. Das grosse Umdenken da begann erst richtig nach dem Thalidomid-Skandal.

Mal überlegen, was gab es da wohl schon? Aspirin und opioide Schmerzmittel und Hustenmittel, das Penicillin und die Antibiotika kamen erst später (nach 1940?), dafür hatten sie so “Desinfektiva” auf Azofarbstoff-Basis, Barbital als Beruhigungs- und Schlafmittel, Insulin von Tieren … wobei erst beginnend. Alles an Blutdrucksenkern kam nachher … nee, nicht viel.

Es hat keinen Sinn, über die Spezialitäten zu wettern und zur gleichen Zeit ihr Überhandnehmen durch ihre Verordnung zu fördern. Die Spezialitäten sind ein absolut notwendiges Übel! Und auf manche Spezialitäten kann der moderne Therapeut überhaupt nicht mehr verzichten, ganz abgesehen von den Hormonen und Vitaminen, für deren Wirksamkeit nur ein grosses Werk die Garantie zu übernehmen vermag.
Aber Kombinationspräparate soll der Arzt in den meisten Fällen selber praescribieren.

Prof. Dr. Med T. Gordonoff

Ja, Vitamine und Hormone … und überhaupt die meisten komplizierter zusammengesetzten Sachen – das kann der Apotheker nicht in seinem Labor synthetisiseren. Aber interessant, dass gerade diese beiden erwähnt sind. Die Vitaminpräparate wurde inzwischen von den Lebensmittelhändlern anektiert und die Hormone haben ihre Hoch-Zeit lange hinter sich und man geht heute wieder viel vorsichtiger damit um.

Das war die Einführung. Nächste Woche geht es wirklich los!

Krankenhaus: Wer sich engagiert, wird ausgenutzt?

“Wenn man Engagement zeigt, bekommt man Probleme mit den Kollegen und vom Chef gleich noch mehr Arbeit dazu!” Dieser Kommentar aus einer Klinik-Mitarbeiterbefragung ist an Dramatik fast schon nicht zu überbieten. Das betrifft zum einen den Mitarbeiter selbst, denn er beschreibt eine Situation, aus der es für ihn keinen Ausweg gibt (außer einer Kündigung, aber […]

EBM-Reform 2013: Die Ziffern für den Chronikerzuschlag

Wenn Sie bis jetzt eventuelle Chronikerpauschalen nach der Ziffer 03212 abgerechnet haben, so müssen Sie gemäß der aktuellen Reform der EBM-Zahlen ab Oktober einiges neu machen. Denn für die Behandlung chronisch Kranker gibt es in Zukunft zwei differenzierte Gebührenordnungspauschalen, die einen bzw. mindestens zwei direkte Arzt-Patienten-Kontakte als Voraussetzung zur Geltendmachung haben. Dabei sollen die Inhalte dieser persönlichen Begegnungen so gestaltet sein, dass unter anderem eine leitliniengerechte Therapie erkennbar ist. Vor allem, wenn Sie als Hausarzt tätig sind, ist allerdings fraglich, ob in dieser Neuregelung der Chronikerpauschalen auch hausarztuntypische Leistungen abgerechnet werden können.

Teilnahme an Studien: Notwendigkeit und Bedingungen

Soll an klinischen Studien teilgenommen werden? Was muss bei einer Studienteilnahme beachtet werden?

Klinische Studien sind das Herzstück der medizinischen Forschung. Studien liefern die praktische Erfahrung, hochgestochen ausgedrückt, die empirische Evidenz für eine Behandlung. Denn Behandlungen und Theorien mögen auf dem Papier hervorragend aussehen, doch sie müssen auch in der Realität funktionieren. Beispielsweise die Argumente des Aderlassens mögen plausibel und hilfreich tönen, doch in Tests wurden die Theorien nicht bestätigt.

Unsicherheiten über Behandlungen können durch Studien geklärt werden. Ist die Behandlung A oder B besser? Und bei Alten Leuten?

Die Teilnahme an klinischen Studien ist wichtig! Studien bringen die Wissenschaft voran. Es ist geradezu eine Bürgerpflicht an Studien teilzunehmen.

Damit Studien effektiv sind, müssen aber wissenschaftliche und ethische Kriterien erfüllt sein. Eine Überprüfung können und müssen die Studienteilnehmer machen. Auch in ihrem eigenen Interesse.

Welcher Studienteilnehmer will schon, dass beispielsweise seine durchgeführte Studie nach Abschluss einfach in der Schublade verschwindet? Also, ohne den geringsten Beitrag zur Wissenschaft. Das ist leider kein hirnrissiges Beispiel, sondern traurige Realität. Denn die Hälfte aller Studien wurden und werden noch immer nicht veröffentlicht. Sie verschwinden einfach. Die Antwort auf die Unsicherheit ist da, aber womöglich passte sie dem Auftraggeber nicht. Oder es ist schlicht Faulheit des Forschers, wenn die Resultate vermeintlich für die Karriere zu wenig nützlich sind.

Eine Studie muss relevant sein. Die Forschungsfrage muss noch offen sein und nicht bereits geklärt. Nur so leistet eine Studie einen nützlichen Beitrag.

