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Einstellung zur Organ- und Gewebespende: Erste Ergebnisse der aktuellen BZgA-Repräsentativbefragung
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) hat heute ihre aktuelle Umfrage “Einstellung, Wissen und Verhalten der Allgemeinbevölkerung zur Organ- und Gewebespende in Deutschland” veröffentlicht. Dazu erklärt Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: “Nahezu zwei Drittel der Menschen in Deutschland sagen, dass sie zu einer Organspende grundsätzlich bereit sind. Trotzdem stirbt alle 8 Stunden ein Mensch, weil kein passendes Organ zur Verfügung steht. Denn viele halten weder ihren Willen schriftlich fest, noch teilen sie ihre Entscheidung ihren Angehörigen mit. Deshalb ist der Organspendeausweis so wichtig. Jeder sollte sich informieren, bewusst entscheiden und mit der eigenen Familie darüber sprechen. Denn diese Entscheidung kann Leben retten.” Dr. Heidrun Thaiss, Leiterin der BZgA, betont: “Jeder Dritte in Deutschland hat seine Entscheidung zur Organ- und Gewebespende in einem Organspendeausweis festgehalten. Das muss uns Ansporn sein, Bürgerinnen und Bürger weiterhin gut zu informieren und sie damit zu unterstützen, ihre persönliche Entscheidung zur Organ- und Gewebespende zu treffen, diese mit ihren Angehörigen zu besprechen und sie dann auch zu dokumentieren.” Die aktuelle Befragung zeigt eine weitgehende Akzeptanz und eine noch höhere Bereitschaft zur Organ- und Gewebespende als in den vergangenen Jahren. 80 Prozent der Befragten stehen einer Organ- und Gewebespende positiv gegenüber, 71 Prozent der Befragten sind grundsätzlich damit einverstanden, dass man Ihnen nach ihrem Tod Organe und Gewebe entnimmt. 2013 waren es 68 Prozent. Auf die Frage nach den Motiven für eine Organ- und Gewebespende sagen 64 Prozent aller Befragten, dass sie anderen Menschen helfen wollen. Für 45 Prozent ist die Entlastung ihrer Angehörigen eine wichtige Spendenmotivation. 12 Prozent der Befragten lehnen eine Organ- und Gewebespende ab, weil sie den Missbrauch durch Organhandel fürchten und 9 Prozent aus Angst, dass medizinisch nicht mehr alles für sie getan würde, wenn ein Organspendeausweis vorliege. Seit 2012 steigt in Deutschland die Zahl der Personen, die einen Organspendeausweis ausgefüllt haben: Hatten 2012 lediglich 22 Prozent ihre Entscheidung zur Organ- und Gewebespende in einem Ausweis dokumentiert, waren es 2013 schon 28 Prozent. Dieser Trend setzt sich in 2014 fort – inzwischen besitzen 35 Prozent der Befragten einen Organspendeausweis. Die große Mehrheit (86 Prozent), die einen Organspendeausweis ausgefüllt hat, stimmt einer Organ- und Gewebespende zu. 7 Prozent benennen eine andere Person, die im Todesfall über eine Organ- und Gewebespende entscheiden soll. Lediglich 4 Prozent dokumentieren ihren Widerspruch im Organspendeausweis. Die Ergebnisse zeigen ebenfalls, dass bereits 46 Prozent aller Befragten ihren Angehörigen ihre persönliche Entscheidung zur Organ- und Gewebespende mitgeteilt haben. Das Transplantationsgesetz schreibt vor, dass Krankenkassen und Krankenversicherungsunternehmen ihre Versicherten alle zwei Jahre über die Organ- und Gewebespende und über den Nutzen und die Möglichkeiten des Organspendeausweises zu informieren haben. Versicherte sollen auf diesem Weg motiviert werden, ihre persönliche Entscheidung zur Organ- und Gewebespende im Organspendeausweis zu dokumentieren. Zum Zeitpunkt der BZgA-Umfrage erinnern sich 43 Prozent der Befragten, dass sie das Informationsschreiben ihrer Krankenkasse oder ihres Krankenversicherungsunternehmens mit einem beigefügten Organspendeausweis erhalten haben. Information und Aufklärung sind weiterhin in großem Umfang nötig. Denn mehr als die Hälfte der Befragten (57 Prozent) fühlt sich zum Thema Organ- und Gewebespende weniger gut bis schlecht informiert. Die BZgA hält deshalb ein breites Informationsangebot unter http://www.organspende-info.de bereit. Zudem setzen das Bundesministerium für Gesundheit und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung im Herbst 2015 die gemeinsame Informationskampagne fort. Sie steht unter dem Motto “Mein Ausweis – meine Entscheidung! Nachdenken. Darüber reden. Entscheiden.” Die bundesweite Repräsentativbefragung “Einstellung, Wissen und Verhalten der Allgemeinbevölkerung zur Organ- und Gewebespende 2014″ der BZgA wurde von Juli bis September 2014 unter 4.002 Bürgerinnen und Bürgern im Alter von 14 bis 75 Jahren durchgeführt. Ein Informationsblatt mit ausgewählten Studienergebnissen steht zum Download unter http://www.bzga.de/presse/daten-und-fakten/ Pressemitteilung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
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Noch geheim – die Medizin-Charts bei Wikio im Dezember
Die allmonatlichen Charts bei Wikio nähern sich wieder, dieses Jahr leider das letzte mal. Hier gibts schon mal die Vorschau auf die Hitliste, die am 5.12. auf Wikio veröffentlicht wird. Überraschungen!
