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Unabhängige Patientenberatung – Vergabekammer angerufen
Im Rahmen des Verfahrens zur Förderung einer unabhängigen Patientenberatung ist heute von einem der nicht berücksichtigten Bieter ein Nachprüfungsantrag an die Vergabekammer gestellt worden. Die Vergabekammer wird nun prüfen, ob der GKV-Spitzenverband als Auftraggeber die Verfahrensvorschriften eingehalten hat. Dazu erklärt Gernot Kiefer, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes: „Es ist das gute Recht eines jeden Verfahrensteilnehmers prüfen zu lassen, ob das Vergabeverfahren in allen Punkten korrekt abgelaufen ist. Wir haben diese Fördermittelvergabe in enger Abstimmung mit dem Patientenbeauftragten der Bundesregierung und unter beratender Beteiligung des Beirats durchgeführt. Grundlage unserer im Einvernehmen mit dem Patientenbeauftragten getroffenen Entscheidung waren die von den Bewerbern eingereichten Unterlagen, in denen die Konzepte und Pläne für die Beratung in den kommenden sieben Jahren dargelegt waren, und die anhand der vorher festgelegten und den Verfahrensteilnehmern bekannten objektiven Kriterien bewertet wurden. Ich bin überzeugt, dass die Vergabekammer dies auch so sehen und unser Vorgehen bestätigen wird. Die Entscheidung, die dort in den nächsten Wochen getroffen wird, schafft in jedem Fall Klarheit für alle Beteiligten. Auch künftig wollen wir eine Patientenberatung, die fachlich fundiert sowie neutral und unabhängig berät, wie dies auch die gesetzlichen Vorgaben vorsehen. Dass die unabhängige Patientenberatung künftig zu einem reinen Callcenter degradiert werden soll, wie gelegentlich kolportiert wird, ist ausgemachter Unsinn. Allein an der Zielsetzung, dass eine unabhängige Patientenberatung so vielen Ratsuchenden wie möglich kompetent, schnell und unkompliziert eine neutrale und unabhängige Beratung bieten kann, hat sich das laufende Vergabeverfahren orientiert.“ Hintergrundinfo: Wird im Rahmen eines Vergabeverfahrens ein Nachprüfungsantrag gestellt, spricht die Vergabekammer für die Zeit des Prüfungsverfahrens ein vorläufiges Zuschlagsverbot aus. Die Kammer trifft in der Regel innerhalb von fünf Wochen ab Antragstellung eine Entscheidung. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes
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Gröhe: „Sektorübergreifende Versorgung nutzt Patientinnen und Patienten“ – Expertenbeirat des Innovationsausschusses tritt erstmals zusammen
Heute hat sich in Berlin unter Leitung von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe der Expertenbeirat des Innovationsausschusses konstituiert. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Nur durch eine gute Zusammenarbeit der verschiedenen Fachdisziplinen und Berufsgruppen kann aus einzelnen Spitzenleistungen eine überzeugende Mannschaftsleistung werden. Deshalb wollen wir mit neuen sektorübergreifenden Versorgungsformen Brücken zwischen den verschiedenen Versorgungsbereichen bauen. Damit stärken wir die Fähigkeit unseres Gesundheitswesens, den umfassenden Behandlungsbedürfnissen gerade älterer, chronisch- und mehrfachkranker Patienten gerecht zu werden. Denn diese gute Behandlung der Patienten muss im Mittelpunkt stehen – und nicht Fach- und Sektorengrenzen. Bis 2019 sollen neue Versorgungsmodelle mit jährlich 300 Millionen Euro für die Regelversorgung erprobt und erforscht werden. Der Expertenbeirat wird dabei mit Sachverstand aus Wissenschaft und Versorgungspraxis unterstützen. Das nutzt den Patientinnen und Patienten. Was im Behandlungsverlauf für den Patienten Sinn macht, nutzt aber auch allen an der Behandlung beteiligten. Denn durch Abstimmung und Zusammenarbeit können Doppeluntersuchungen vermieden und Behandlungslücken geschlossen werden.“ Der Expertenbeitrat unterstützt den Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss bei der Durchführung der Förderung aus dem Innovationsfonds. Der Innovationsfonds wurde mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz, das am 23. Juli 2015 in Kraft getreten ist, eingerichtet. Er dient dazu, neue Versorgungsformen und die Versorgungsforschung mit jährlich 300 Mio. Euro in den Jahren 2016 bis 2019 zu fördern. Ziel des Innovationsfonds ist die Weiterentwicklung der Versorgung. Es sollen gezielt Projekte gefördert werden, die unmittelbar umsetzbar sind und einen Nutzen für den Patienten bringen. Daher sollen auch insbesondere Projekte mit Aussicht auf dauerhafte Aufnahme in die GKV-Versorgung unterstützt werden. Als Vorsitzender des Expertenbeirates wurde Herr Professor Dr. Holger Pfaff und als stellvertretende Vorsitzende Frau Professor Dr. Marie-Luise Dierks gewählt. Als Mitglieder des Expertenbeirates wurden vom Bundesministerium für Gesundheit berufen (in alphabetischer Reihenfolge): Frau Prof. Dr. Maria Blettner: Direktorin des Instituts für Medizinische Biometrie, Epidemiologie und Informatik der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Frau Prof. Dr. Marie-Luise