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Nur die Kundenzufriedenheit zählt Pharma-Referenten sehen sich in steigendem Maß der Gefahr ausgesetzt, mit ihren persönlichen Kontakten durch das Internet ersetzt zu werden. Vorteile wie die Verfügbarkeit zu Wunschzeiten oder erweiterte interaktive Möglichkeiten sowie ein sich veränderndes Informationsverhalten vieler Ärzte beschleunigen diesen Trend. Wer dem entgegenwirken will, muss eines erreichen: eine möglichst ausgeprägte Arztzufriedenheit mit […]
Reichlich Medikamentenmuster bei Qlaira®?
Nach dem Arzneimittelgesetz (AMG) dürfen die Pharmaunternehmen nur zwei Musterpackungen jedes Jahr an den Arzt abgeben.
(4) Pharmazeutische Unternehmer dürfen Muster eines Fertigarzneimittels an Personen nach Absatz 3 Satz 1 nur auf jeweilige schriftliche Anforderung, in der kleinsten Packungsgröße und in einem Jahr von einem Fertigarzneimittel nicht mehr als zwei Muster abgeben oder abgeben lassen. Mit den Mustern ist die Fachinformation, soweit diese nach § 11a vorgeschrieben ist, zu übersenden. Das Muster dient insbesondere der Information des Arztes über den Gegenstand des Arzneimittels.
Es gibt Hersteller, die das sehr genau nehmen und von ihrem Aussendienst Nachweise verlangen, wo die Muster gelandet sind. Andere sehen das besonders bei Markteinführungen nicht so eng und verteilen grosszügig entgegen den Vorschriften des AMG Medikamentenpackungen unter die Ärzte.
Zu den letzteren scheint Bayer im Falle der neuen Verhütungspille Qlaira® (gesprochen Klära) zu gehören. Im Internet findet man immer wieder Berichte von Frauen, die zwei oder gar drei Monatspackungen von ihrem Frauenarzt in die Hand bekommen haben. Und dies, obwohl die Medikamentenmuster üblicherweise mit Vorliebe unter den Angestellen der Praxis ihre Verwendung finden. Sozusagen als Ausgleich für den Stress und das karge Gehalt.
Nachzuvollziehen wäre ein nachlässiger Umgang mit der Begrenzung der Medikamentenmuster als Teil des Marketings. Kontrazeptiva sind Selbstzahlerinnenpillen, Qlaira® das teuerste Produkt auf dem Markt und es gibt kaum zwingende Gründe, die zum Teil längjährige Anwenderinnen eines Konkurrenzpräparats zum Umstieg bewegen würden. Die Pille greift tief in den Hormonhaushalt der Patientinnen ein – mit entsprechenden Nebenwirkungen, was lustiges Ausprobieren zum unkalkulierbaren Risiko zumindest für das Wohlbefinden macht. Einmal die intransparente Datenlage aussen vor zu lassen, die eigentlich für die Ärzte ein Grund zum zurückhaltenden Umgang mit den Medikamentenmustern sein sollte.
Schweizerischer National Fonds (SNF) beurteilt wissenschaftlichen Leistungsausweis nur noch nach Open Access Publikationen
Der Schweizerische Nationalfonds (SNF) unterstützt Forschungsprojekte in Millionenhöhe. Es sollen möglichst gute Projekte und Leute unterstützt werden. Projekte werden nach inhaltlichen Kriterien beurteilt. Es wird bei der Vergabe aber auch der Leistungsausweis der Forscher und Forscherinnen beurteilt. Der Leistungsausweis lässt sich zum Abschätzen der zukünftigen Leistung aus der vergangenen Arbeit. Nach dem Prinzip, wer in Vergangenheit gute Arbeite gemacht hat, wird es auch in Zukunft tun.
Die Leistung wird anhand der publizierten Forschungsartikel beurteilt. Leider ist es nun so, dass nicht alle Forschungsartikel frei zugänglich sind. So können auch Forschungsförderungsinstitutionen nicht alle Forschungspublikationen direkt zur Beurteilung heranziehen. Die Artikel müssen gekauft oder gar Fachzeitschriften abonniert werden. Abonnements von Fachzeitschriften können schnell zu Millionenbeträgen anwachsen.1 Für Forschungsförderer ist das herausgeworfenes Geld. Da Geld liesse sich besser in Projekte investieren.
Forschungsresultate sollen mit der besten vorhanden Methode veröffentlicht werden. In unserem Zeitalter ist das auf elektronischem Wege und nicht mehr auf Papier wie in den vergangenen Jahrhunderten. Das Internet kennt keine Grössenbeschränkung und die Resultate stehen sofort zur Verfügung.
Der Wellcome Trust, mit über einer halben Milliarde Franken jährlich einer der grössten gemeinnützigen Forschungsförderer weltweit, zieht seit letztem Jahr bei selbstgeförderten Publikationen nur noch solche Publikationen für die Beurteilung des Leistungsausweises heran, die Open Access sind. Als gemeinnütziger Forschungsförderer will der Wellcome Trust eine möglichste grosse Verbreitung des geförderten Wissens.
Der SNF hat nun diese Idee aufgegriffen und geht noch einen Schritt weiter. Der SNF zieht für den Leistungsausweis generell nur noch Publikationen heran, die Open Access sind. Der öffentliche Schweizerische Nationalfonds, der durch Steuern eingenommene Gelder verteilt, will, dass den Bürgern die geförderte Forschung zugänglich ist. Der SNF will keine Geheimwissenschaft. Eine Wissenschaft, wo Resultate nur einem kleinen, „eingeweihten“ Kreis von Leuten zur Verfügung steht.
Nur was (öffentlich) zugänglich ist, ist auch bekanntes Wissen. Wenn Forschungsresultate nicht breit zugänglich sind, könnte der Eindruck entstehen, dass Publikationen zu Karrierezwecken und nicht zur Wissensvermehrung geschrieben werden.
Die eingesparten Abonnementskosten des SNF werden zugunsten zusätzlicher Forschungsprojekte verwendet.
Fazit
Wissenschaft muss öffentlich sein. Alle, die sich an der Vermehrung des Wissens beteiligen möchten, sollen freien Zugang haben.
Der SNF hat mit dem Entscheid nur noch Open Access Publikationen für Leistungsausweis heranzuziehen eine wichtige Entscheidung getroffen. Ich hoffe andere Forschungsförderer werden diesem Beispiel folgen.
[Aktualisierung 01.04.2014: April! April! Der Artikel stimmt – bis auf den SNF. Dass der SNF nur noch Open Access Publikationen berücksichtigt entspringt mehr dem Wunsch als der Realität. Leider.]
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Uni Konstanz stoppt Verhandlungen mit Elsevier. Spiegel Online. 27. März 2014 ↩