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Berliner Gesundheitspreis 2017 prämiert fünf Projekte zum Thema „Migration und Gesundheit – Integration gestalten“
Der Berliner Gesundheitspreis 2017 wird an fünf Projekte verliehen, die sich für die Gesundheitsversorgung von Menschen mit Migrationshintergrund einsetzen oder ihnen eine berufliche Perspektive im Gesundheitswesen eröffnen. Insgesamt gab es 80 Bewerbungen aus dem gesamten Bundesgebiet für den mit 50.000 Euro dotierten Preis, der vom AOK-Bundesverband, der Ärztekammer Berlin und der AOK Nordost vergeben wird. In diesem Jahr widmete sich der Wettbewerb dem Thema „Migration und Gesundheit – Integration gestalten“. Bei der feierlichen Verleihung am 19. Juni in Berlin werden auch Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe und die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Aydan Özoğuz, Preise überreichen. Menschen mit Migrationshintergrund profitieren oft nicht in gleichem Maße von der Gesundheitsversorgung wie die übrige Bevölkerung. Sie finden sich weniger gut in unseren Versorgungsstrukturen zurecht, haben Verständigungsschwierigkeiten und wissen weniger über das Leistungsangebot. Der Berliner Gesundheitspreis zeichnet deshalb in der Kategorie I Projekte aus, die sich dafür einsetzen, den Zugang zur Gesundheitsversorgung für Menschen mit Migrationshintergrund zu verbessern. In der Kategorie II geht es um Projekte, die dabei helfen, beruflich im Gesundheitswesen Fuß zu fassen. Ein erfolgreicher beruflicher Einstieg ist ein Schlüsselfaktor für die Integration sowie die Überwindung sprachlicher und kultureller Barrieren. Das ist sowohl für die Patienten als auch für das Gesundheitswesen ein großer Gewinn. Den ersten Platz der Kategorie I mit einem Preisgeld von 15.000 Euro erhält der Berliner Verein Medizin Hilft e.V., der unter dem Motto „Medizin für alle“ seit 2014 ehrenamtlich tätig ist. Mittlerweile engagieren sich hier rund 120 Ärzte, Pflegekräfte sowie viele weitere Helfer. Sie kümmern sich beispielsweise um die Erstversorgung von Geflüchteten, behandeln Menschen ohne Krankenschein und bieten Informationsveranstaltungen zu gesundheitsbewusstem Verhalten an. „Wir haben in Deutschland eine sehr gute Gesundheitsversorgung. Aber gerade wenn Menschen neu in unser Land kommen, ist es für sie nicht immer einfach, sich in unserem Gesundheitswesen zurechtzufinden. Die Mitstreiter des Vereins ‚Medizin Hilft‘ ermöglichen Menschen den Zugang zu medizinischen Versorgungsangeboten und beraten, wenn Angst und Unsicherheit, Verständigungsprobleme, oder ein unklarer Versicherungsstatus den Weg dorthin erschweren. Das ist gelebte Mitmenschlichkeit“, lobt Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe das Projekt. Mehr Informationen:www.medizin-hilft.org – Kontakt: Dorothea Herlemann, Mobil: 0176 / 631 518 37, E-Mail: herlemann@medizin-hilft.org Den zweiten Platz der Kategorie I und ein Preisgeld von 10.000 Euro gibt es für den Berliner Selbsthilfeverein InterAktiv e.V., der Menschen mit Behinderung und Migrationshintergrund sowie ihre Familien bei der Suche nach passenden Hilfsangeboten unterstützt und Begegnungsräume für sie schafft. Über die eigene Arbeit hinaus verleiht der Verein den betroffenen Familien auch politisch eine Stimme. „InterAktiv e.V. kümmert sich um Menschen, die in zweifacher Hinsicht einen erschwerten Zugang zu unserem Gesundheitswesen haben. Damit leistet der Verein einen äußerst wichtigen Beitrag zur Integration und zur Inklusion und schließt eine Lücke, die anderweitig nicht gefüllt wird“, sagt Dr. med. Günther Jonitz, Präsident der Ärztekammer Berlin. Mehr Informationen:www.interaktiv-berlin.de – Kontakt: Pinar Can, Telefon: 030/ 49088585, E-Mail: p.can@interaktiv-berlin.de In der Kategorie II teilen sich zwei Projekte den ersten Platz und erhalten jeweils ein Preisgeld von 10.000 Euro. Eines dieser Projekte ist der Berliner Verein Alkawakibi e.V., der vor allem syrischen Ärztinnen und Ärzten beim Berufseinstieg in Deutschland hilft. Staatsministerin Aydan Özoğuz, Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, betont: „Um in einem fremden Land anzukommen, braucht es mehr als das Erlernen einer neuen Sprache. Dazu gehört auch die Chance, seine beruflichen Fähigkeiten einzubringen. Die Berliner Ärztinnen und Ärzte bei Alkawakibi helfen ihren Kolleginnen und Kollegen aus Syrien genau dabei: Sie begleiten und unterstützen sie auf ihrem mitunter langen und nicht einfachen Weg in ein neues Leben mit einer fremden Sprache und neuen beruflichen Anforderungen. Ich freue mich, dass dieser beeindruckende ehrenamtliche Einsatz heute belohnt wird.