Dierks: Leiterin der Patientenuniversität und Apl. Prof. an der Medizinischen Hochschule Hannover, Bereich Epidemiologie, Sozialmedizin und Gesundheitssystemforschung Herr Prof. Dr. Norbert Donner-Banzhoff: Abteilung für Allgemeinmedizin, Präventive und Rehabilitative Medizin im Med. Zentrum für Methodenwissenschaften und Gesundheitsforschung an der Philipps-Universität Marburg Frau Prof. Dr. Katrin Hertrampf, MPH: Prof. für Prävention und Versorgung in der Zahnheilkunde der Medizinischen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Herr Prof. Dr. Norbert Klusen: Ehem. Vorstandsvorsitzender der Techniker Krankenkasse Herr Prof. Dr. Sascha Köpke: Institut für Sozialmedizin und Epidemiologie, Sektion Forschung und Lehre in der Pflege, Universität zu Lübeck Herr Dr. Michael Massaneck: Marienhaus Kliniken GmbH Waldbreitbach, Geschäftsführer verschiedener weiterer Kliniken Herr Prof. Dr. Holger Pfaff: Direktor des Instituts für Medizinsoziologie, Versorgungsforschung und Rehabilitationswissenschaft der Humanwissenschaftlichen und Medizinischen Fakultät der Universität zu Köln Herr Prof. Dr. Rainer Richter: Poliklinik für Psychosomatik und Psychotherapie des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf Frau Prof. Dr. Leonie Sundmacher: Leiterin des Fachbereichs Health Services Management an der Fakultät für Betriebswirtschaft der Ludwig-Maximilians-Universität München Die Berufung der Expertinnen und Experten durch das BMG erfolgte auf Grundlage eines Vorschlagsverfahrens, in das die maßgeblichen Akteure des Gesundheitswesens einschließlich Wissenschaftsverbände eingebunden waren. Dabei wurden folgende Kriterien berücksichtigt: sektorenübergreifend ausgerichtete und umfassende Expertise zu Strukturen und besonderen Versorgungsmodellen in der Gesetzlichen Krankenversicherung ausgewiesene wissenschaftlich-methodische Expertise: Kriterien der evidenzbasierten Medizin, Erfahrung in der Durchführung von Studien oder wissenschaftlicher Leitlinienarbeit Erfahrung bei der Bewertung von Fördervorhaben bzw. Projektanträgen vertiefte Kenntnisse der Versorgungspraxis in der Gesetzlichen Krankenversicherung ausgewiesene Expertise in der Versorgungsforschung Der Expertenbeirat hat insbesondere folgende Aufgaben: Erarbeitung von Empfehlungen zum Inhalt der Förderbekanntmachungen auf Grundlage von Entwürfen der Geschäftsstelle des Innovationsausschusses Durchführung von Kurzbegutachtungen der Anträge auf Förderung Erarbeitung von Empfehlungen zur Förderentscheidung Die Empfehlungen des Expertenbeirates sind vom Innovationsausschuss in seine Entscheidungen einzubeziehen. Abweichungen vom Votum des Expertenbeirates sind vom Innovationsausschuss schriftlich zu begründen. Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit
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Darmkrebsmonat März – Neuer Test auf Darmkrebs liefert sicherere Ergebnisse
Ab April bietet die BARMER allen Versicherten im Rahmen der Darmkrebsfrüherkennung ein neues Testverfahren an, den immunologischen Stuhltest (iFOBT). „Die Entdeckungsrate für bösartige Darmtumore und deren Vorstufen ist bei dem immunologischen Stuhlbluttest deutlich höher als bei dem bisherigen Test. Er reagiert ausschließlich auf den menschlichen Blutfarbstoff Hämoglobin und ist so weniger störanfällig“, so Dr. Ursula Marschall, leitende Medizinerin bei der BARMER, mit Blick auf den Darmkrebsmonat März. An Darmkrebs erkranken in Deutschland jährlich mehr als 73.000 Menschen neu. Irrtümlich positive Ergebnisse vermeiden Krebsvorstufen wie Darmpolypen geben häufig Blut ab, das mit bloßem Auge nicht erkennbar ist, sich mit einem entsprechenden Test im Stuhl aber nachweisen lässt. Dies kann bereits der bisherige Test, allerdings reagiert er allgemein auf Blut im Stuhl und damit zum Beispiel rotes Fleisch. Dadurch lieferte er häufig irrtümlich positive Ergebnisse, die Betroffene bis zur endgültigen Abklärung der Diagnose durch eine Darmspiegelung in unbegründete Sorge versetzten. „Weniger falsch-positive Befunde beim Stuhlbluttest bedeuten auch weniger unnötige Koloskopien, um die Ursache für das Blut im Stuhl abzuklären“, betont Marschall. BARMER mit Vorreiterrolle In Bayern fördert die BARMER sehr erfolgreich diese innovative Methode der Darmkrebsfrüherkennung bereits seit dem Jahr 2013 im Rahmen der Aktion „Aktiv gegen Krebs“. Ab April können bundesweit alle BARMER Versicherten zwischen 50 und 54 Jahren den neuen Test jährlich beim Hausarzt oder bestimmten Fachärzten durchführen lassen. Ab 55 Jahren kann man sich entweder für die Darmspiegelung mit einer Wiederholung nach zehn Jahren oder für den neuen Stuhltest alle zwei Jahre entscheiden. Bei Männern ist Darmkrebs die dritthäufigste Krebserkrankung, bei Frauen die zweithäufigste. Wird er rechtzeitig erkannt, kann der Darmkrebs daran gehindert werden auszubrechen, zum Beispiel durch die Entfernung von Darmpolypen. Pressemitteilung der BARMER
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