Nach Untersuchungen von Healthon machen zwei von drei health-Apps (80 von 114; Stand 10/2013) keinerlei Angaben zum Datenschutz.
Untersucht wurden dabei verschiedene Anbietergruppen: Krankenkassen, Pharmaunternehmen, Selbsthilfeorganisationen und sonstige Anbieter. Das Ergebnis zeigt deutlich, dass Datenschutz offensichtlich auch bei den Entwicklern von Gesundheits-Apps ein Stiefkind ist.
Um App-Anbieter und Entwickler für dieses Problem zu sensibilisieren, hat die Initiative Präventionspartner für Gesundheits-Apps einen Datenschutzgenerator entwickelt in Zusammenarbeit mit der Rechtsanwältin für IT-Recht und Datenschutz, Dr. Kathrin Schürmann. Der Generator ist einfach zu bedienen und gibt erste Orientierung. Er klärt auf, was bei der Erstellung einer Datenschutzerklärung für health-Apps grundsätzlich zu beachten ist. Der Datenschutzgernerator kann die individuelle Rechtsberatung nicht ersetzen, eine Haftung durch den Anbieter der Generators ist ausdrücklich ausgeschlossen.
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“Eine Information zum Datenschutz in Gesundheits-Apps halten wir für unverzichtbar, selbst wenn die App keine personenbezogenen Daten erhebt,” so Dr. Kramer von der Initiative Präventionspartner. Schließlich bieten die Smartphones viele Möglichkeiten, Nutzer zu überwachen und aus der Kombination von Daten sehr detailierte Nutzerprofile zu erstellen. Dieser Tatsache können verantwortliche App-Anbieter mit einer transparenten Datenschutzerklärung begegnen. Das tun bisher lediglich ein Drittel der von getesteten Gesundheits-Apps.
Die Initiative Präventionspartner fordert mit dem healthonApp-Ehrenkodex, der in Zusammenarbeit mit Prof. Scherenberg von der APOLLON Hochschule der Gesundheitswirtschaft entwickelt wurde, neben der Nennung von Quellen und Autoren auch Angaben, um Interessenkonflikte transparent darzustellen. “Wir meinen, dass eine vertrauenswürdige Gesundheits-Apps ihre Nutzer auch über ihre Finanzierungs- und Werbepolitik informiert, so Dr. Kramer.