1
Stationäre Aufnahme (1)
2
Monsterdoc (3)
3
Gesundheitliche Aufklärung (2)
4
Rescue blog (6)
5
PharMama’s Blog (10)
6
Der Krangewarefahrer (9)
7
Kids and me (4)
8
Medizynicus (13)
9
Vokalanaesthesie (7)
10
Nachrichten vom anderen Ende der Medizin (11)
11
Blog ohne Diät […]
Artikel von: Monsterdoc
Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff: Ergebnisse der Erprobungsstudien liegen vor
Zur weiteren Verbesserung der Situation der Pflegebedürftigen wird in dieser Legislaturperiode ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt. Als wichtige Vorarbeit dafür wurden im Frühjahr 2014 zwei Erprobungsstudien in Auftrag gegeben. Die Studien wurden heute dem Begleitgremium übergeben. Dazu sagt Hermann Gröhe, Bundesminister für Gesundheit: „Die Studien geben wichtige Hinweise für die weiteren Gesetzesarbeiten. Damit die Verbesserungen in der Pflege schnell bei den Pflegebedürftigen ankommen, machen wir weiter Tempo. Wichtig ist, dass die Selbstverwaltung die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs zügig vorbereitet. Deshalb erteilen wir dem GKV-Spitzenverband schon jetzt den Auftrag, mit den Vorarbeiten an der neuen Begutachtungsrichtlinie zu beginnen. Eine entsprechende Formulierungshilfe soll morgen im Bundeskabinett beschlossen werden. Ziel ist und bleibt, den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff 2017 einzuführen und umzusetzen.“ Gernot Kiefer, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes: „Mit dem Abschluss der beiden Studien und deren ausführlicher Beratung in dem Begleitgremium, sind die fachlichen Vorarbeiten abgeschlossen und der Gesetzentwurf kann jetzt zügig kommen. Auf Basis des angekündigten Kabinettsbeschlusses gehen dann die konkreten Arbeiten an der praktischen Umsetzung des politischen Vorhabens in die nächste Runde.“ Mit der „Praktikabilitätsstudie zur Einführung des neuen Begutachtungsassessments (NBA) zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach dem SGB XI“ sollten mögliche Probleme bei der Begutachtung frühzeitig aufgedeckt werden, damit gegebenenfalls notwendige Änderungen und Anpassungen bereits vor der Einführung des neuen Begriffs vorgenommen werden können. Diese Studie wurde vom Medizinischen Dienst des GKV-Spitzenverbandes in Essen unter Beteiligung der Hochschule für Gesundheit in Bochum durchgeführt. Die Stichprobe im Projekt umfasste insgesamt 2.000 pflegebedürftige Menschen in ganz Deutschland, bei denen eine Begutachtung nach dem neuen und dem derzeit gültigen Verfahren durchgeführt wurde. Alle Medizinischen Dienste der Krankenkassen in Deutschland beteiligten sich an dem Projekt. Die parallel dazu stattfindende „Evaluation des NBA – Erfassung von Versorgungsaufwendungen in stationären Einrichtungen“ sollte Hinweise für künftige Leistungshöhen je Pflegegrad in Abhängigkeit vom Pflegeaufwand ermitteln. Bei der von der Universität Bremen unter Beteiligung der Hochschule für angewandte Wissenschaften in Wolfsburg durchgeführten Studie wurde in Zusammenarbeit mit den Medizinischen Diensten der Krankenkassen bundesweit in rund 40 Pflegeheimen bei knapp 1.600 Personen erfasst, welche Leistungen sie heute bekommen. Die Arbeit an den beiden Erprobungsstudien wurde durch ein Begleitgremium begleitet, dem Vertreter des BMG, des BMAS, des BMFSFJ, der Pflegebeauftragte der Bundesregierung Staatssekretär Laumann, Vertreter des GKV-Spitzenverbandes und Akteure aus Wissenschaft, den Ländern, Leistungserbringerorganisationen, Betroffenenverbänden, dem Deutschen Pflegerat und der Pflegekassen angehören. Die Studien werden nun durch das Begleitgremium geprüft und im Anschluss daran veröffentlicht. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes
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