“ Mehr Informationen:www.alkawakibi.org – Kontakt: Dr. Rainer Katterbach, E-Mail: rkatterbach@web.de sowie Dr. Susanne Amberger, E-Mail: amberger@alkawakibi.org Der andere Gewinner der Kategorie II ist die Klinikum Itzehoe Akademie mit ihrem Projekt „Vielfalt macht erfolgreich! Bildung und Integration im Klinikum Itzehoe“. In diesem zweijährigen Programm erwerben Migranten neben Sprach- und Kulturkenntnissen vor allem Wissen aus den Bereichen Pflege, Medizin und Labor. In seiner Laudatio sagt Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes, dazu: „Der Berliner Gesundheitspreis kürt immer auch Projekte, die als Vorbild für Nachahmer geeignet sind. Das Klinikum Itzehoe ist so ein beeindruckendes Beispiel, denn es zeigt, wie geflüchteten Menschen eine berufliche Perspektive in Deutschland geboten werden kann.“ Mehr Informationen:www.klinikum-itzehoe.de – Kontakt: Regine Kracht, Mobil: 0172 / 5436855, E-Mail: r.kracht@kh-itzehoe.de Der dritte Platz der Kategorie II geht an den Bonner Verein für Pflege- und Gesundheitsberufe e.V. für sein Projekt „Mütter mit Migrationshintergrund in Pflegeberufe“, der für seine Leistungen 5.000 Euro erhält. Die überwiegend alleinerziehenden Mütter, die vom Bonner Verein den Pflegeberuf vermittelt bekommen, stammen aus ganz unterschiedlichen Kulturkreisen und erhalten eine Ausbildung, die auf ihre besonderen Bedürfnisse zugeschnitten ist. „In einer Gesellschaft, die immer älter wird, brauchen wir gut qualifizierte und motivierte Pflegekräfte. Alleinerziehenden Müttern den Einstieg in den Pflegeberuf zu erleichtern und die Ausbildung auf ihre Bedürfnisse auszurichten, ist ein sehr beachtenswerter Ansatz und hilft uns allen, den Frauen und unserer Gesellschaft als Ganzes“, gratuliert Frank Michalak, Vorstand der AOK Nordost – Die Gesundheitskasse. Mehr Informationen:www.fachseminar-altenpflege-bonn.de – Kontakt: Shilan Fendi, Telefon: 0228 / 965454-0, E-Mail: fendi@bv-pg.de sowie Birgit Schierbaum, E-Mail: schierbaum@bv-pg.de und Edith Kühnle, E-Mail: kuehnle@bv-pg.de Alle Informationen zum „Berliner Gesundheitspreis“ auf www.berliner-gesundheitspreis.de. Der Preis wird seit 1995 alle zwei Jahre vom AOK-Bundesverband, der Ärztekammer Berlin und der AOK Nordost – Die Gesundheitskasse ausgeschrieben. Er widmet sich jeweils einem ausgewählten Thema, das eine besondere Bedeutung für die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung hat und soll dazu beitragen, vorbildliche Initiativen sowie Projekte bekannt zu machen. Die Entscheidung über die Preisträger trifft eine unabhängige, hochkarätig besetzte Jury mit Vertretern aus Wissenschaft, Politik und Praxis. Pressemitteilung des AOK-Bundesverbandes, der Ärztekammer Berlin und der AOK Nordost
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Ein Jahr Pflegestärkungsgesetz II: Deutlich mehr Menschen erhalten Pflegeleistungen
Deutlich mehr Menschen können seit Einführung des zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) im Januar 2017 Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten. Im vergangenen Jahr gab es bei der AOK Bayern zusätzlich für rund 25.000 Versicherte erstmals Leistungen von der Pflegekasse. In den Jahren zuvor erhielten jährlich etwa 3.200 Versicherte erstmals Pflegeleistungen. „Die hohe Inanspruchnahme der neuen Pflegeleistungen belegt, wie notwendig die gesetzliche Neuregelung war“, so Dr. Irmgard Stippler, Vorstandsvorsitzende der AOK Bayern. Letztlich gehe es darum, pflegebedürftige Menschen in ihrer Selbstständigkeit zu unterstützen und damit länger eine bessere Lebensqualität zu erhalten. Mit den erweiterten Leistungen haben sich auch die Ausgaben deutlich erhöht. Lag der Haushalt der Pflegekasse der AOK Bayern 2016 noch bei knapp 1,9 Milliarden Euro, so erhöhte er sich 2017 auf über 2,3 Milliarden Euro. Die Steigerung liegt bei fast 25 Prozent. Insgesamt erhalten über 200.000 Versicherte Leistungen von der Pflegeversicherung. „Ohne Angehörige wäre die Pflege in unserem Land nicht sicherzustellen“, so Stippler. Die soziale Absicherung der Pflegepersonen sei deshalb wichtig. „Besonders die verbesserten Leistungen für die Absicherung im Alter sind mehr als gerecht“, so die AOK-Chefin. Die Pflegekasse der AOK Bayern zahlte 2017 für etwa 43.200 Pflegepersonen mehr als 146 Millionen Euro Beiträge zur Rentenversicherung. Dies ist mehr als doppelt so viel wie im Jahr zuvor. 