Selbstverletzendes Verhalten im stationären Rahmen kann manchmal ganz schön starke Irritationen auslösen. Ungemein wichtig ist daher, dass das Behandlungsteam und die Patientin / der Patient zu Beginn der Behandlung klare Absprachen getroffen haben, wie mit welchen Formen der Selbstverletzung umzugehen ist. Natürlich gibt es keine für jeden Patienten und jede Situation gültige Regelung, sondern man muss sich immer wieder neu und individuell einigen. Aber es gibt einige häufig angewendete Absprachen, die ich hier mal auflisten möchte, die vielleicht die Diskussion beleben können.
Zunächst einmal möchte ich aber auf ein Video verlinken, dass aus Sicht einer Betroffenen sehr nachvollziehbar beschreibt, was selbstverletzendes Verhalten eigentlich ist:
Und ein Video, das aus Sicht einer Betroffenen beschreibt, welche alternativen Skills für sie hilfreich sind:
Welche Absprachen könnten im Umgang mit Selbstverletzendem Verhalten im stationären Rahmen hilfreich sein? Die Klinik könnte folgende Elemente in einen Behandlungsvertrag mit der Patientin / dem Patienten aufnehmen:
- Wir verstehen, dass SVV für Sie ein Verhalten ist, große innere Not zu lindern. Wir verurteilen Sie dafür nicht und bestrafen Sie dafür nicht.
- SVV ist in der Regel kein Grund, auf eine geschlossene Station verlegt zu werden.
- Ausnahme: Wenn die Selbstverletzung sehr gefährlich wird, also dauerhafte Schädigungen entstehen könnten oder das Leben in Gefahr ist, dann werden sichere Schutzmaßnahmen ergriffen. Eine dieser Schutzmaßnahmen wird in der Regel die Verlegung auf eine geschlossenen Station sein.
- Eines der Ziele der Behandlung im Krankenhaus ist es, Alternativen zum Selbstverletzenden Verhalten zu erlernen und zu trainieren. Es gehört daher zu den Absprachen, dass Sie in Anspannungssituationen versuchen, Skills anzuwenden. Wenn Sie dauerhaft keine Versuche unternehmen, Skills anzuwenden, sondern immer wieder als einzige Methode der Spannungsreduktion selbstverletzendes Verhalten wählen, kann dies zu einer Therapiepause führen, da ein wesentliches Therapieziel dann nicht erreichbar ist.
- Zum Schutz der anderen Patientinnen und Patienten vereinbaren wir mit Ihnen, dass Sie, wenn Sie sich schneiden, dies nicht vor den Augen anderer Patienten tun, diesen nicht die noch blutenden Schnitte zeigen und nicht andere Patientinnen um Hilfe bitten, wenn Sie sich geschnitten haben. Statt dessen suchen Sie bitte das Pflegepersonal auf, das darüber entscheidet, ob eine chirurgische Versorgung erforderlich ist. Ist dies nicht der Fall, verbinden Sie die Wunde bitte selber und bedecken Sie zumindest für zwei Stunden.
- Nach selbstverletzendem Verhalten schreiben Sie bitte eine Verhaltensanalyse, am besten in Form einer Kettenanalyse, um in Zukunft versuchen zu können, in ähnlichen Entwicklungen früher einen anderen Ausweg zu finden.
Welche Absprachen haltet ihr für sinnvoll im Umgang mit selbstschädigendem Verhalten in der stationären Behandlung? Gibt es Musterbeispiele für Behandlungsverträge, die ihr gut findet? Ich freue mich über jeden Kommentar!
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