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Digitalisierung in der Gesundheitsversorgung: Verbände der industriellen Gesundheitswirtschaft fordern eHealth-Zielbild für Deutschland
In einem gemeinsamen Aufruf fordern die Branchenverbände der industriellen Gesundheitswirtschaft die Bundesregierung dazu auf, ein nationales eHealth-Zielbild zu entwickeln, um die bis dato noch schleppende Digitalisierung der Gesundheitsversorgung in Deutschland schnell und erfolgreich voranzubringen. Der Aufruf wird von den Verbänden BIO Deutschland, Bitkom, bvitg, BVMed, SPECTARIS, VDGH, vfa und ZVEI gemeinsam getragen. Aus Sicht der Medizintechnik, Biotechnologie, Gesundheits-IT und pharmazeutischen Industrie als zentrale Eckpfeiler der industriellen Gesundheitswirtschaft gibt das eHealth-Zielbild allen Beteiligten im Gesundheitssystem eine notwendige Orientierung und ermöglicht es ihnen, konkrete Ziele zu definieren und zu erreichen. Die Verbände rufen deshalb dazu auf, ein solches Zielbild in einem politisch moderierten Prozess ressortübergreifend und sektorübergreifend zu erarbeiten, daraus eine nationale eHealth Strategie abzuleiten und anschließend durch einen konkreten Aktionsplan flächendeckend umzusetzen. Die Digitalisierung der Gesundheitsversorgung in Deutschland könne so wesentlich gefördert werden und Deutschland wieder Anschluss an die internationale Entwicklung finden. Die Branchenverbände betonen: Ziel der Digitalisierung des Gesundheitssystems ist es, die qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung langfristig sicherzustellen, kontinuierlich zu verbessern und dabei finanzierbar zu halten. Gleichzeitig solle Deutschland als Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort ausgebaut und gestärkt werden. Die Unterzeichner des Aufrufs setzen sich dafür ein, dass die Bundesregierung die Entwicklung eines nationalen eHealth-Zielbilds als eine der ersten Aufgaben nach der Regierungsbildung angeht. Pressemitteilung der Branchenverbände der industriellen Gesundheitswirtschaft
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Europäische und deutsche Organisationen für Medikamentenschutz setzen Fristen für Systemnutzer
Der Aufbau des europäischen Netzwerkes gegen gefälschte Arzneimittel läuft auf Hochtouren. Bereits ab 9. Februar 2019 dürfen verschreibungspflichtige Arzneimittel nur noch mit Sicherheitsmerkmalen in den Verkehr gegeben werden. Apotheken müssen diese Sicherheitsmerkmale prüfen, bevor sie verschreibungspflichtige Arzneimittel an Patienten abgeben. Damit der Anschluss aller Marktbeteiligten pünktlich zum offiziellen Systemstart erfolgen kann, haben die European Medicines Verification Organisation (EMVO) und securPharm e.V. Fristen für die Anbindung an das Schutzsystem gegen gefälschte Arzneimittel für pharmazeutische Unternehmen bekannt gegeben. Bis spätestens Ende Juni 2018 müssen pharmazeutische Unternehmen mit der vertraglichen und technischen Anbindung an das Schutzsystem begonnen haben. Dies hatte die European Medicines Verification Organisation (EMVO) bereits im Januar angekündigt. Da noch längst nicht alle Unternehmen den verpflichtenden Vertrag mit dem Betreiber des EU-Hubs abgeschlossen haben, könne nur so gewährleistet werden, dass die vertragliche und technische Anbindung an das Schutzsystem bis zum Stichtag am 9. Februar 2019 abgeschlossen werden kann. Über den EU-Hub werden die Schutzsysteme der einzelnen EU-Mitgliedstaaten zu einem EU-weiten Netzwerk verbunden, mit dem das Eindringen gefälschter Arzneimittel in die legale Lieferkette verhindert werden soll. In Deutschland baut securPharm dieses Schutzsystem auf, mit der ACS PharmaProtect GmbH (www.pharmaprotect.de) als seinem Betreiber für das Datenbanksystem der pharmazeutischen Industrie. Da sich in der Bundesrepublik bereits 228 Pharma-Unternehmen an das System angeschlossen haben, kann securPharm eine kürzere Frist als der europäische Betreiber setzen. Für Vertragsabschlüsse bis zum 30. September 2018 sichert securPharm über ACS PharmaProtect zu, dass beim Vorliegen aller vertraglichen und technischen Voraussetzungen der Systemzugang pünktlich zum 9. Februar 2019 erfolgen kann. Somit kann securPharm den Unternehmen noch bis vier Monate vor Umsetzungstermin eine pünktliche Anbindung zusagen. Ziel der Fälschungsschutzrichtlinie 2011/62/EU und der delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/161 ist der Schutz des Patienten vor gefälschten Arzneimitteln in der legalen Lieferkette. Dazu werden die bereits vorhandenen Regelungen und Kontrollen durch verbindliche technische Lösungen ergänzt. Ab 9. Februar 2019 dürfen in Deutschland vom pharmazeutischen Unternehmer nur noch verschreibungspflichtige Arzneimittel in Verkehr gegeben werden, die eine individuelle Seriennummer tragen (die das securPharm-System nutzt) und einen Erstöffnungsschutz besitzen, damit erkennbar ist, ob die Verpackung noch unversehrt ist. Vor diesem Stichtag freigegebene Arzneimittelpackungen dürfen jedoch weiterhin bis zum Ablauf des Verfalldatums ohne die Sicherheitsmerkmale abgegeben werden. Pressemitteilung von securPharm e.V.
