Related Posts
Abstimmung 22. Sept: Epidemiengesetz und Arbeitsgesetz (Tankstellenshops)
Am 22. September stehen in der Schweiz zwei Volksabstimmungen mit Bezug zur Gesundheit an.
Was soll am 22. September zum Epidemiengesetz und Arbeitsgesetz (Tankstellenshops) gestimmt werden?
Revision des Epidemiengesetzes
Das Epidemiengesetz dient dazu, übertragbare Krankheiten zu erkennen, zu verhüten und zu bekämpfen. Bundesrat und Parlament haben das Gesetz überarbeitet und aktualisiert, um die Bevölkerung besser vor gesundheitlichen Bedrohungen zu schützen.
Das aktuell gültige Epidemiengesetz wurde 1970 in Kraft gesetzt. Vor 40 Jahren war die Welt weniger vernetzt. Das Risiko einer raschen Verbreitung von Infektionskrankheiten über den dichten Flugverkehr und die Warentransporten wurde erheblich grösser. Eine weltweite Zusammenarbeit bei der Bekämpfung könnte notwendig sein.
Die Nein-Kampagne spricht diffuse Ängste an. Beispielsweise wird vom Impfzwang gesprochen. Das Gesetz enthält ein Impfobligatorium. Das Obligatorium ist nichts Neues, es ist bereits im alten Gesetz von 1970 enthalten (und würde weiterhin bestehen).
So kann in sensiblen Bereichen von Spitälern (z. B. Neugeborenen- oder Krebsabteilungen) ein Impfobligatorium beim Personal angezeigt sein, um Patientinnen und Patienten vor gefährlichen Infektionskrankheiten zu schützen. Entscheidet sich eine Person gegen eine Impfung, so kann dies bedeuten, dass sie als nichtgeimpfte Person in sensiblen Spitalbereichen nicht eingesetzt werden kann.
Von Impfungen profitieren nicht nur die geimpften Personen, sondern bei einer ausreichenden Impfrate, auch die nicht geimpften Personen. Viel weniger Leute können die Viren weiterverbreiten. Gerade behinderte Menschen, deren Immunsystem geschwächt ist, könnten davon profitieren.
Das Gesetz ist für Notlagen entworfen. In Notlagen ist man froh, wenn die Kompetenzen und Mittel geregelt sind. Was klar ist, dass ein Impfobligatorium eine starkes Mittel ist und den Behörden viel Macht gibt. Es bedarf eines behutsamen Umgangs damit. Bis jetzt wurde in der Schweiz noch kein Impfobligatorium ausgesprochen.
Im Gesetz selbst, wird automatisch von der Wirksamkeit und Zweckmässigkeit von Impfungen und Medikamenten ausgegangen. Das ist aber keineswegs garantiert. Die Wirkung von Roche’s Tamiflu ist beispielsweise umstritten, trotz Milliardenkäufen der Staaten. Vor einem Einsatz muss die Wirksamkeit und Zweckmässigkeit rigoros und nachvollziehbar überprüft werden, beispielsweise müssen Impfungen einen sicheren Schutz bieten und keine schwerwiegenden Nebenwirkungen haben. Das muss aber für alle Medikamente und Impfungen gelten, ob vom Staat empfohlen oder obligatorisch erklärt, vom Hausarzt verschrieben oder selbst in der Apotheke gekauft. Wirksamkeit und Zweckmässigkeit sind unerlässlich. Diese Prinzipien müssen an anderer Stelle, für alle Medikamente geregelt sein und durchgesetzt werden. Heutzutage ist dies leider mit dem gültigen Heilmittelgesetz (HMG) noch nicht der Fall. Die Pharmaindustrie kann nach wie vor Studienresultate verheimlichen und beispielsweise nur die «positiven Studien» veröffentlichen.
Die Verschiebung von Kompetenzen von kantonaler auf die nationale Ebene bedeutet eine Zentralisierung. In einer Krisensituation können so schnell landesweite Massnahmen ergriffen werden. Effizientere (zentrale) Strukturen sind aber häufig auch anfälliger. Es genügt, wenn eine Behörde beeinflusst wird. Es ist daher auf eine strikte Unabhängigkeit des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) zu achten. Interessenkonflikte von Experten müssen sauber gehandhabt und möglichst vermieden werden.
Fazit
Das Epidemiengesetz gibt den Behörden einige Macht in die Hand, die in Notlagen notwendig sein könnte. Die Wirksamkeit und Zweckmässigkeit muss im Heilmittelgesetz besser verankert werden.
Ich stimme JA zu Epidemiengesetz.
Änderung des Arbeitsgesetzes zur Liberalisierung der Öffnungszeiten von Tankstellenshops
Das Arbeitsgesetz soll so angepasst werden, damit Tankstellenshops auf Autobahnraststätten und an Hauptverkehrswegen mit starkem Reiseverkehr neu rund um die Uhr Personal beschäftigen dürfen.
Das Abdecken gewisser Produkte in der Nacht ist sicher bizarr. Diese konkrete Gesetzesänderung ist nicht dramatisch.
