14. Deutscher Medizinrechtstag – Tag 2 im Live-Ticker

Dr. Pramann eröffnet den zweiten Tag des 14. Deutschen Medizinrechtstages. Bildnachweis: Christian Augustin

Dr. Pramann eröffnet den zweiten Tag des 14. Deutschen Medizinrechtstages.
Bildnachweis: Christian Augustin

9.09 Uhr: Moderator Karl-Dieter Möller begrüßt alle Anwesenden zum zweiten Tag des Deutschen Medizinrechtstages. Er leitet zum Gewinner des Medizin-Management-Preises 2012 über – das Forensikon.

9.14 Uhr: Sogar etwas vor der Zeit beginnt Rechtsanwalt Dr. Oliver Pramann mit seinem Vortrag zum Thema: “Onlinedienste zum Kinderschutz am Beispiel des Forensikon”. Das Forensikon ist eine interdisziplinäre Kooperation aus Politik, Wirtschaft und Behörden. Die Online-Plattform soll niedergelassenen Ärzten Sicherheit für das weitere Vorgehen bei Verdachtesfällen von Kindesmissbrauchs geben. Unterstützung erhalten sie dabei von Rechtsmedizinern. Denn es geht nicht um Hilfe bei der Art der Behandlung, sondern im Mittelpunkt stehen die nächsten Schritte – beispielsweise Einschaltung der Polizei oder Meldung an das Jugendamt usw.

9.28 Uhr: “Es gibt kein Behandlungsverhältnis zwischen Patient und beratendem Rechtsmediziner”, so Dr. Pramann. Mithilfe von Telekonsultationen kann der behandelnde Arzt erstmals seine selbst gestellte Diagnose absichern.

09.35 Uhr: “Die ärztliche Schweigepflicht würde erst dann berührt werden, wenn die übermittelnden Daten eindeutig zugeordnet werden könnten. Deshalb werden beim Forensikon alle Angaben anonymisiert übermittelt.” Die ärztliche Schweigepflicht im Zusammenhang mit dem Nutzen des Forensikons führt zu einer regen Diskussion.

10.00 Uhr: Perfekt im Zeitplan – Nancy Gage-Lindner vom Hessischen Sozialministerium spricht über Schweigepflicht und Mitteilungsbedürfnis, Datenschutz und Offizialprinzip bei Verdacht auf Misshandlung.

10.05 Uhr: “Die Folgen von Gewalt verursachen jährlich in jedem Land der Erde Schäden in Milliardenhöhe.”

10.11 Uhr: “Je früher im Leben eine Gewalteinwirkung stattfindet, umso schlimmer sind die Folgen – lebenslang.”

10.23 Uhr: Ärzte müssen seit dem 13. August 2013 Verdachtsfälle von Misshandlung, sexuellem Missbrauch oder Vernachlässigung von Kindern und Jugendlichen nicht mehr den Krankenkassen melden. Der Gesetzgeber hat die Mitteilungspflicht gelockert. Nancy Gage-Lindner: “Ein großer Schritt in die richtige Richtung. Die bisherige Regelung war höchst fragwürdig, denn sie zwang Ärzte zum Vertrauensbruch ihren jungen Patienten gegenüber.”

10.51 Uhr: Nach vielen spannenden Fragen aus dem Publikum entlässt Karl-Dieter Möller die Beteiligten in die Kaffeepause.

11.14 Uhr: Weiter geht’s im Programm. Dr. Matthias Bader, Richter am Amtsgericht Schwäbisch Hall, berichtet über die Organverteilung nach dem Transplantationsgesetz – rechtliche Vorgaben zur Lösung eines unlösbaren Problems.

11.19 Uhr. “Seit dem ersten Quartal 2012 ist die Zahl der Organspender um 17,80 % zurückgegangen.”

11.21 Uhr: “Die Gerechtigkeit der Organverteilung ist eine Existenzbedingung des Transplantationssystems.”

11.33 Uhr: Dr. Bader stellt die Frage: “Gibt es ein Recht auf ein Organ?” Die Antwort: Ein Anspruch zur Verfügungstellung eines Organs gibt es in der Rechtssprechung nicht. Es ist nur ein Teilhaberecht an der Organverteilung vorhanden.

11.38 Uhr: “In vielen Teilen ist das Transplantationsgesetz verfassungswidrig. Denn durch das Kriterium der Erfolgsaussicht bei der Organverteilung werden Menschen nicht gleich behandelt.” Diese Gleichbehandlung schreibt das Grundgesetz jedoch vor.

11.42 Uhr: Dr. Bader: “Inhalte zur möglichen Reform des Transplantationsrechts:

1. Streichung der Erfolgsaussicht als Kriterium

2. Gesetzliche Regelung der Verteilungskriterien

3. Staatliche Kontrolle des Verteilungssystems”

11.47 Uhr: Auf Nachfrage von Karl-Dieter Möller zeigt sich, dass die Mehrheit der Anwesenden im Besitz eines Organspende-Ausweises ist. “Das ist leider nicht repräsentativ für die Gesamtbevölkerung”, bedauert Dr. Bader.

11.54 Uhr: Frage aus dem Auditorium: “Können Spender testamentarisch festlegen, nach welchen Kriterien die eigenen Organe vergeben werden?” Die eindeutige Antwort von Dr. Bader: “Nein, das ist nicht möglich!”

12:03 Uhr: Last but not least beginnt Dr. Britta Specht, Rechtsanwälting aus Lübeck und Vorstandsvorsitzende des Medizinrechtsanwälte e.V., ihren Vortrag zum Thema “Sprache und Verstehen”.

12:05 Uhr: Das Patientenrechtegesetzt besagt, dass die Aufklärung für den Patienten verständlich sein muss. Aus der Praxis berichtet Dr. Specht, dass dies aber nicht immer der Fall sei und Patienten eben nicht immer verstehen, was ihnen Ärzte erklären.

12:08: “Viele Aufklärungsbögen sind gut”, beginnt Dr. Specht mit einer guten Nachricht zur Patienten-Information. Sie zeigt aber auch Beispiele auf, die für viele Patienten sicher so nicht verständlich sind. Besonders wenn dazu noch die Belastung und Sorge in einer Erkrankungssituation kommen.

12:14 Uhr: Kommunikationsprobleme können von beiden Seiten kommen. Fehlende Sprach- und Deutschkenntnisse von Ärzten wie Patienten gehören ebenso dazu wie die Flucht mancher Mediziner in die Fachterminologie.

12:18 Uhr: Lösungsansätze? Wie kann ein besseres Verständnis zwischen Behandler und Behandeltem erreicht werden? Überzogen wissenschaftliche Darstellungen zu vermeiden, gehört sicherlich dazu. Psychotherapeuten sprechen da von der “Herstellung einer gemeinsamen Wirklichkeit”.

12:25 Uhr: Dr. Specht schließt mit der Feststellung: “Ein Anspruch auf Verstehen lässt sich kaum durchsetzen. Denn Verstehen hängt immer von beiden Seiten ab.”

12:28 Uhr: Die letzte Fragerunde des 14. Deutschen Medizinrechtstages beginnt mit reger Beteiligung aus dem Auditorium.

Mit nur wenigen Minuten Verspätung endet der zweite Tag des Deutschen Medizinrechtstages. Wie immer waren es zwei Tage voller guter Gespräche und interessanter Vorträge. Zur Nachbereitung stehen die Präsentationen der Referenten ab kommender Woche unter www.deutscher-medizinrechtstag.de zur Verfügung.

 

Leave a Reply

Your email address will not be published. Required fields are marked *