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30 Prozent der Bundesbürger würden ihre Gesundheit einem Roboter anvertrauen
Mehr als jeder dritte Bundesbürger würde bei einem ihm unbekannten Arzt eine Video-Sprechstunde besuchen. Fast ebenso viele zeigen sich sogar grundsätzlich offen für die medizinische Behandlung durch einen Roboter. Gleichzeitig legen 90 Prozent der Deutschen aber weiterhin großen Wert auf das ausführliche Gespräch und den persönlichen Vor-Ort-Besuch bei einem Arzt. Das sind Ergebnisse einer bevölkerungsrepräsentativen Umfrage der Schwenninger Krankenkasse, für die 1.000 Bundesbürger befragt wurden. „Auf den ersten Blick mögen sich diese Ergebnisse widersprechen”, sagt Siegfried Gänsler, Vorsitzender des Vorstandes der Schwenninger Krankenkasse. „Doch sie zeigen, dass sich traditionelle und digitale Medizinwelt nicht ausschließen, sondern ergänzen.“ Bisher sind beispielsweise Video-Konsultationen, Online-Diagnosen per E-Mail oder die Verschreibung von Medikamenten in Deutschland verboten. Doch diese Zeiten werden bald vorbei sein. Ab 1. April soll eine Fernbehandlung möglich sein, wenn es vorab einen persönlichen Erstkontakt zum Arzt gab, so sieht es das E-Health-Gesetz vor. Baden-Württemberg geht in einem Modellprojekt sogar noch einen Schritt weiter. Dort sollen Mediziner Patienten online oder am Telefon behandeln dürfen, die sie vorher nie persönlich gesehen haben. Bei einer Erkältung können sich die Kranken den Weg zum Arzt und das Ausharren im überfüllten Wartezimmer somit sparen. Stattdessen haben sie die Möglichkeit, zuhause vom Bett aus ihren Laptop hochzufahren, um sich behandeln zu lassen. „Digitale Angebote bringen erhebliche Vorteile für die Gesundheitsversorgung. Dabei geht es nicht nur um eine effizientere und günstigere Versorgung, sondern vor allem um bessere Behandlungsmöglichkeiten und neue Therapieoptionen zum Nutzen der Patienten“, sagt Gänsler. „In der intelligenten Kombination von Mensch und Technik liegt die Zukunft der Medizin.“ So können inzwischen beispielsweise EKG´s zuverlässig mit Hilfe eines speziell dafür entwickelten Handy-Covers aus der Ferne erstellt und von Experten beurteilt werden. Gleiches gilt für die Messung von Blutdruck und Insulinspiegel. „All das ist keine Utopie mehr und würde auch dazu beitragen, dem chronischen Ärztemangel auf dem Land zu begegnen und die medizinische Behandlung zu verbessern“, so der Schwenninger-Vorstand. „Damit dies möglich wird, müssen alle Akteure Mut zeigen und bestehende Strukturen aufbrechen.“ Wie der Weg in die neue Welt der Medizin aussehen kann und wie viel Digitalisierung unsere Gesundheit verträgt, darüber diskutieren Experten am 28. März in Berlin im Rahmen der Veranstaltung „Gesundheit zum Frühstück” der Schwenninger Krankenkasse. Pressemitteilung der Schwenninger Krankenkasse – „Die Schwenninger“
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