Das Gesetz bedeutet aber einen weiteren Schritt zur 24-Stunden-Gesellschaft. Der Tag und Nacht verschwinden. Eine ruhelose Gesellschaft. Nichtschlafen ist tödlich. Chronisch zu wenig Schlaf macht krank.
Ich stimme deshalb NEIN zur Änderung des Arbeitsgesetzes zur Liberalisierung der Öffnungszeiten von Tankstellenshops.
Schlussbemerkung
Bildet euch eine Meinung! Geht Abstimmen!
Abstimmungsresultate Neu!
- 60% sagen JA zum neuen Epidemiengesetz.
- 56% sagen JA zum 24h-Betrieb in Tankstellenshops.
Quelle: Tagesanzeiger, 22.09.2013
Volle Kanne Bankhofer (Update 6)
Auch nach dem unfreiwilligen Abgang Hademar Bankhofers beim ARD-Morgenmagazin wegen “Verdachts auf Schleichwerbung” finden sich zahlreiche Spuren seines einschlägigen Wirkens auf den Internetseiten der ARD.
Zu den Produkten, die Bankhofer seit Jahren besonders am Herzen liegen, gehört der “Brottrunk”. Seit’ an Seit’ mit der “Gesellschaft für Ernährungsmedizin und Diätetik e.V.”, der “Qualimedic.com AG” und dem alten Bankhofer-Getreuen Sven David Müller-Nothmann setzt sich Bankhofer leidenschaftlich für den verstärkten Konsum von “Brottrunk” ein.
Sogar gegen die Folgen eines übermäßigen Konsums von Klosterfrau Melissengeist ist “Brottrunk” – offenbar ein eher übelschmeckendes Gebräu – nach den Worten Bankhofers ideal:
Mehr noch:
Wer Bankhofer kennt, ahnt, wie die Geschichte weitergeht.
“Brottrunk” ist eine beim DPMA unter der Registernummer 2910145 eingetragene Marke der Kanne Brottrunk GmbH & Co. Betriebsgesellschaft KG. Die Firma Kanne ist “Partner” von Bankhofers Internetauftritt gesundheitswelten.com (http://www.gesundheitswelten.com/partner/kanne.asp).
Und “Brottrunk” war in den vergangenen Jahren überraschend häufig ein Thema in den Bankhofer-Sendungen der ARD, zumindest ergibt sich dieses Bild aus den sendungsbegleitenden Internetseiten. Beispiele:
ARD Morgenmagazin – Servicethema vom 03.04.2008
ARD Morgenmagazin – Servicethema vom 07.02.2008
ARD Morgenmagazin – Servicethema vom 04.10.2007
ARD Morgenmagazin – Servicethema vom 24.08.2006
ARD Morgenmagazin – Servicethema vom 12.01.2006
Auf den Internetseiten zu den Bankhofer-Sendungen des Hessischen Rundfunks hat sich Bankhofer noch nicht einmal Mühe gegeben, den Hersteller des Wunderdrinks zu verschleiern. Wiederholt taucht dort der Name “Kanne Brottrunk” ganz ungeniert in voller Länge auf.
—
Update, 9.9.: Eine erste Reaktion der ARD-Zuschauerredaktion liegt mittlerweile vor:
—
Update 2: Der “Brottrunk” wurde mittlerweile von den Internetseiten des ARD-Morgenmagazins getilgt. Beim HR arbeitet man noch dran, der MDR ahnt noch nichts.
—
Update 3: Das e-comm-Blog weist zu recht darauf hin, dass aus dem breit gefächerten PR-Arsenal von Bankhofer natürlich auch TW1 wieder mit von der Partie ist. Bankhofer wäre jedoch nicht Bankhofer, wenn das Thema “Brottrunk” nicht auch in seiner Sendung “Spektrum Gesundheit” (u.a. RTL Bayern) gründliche Beachtung gefunden hätte. Belegt wird das durch verschiedene Bilder aus der Sendung in den diversen “Brottrunk”-Broschüren zu unterschiedlichen Krankheitsbildern auf seinem Internetportal. Einen erneuten Hinweis auf das Verbot der krankheitsbezogenen Werbung für Lebensmittel gemäß Heilmittelwerbegesetz bzw. LFGB erspare ich mir an dieser Stelle.
—
Update 4: Ich habe den “MDR-Fernseharzt” Dr. Thomas Höhn (und die MDR-Zuschauerredaktion) per E-Mail gebeten, u.a. zu einem weiteren möglichen Schleichwerbeproblem in der MDR-Sendung “Natürlich Gesund” Stellung zu nehmen.
—
Update 5: Keine Antwort, aber auf der MDR-Website sind hektische Aktivitäten zu beobachten.
—
Update 6: Die ARD meldet klar Schiff:
die Nachforschungen von ARD.de und DasErste.de haben ergeben, dass es im Internetangebot des Ersten keine Inhalte mehr von Hademar Bankhofer gibt.
Beim HR sucht man offenbar noch.