Die Datenschützer Rhein-Main haben heute aus aktuellem Anlass einen Kommentar zu dem Urteil eines Berliner Gerichtes geschrieben, welches einen Antrag auf Einstweilige Verfügung eines Versicherten zur eGK abgelehnt hat. Klar ist, dass dieses Urteil , wie auch schon früher ergangene Urteile anderer Gerichte von den Krankenkassen, von der Industrie und der Gematik begeistert weiter verbreitet werden wird um ihre Interessen durchzusetzen. Wie auch schon anderenorts ist auch das Berliner Gericht auf keinen einzigen inhaltlichen Knackpunkt des staatlichen Mammutprojektes eingegangen.
Und die Klarstellung des Vorstandes der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, dass auch nach dem 1.1.2014 diejenigen Versichertenkarten, die nach Aufdruck noch gültig sind, weiter beim Arzt genutzt werden können ist davon nicht tangiert. Solange noch keine e-GK an den Versicherten ausgegeben worden ist, und die Online-Infrastruktur zur Kartenprüfung noch nicht existiert, kann er die bisherige KVK vorlegen oder das Ersatzverfahren bemühen.
Hier der Kommentar der Datenschützer Rhein – Main:
“Wir haben Zweifel, ob die freihändige Interpretation der
81. Kammer des Sozialgerichts Berlin zum Thema “Pflicht zur eGk ab 1.
Januar 2014″ einer Überprüfung standhält”.
Unsere Zweifel sind hier nachlesbar:
http://diedatenschuetzerrheinmain.wordpress.com/2013/11/18/sozialgericht-berlin-halt-elektronische-gesundheitskarte-fur-verfassungsgemas-wir-sagen-weiter-nein-zur-egkda/