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Internet-Anonymisierungsdienste – Ein Vergleich
Seit diesem Jahr, in der öffentlichen Presse beinahe unbemerkt, hat sich die seit 2008 bekannte Vorratsdatenspeicherung erweitert. Die Internetprovider müssen das Surfverhalten, Mailkontake etc für vorerst sechs Monate speichern. Nutzungsprofile, Kontakte, Vorlieben lassen sich so mit Leichtigkeit erstellen, benutzen und verkaufen. Desweiteren gibt es Überlegungen, das Betreiber von Webseiten zum Protokollieren verpflichtet werden sollen, oder […]
Wahnsinnswoche 2020:32
In dieser Woche 158 Patientenkontakte und 16 Terminausfälle. Erst in 8-12 Wochen habe ich wieder freie Termine.
Perhaps the most striking and frightening aspect of the German flight from reality is the habit of treating facts as though they were mere opinions. (…) The average German honestly believes this free-for-all, this nihilistic relativity about facts, to be the essence of democracy. In fact, of course, it is a legacy of the Nazi regime.
Hannah Arendt: The Aftermath of Nazi Rule:Report from Germany. October 1950, Commentary Magazine. Kontext (deutsch).
“In Berlin haben Menschen für Ihr Recht demonstriert, von der Komplexität der Welt überfordert zu sein.” DMZ 6.8.2020
As a bleak flip side to citizen participation in the news-making process, the concept of “dark participation” is introduced here. As research has revealed, this type of user engagement seems to be growing parallel to the recent wave of populism in Western democracies. Thorsten Quandt: Dark Participation.
Media and Communication (ISSN: 2183–2439) 2018, Volume 6, Issue 4, Pages 36–48. DOI: 10.17645/mac.v6i4.1519 via Open Access Journal
Noch was zu Verschwörungsphantasien: “There are, indeed, “non-doxastic conspiracy theories”: theories that have many supporters who do not really believe in their truth or likelihood.”
Non-Doxastic Conspiracy Theories. Anna Ichino* and Juha Räikkä**. *Università degli Studi di Milano – La Statale. **University of Turku. (pdf)
Ich weiß nicht, ob sie das schon wussten:
Mit dem im November 2019 beschlossenen Digitale-Versorgung-Gesetz, das auch die Weitergabe von Gesundheitsdaten an die Forschung erzwang, hatten Krankenkassen das Recht erhalten, die – noch nicht einmal anonymisierten – Daten der Versicherten für eine marktorientierte Bedarfsanalyse auszuwerten.
Im Entwurf der neuen Fassung des § 68b Abs. 3 SGB V ist die dazu nötige Einwilligungserfordernis jetzt weg und das Widerspruchsrecht bezieht sich nur auf die “gezielte Information” sowie die “Unterbreitung von Angeboten”, nicht aber auf die Datenauswertung selbst. telepolis 3.8.2020
Der Bundesdatenschutzbeauftragte meint, der Preis für die Fortschritte bei der elektronischen Patientenakte sei der Verzicht auf grundlegende Datenschutzregelungen. netzpolitik 18.6.2020. Und auf Twitter.
Soulfood: Billy Nomates – No
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