2016 überwies die AOK Bayern knapp 68 Millionen Euro an die Rentenversicherung. Ausgebaut hat die Pflegekasse der AOK im Freistaat auch ihr bayernweites Netz an Pflegeberaterinnen und -beratern. Waren zum Start des PSG II noch 52 Pflegeberater im Einsatz, so sind es jetzt 73. Die AOK-Pflegeberater unterstützen pflegebedürftige Versicherte und ihre Angehörigen schon zu Beginn der Pflege auch dann, wenn noch kein Pflegegrad vorliegt. Bei Bedarf erstellen sie individuelle Versorgungspläne für die Pflegebedürftigen und informieren pflegende Angehörige über Entlastungsmöglichkeiten, die die Pflegeversicherung vorsieht. Hinweis zur Unterstützung für pflegende Angehörige: Wer seine pflegebedürftigen Angehörigen für eine bestimmte Zeit nicht selbst versorgen kann, etwa weil er selbst erkrankt oder in Urlaub fahren will, kann laut AOK Bayern durch zusätzliche Leistungen der Pflegekasse entlastet werden. Informationen zur Kurzzeit-, Ersatz- und Tagespflege sowie zu weiteren Angeboten für pflegende Angehörige gibt es unter: https://bayern.aok.de/pflege/unterstuetzung-fuer-pflegende-angehoerige/ Pressemitteilung der AOK Bayern
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Bessere medizinische Versorgung gesetzlich Versicherter durch ein neues Gesetz? Ja, aber…
Anlässlich der Verbändeanhörung des Bundesministeriums für Gesundheit zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV- Versorgungsstärkungsgesetz – GKV-VSG) betont der BKK Dachverband die Unterstützung der Zielsetzung des Referentenentwurfs, die Versorgungsstrukturen sukzessive an die sich wandelnden Versorgungsanforderungen, beispielsweise in dünn besiedelten Regionen oder in Ballungsräumen anzupassen. Der BKK Dachverband begrüßt, dass die Kassen bei der Gestaltung ihrer Selektivverträge flexibler agieren können als bisher – Betriebskrankenkassen haben dies schon lange gefordert, um im Versorgungsbereich mehr Spielraum für Wettbewerb zu haben und für ihre Versicherten in den Regionen maßgeschneiderte und sektorenübergreifende Angebote vorzuhalten. Weiteren Schub für die Weiterentwicklung von Innovationen kann zudem die Errichtung des Innovationsfonds geben. „Zweifelsohne gibt der Innovationsfonds der Entwicklung von innovativen sektorenübergreifenden Projekten den notwendigen und lange geforderten Schwung. Bei der wichtigen Frage, wie die gesetzlichen Krankenkassen beim 300-Millionen–Euro-Innovationstopf mit entscheiden können, setzen wir uns mit Nachdruck für eine direkte Beteiligung der Krankenkassen an der Ausgestaltung des Innovationsfonds und der Verteilung der Mittel ein, “ so Franz Knieps, Vorstand beim BKK Dachverband. Beim Versorgungsmanagement mit Hilfe von Selektivverträgen und Disease-Management-Programmen (DMP) geben die Krankenkassen und ihre Partner den Patienten heute schon wertvolle Hilfestellungen in der medizinischen Versorgung. Ähnliches sollte bei anderen Erkrankungen möglich werden. Der BKK Dachverband unterstützt daher das Zweitmeinungsverfahren ausdrücklich, das die Betriebskrankenkassen bereits in diversen Pilotprojekten praktizieren – bislang mit guten Erfahrungen. Für die Patienten gibt ein gut durchdachtes Zweitmeinungsverfahren Orientierung, unterstützt bei der Information über diverse Behandlungsoptionen und hilft dabei, optimale und gute Therapieansätze zu finden oder aber schonendere Alternativen aufzuzeigen. Das Problem der steigenden Haftpflichtprämien bei freiberuflichen Hebammen bekommt der Gesetzgeber mit der Regelung, dass Krankenkassen auf Regresse bei dieser Berufsgruppe verzichten sollen, nicht in den Griff. Im Gegenteil – ist die Büchse der Pandora erst einmal geöffnet, dann werden beispielsweise Hebammen und Gynäkologen, die in Kliniken arbeiten, und viele andere Berufsgruppen oder die Krankenhäuser selbst für ihre spezifischen Risiken ebenfalls einen Regresserlass fordern. Längerfristig lässt sich die Haftpflichtproblematik auf anderem Wege lösen – zum Beispiel durch eine Fondslösung, also eine kollektive Absicherung des Haftungsrisikos aller Gesundheitsberufe durch eine berufsübergreifende Mischkalkulation. Pressemitteilung des BKK Dachverbandes
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