Im Leben gibt es Fragen über Fragen. Die Zeit reicht nie um alle zu beantworten. Wichtige Fragen müssen deshalb zuerst untersucht werden. Forschungsfragen müssen für Studienteilnehmer nachvollziehbar und für die Patienten nützlich sein. Studien ohne praktische Relevanz, beispielsweise nur zu Marketingzwecken, sind pure Verschwendung.

Vor einer Studienteilnahme sollten deshalb unbedingt folgende Bedingungen erfüllt sein:

  1. Das Studienprotokoll muss ordentlich in einem öffentlich zugänglichen Studienregister eingetragen sein.
  2. Das Studienprotokoll muss Bezug auf systematische Übersichtsarbeiten bereits vorhandenen Wissens (systematic reviews of existing evidence) nehmen, die zeigen, dass diese Studie notwendig ist.
  3. Eine schriftliche Garantie bekommen, die sagt, dass alle Studienresultate nach Abschluss veröffentlicht werden und alle Studienteilnehmer die Studie erhalten werden, wenn sie es wünschen.
  4. Im Falle von Pharmastudien, eine schriftliche Garantie vom Pharmaunternehmen bekommen, dass (a) das finanzielle Risiko durch unerwünschte Nebenwirkungen übernommen wird und (b) insbesondere die Beweispflicht nicht beim Patienten liegt, sondern ein Zusammenhang vom Studienorganisator ausgeschlossen werden muss (Beweisumkehr).1

Beim dritten Punkt, wäre es noch besser, wenn die Veröffentlichung der Studienresultate für alle frei verfügbar ist, also Open Access ist.

Um es für Studienteilnehmer einfach zu machen, habe ich die obigen Bedingungen in Fragen umgewandelt, die eins-zu-eins vor Studienbeginn gefragt werden können:

  1. In welchem Studienregister ist diese Studie eingetragen? (wie dies von der Wissenschaft gefordert ist)
  2. Was ist der Stand des bereits vorhandenen Wissens? Was ist die Aussage der systematischen Cochrane Übersichtsarbeiten?
  3. Können sie mir die schriftliche Bestätigung geben, dass alle Studienresultate nach Abschluss veröffentlicht werden und ich den fertigen Forschungsartikel erhalten werde.
  4. Können sie mir die verbindliche Bestätigung der Leitung geben, dass ich (a) im Falle von finanziellen Schäden in Folge der Studie, z.B. Invalidität, entschädigt und (b) eine Zusammenhang plausibel begründen, nicht jedoch formal juristisch beweisen muss (Beweisumkehr).

Falls man keine Garantien für den 4. Punkte erhält und trotzdem bzw. unbedingt an der Studie teilnehmen will, sollte man sich selbst genügend finanziell, z.B. in Form einer Rechtsschutzversicherung, absichern.

Fazit

Die Teilnahme an klinischen Studien ist wichtig. Die Voraussetzungen für gute Forschung müssen aber erfüllt sein und das finanzielle Risiko der Patienten in Folge der Studie muss vom Organisator getragen werden. Jeder Studienteilnehmer sollte diese vier Punkte – in seinem Interesse – sicherstellen. Die oben formulierten, einfachen Fragen machen die Überprüfung der minimalen Studienvoraussetzungen einfach.

Referenzen

Dieser Artikel baut auf der Folie (Position 20:00) des Vortrages von Iain Chalmers auf. Sir Dr. Iain Chalmers ist Gründer der Cochrane Collaboration und Koordinator der James Lind Initiative.

Offenlegung

Ich habe bisher an zwei Studien teilgenommen, einer psychologischen und einer zur Blutuntersuchung. Die Studienresultate der zweiten kenne ich noch nicht und muss dieser einmal nachgehen.

Überarbeitung

[Aktualisierung 24.08.2013: Das finanzielle Risiko als 4. Punkt aufgenommen. Als Studienteilnehmer ist das ein sehr relevanter Punkt. Er wurde im Kommentar unten angeregt. In der Schweiz ist es leider so, dass die Beweispflicht beim Patienten/Studienteilnehmer liegt und ein solcher formal juristischer Beweis praktisch unmöglich ist, wie der Beobachter in seinem Artikel dargestellt hat.1]

[Aktualisierung 12.10.2013: Interview mit Margit Kessler zu Studienteilnahmen: «Ich empfehle jedem Teilnehmer, eine Versicherung abzuschliessen», Tages-Anzeiger, 12. Okt. 2013]

[Aktualisierung 22.10.2013: Die Deklaration von Helsinki wurde soeben überarbeitet. Die Deklaration von Helsinki (DoH): Ethical Principles for Medical Research Involving Human Subjects wird von der World Medical Association (WMA), dem Weltärztebund erlassen. Die Deklaration von Helsinki regelt die medizinische Forschung mit Menschen. Ich habe einen Artikel geschrieben, der die alte und die neue Version vergleicht.]


  1. Hostettler O, Klinische Versuche: Tests mit Nebenwirkungen. Beobachter, 28. Jan. 2013; Nr 2.