Noch als Nachtrag zum gestrigen Post: Wenn die Krankenkasse nicht zahlen will:
Die Arzt-Kollegin erzählte mir diese Begebenheit:
Der Patient im Spital bekommt i.v. Antibiotika gegen seine heftige Infektion.
Die Krankenkasse will nicht zahlen. Als man anruft, um nach der Begründung der zu fragen, bekommt man das als Erklärung:
"Wenn das für die IV ist, ist das kein Fall für die Krankenkasse."
… (einwirken lassen) …
Also: i.v. = intravenös
IV = Invalidenversicherung
Die Mitarbeiterin liess sich dann überzeugen, dass der Patient sein intravenöses Antibiotikum nicht via Invalidenversicherung abrechnen lassen kann. Offenbar sollte man auch unbedingt gegenüber der Krankenkasse auf die Verwendung von Fachwörtern verzichten. … und von Abkürzungen sowieso.