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Unterstützung bei ärztlicher Versorgung von Asylbewerbern: Kassenärztliche Vereinigungen übernehmen Rechnungsmanagement
Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) Nordrhein und Westfalen-Lippe haben mit dem Land NRW, vertreten durch die Bezirksregierung Arnsberg, einen Rahmenvertrag zur medizinischen Versorgung von Flüchtlingen geschlossen. Der Vertrag gilt ab 1. Oktober und sieht vor, dass die beiden NRW-KVen künftig die Arztabrechnungen aus den aktuell mehr als 160 Einrichtungen des Landes zur Aufnahme von Flüchtlingen übernehmen. „Die jetzt gefundene Regelung ist sinnvoll und führt zu einer sach-gerechten Aufgabenverteilung bei der ärztlichen Versorgung der zu uns kommenden Flüchtlinge“, betont Regierungspräsidentin Diana Ewert. Bislang wurden sämtliche Einzelabrechnungen aus den Landeseinrichtungen durch die Bezirksregierung Arnsberg bearbeitet. „Wir haben gegenüber der Landesregierung frühzeitig deutlich gemacht, dass wir in der Lage und willens sind, bei einer möglichst effizienten medizinischen Versorgung der Menschen, die so zahlreich nach Deutschland kommen, mitzuhelfen – obwohl wir als KV für die Versorgung der GKV-Versicherten zuständig sind“, sagt Dr. med. Peter Potthoff, Vorsitzender der KV Nordrhein. „Durch die Unterstützung der KVen wird die Organisation bei der flächendeckenden Erstversorgung erheblich vereinfacht und beschleunigt. Zudem erhalten die Mediziner Sicherheit in Abrechnungs- und Verordnungsfragen“, ergänzt Dr. med. Gerhard Nordmann, 2. Vorsitzender der KV Westfalen-Lippe. Die in enger Abstimmung mit dem NRW-Gesundheitsministerium erarbeitete vertraglich geregelte Zusammenarbeit von KVen und dem Land NRW, soll auch dazu dienen, weitere Ärzte für die Flüchtlingsversorgung in der Landesaufnahme zu gewinnen. Um die Teilnahme für die Mediziner so einfach und unbürokratisch wie möglich zu gestalten, erstellen die Landeseinrichtungen Listen mit Namen und Geburtsdaten der Flüchtlinge. Auf diesen Listen dokumentieren die behandelnden Ärzte die geleisteten Erstuntersuchungen, durchgeführte Impfungen und etwaige Röntgenuntersuchungen auf Tuberkulose. Anschließend werden die Listen bei der zuständigen KV eingereicht und abgerechnet. An der medizinischen Flüchtlingsversorgung in den Landeseinrichtungen können sich auch Nicht-Vertragsärzte beteiligen, also beispielsweise Ärzte, die sich bereits im Ruhestand befinden. Dazu haben diese Mediziner lediglich einen schriftlichen Antrag und eine Kopie ihrer Approbation sowie ihres Facharztnachweises bei ihrer KV einzureichen – sofern diese Unterlagen dort nicht mehr vorliegen. Der nun geschlossene Vertrag beider KVen mit dem Land bezieht sich auf die Erstuntersuchung, das Impfangebot sowie die ärztliche Versorgung der Flüchtlinge während der Unterbringung in den Einrichtungen des Landes. Alle ärztlichen Rechnungen, die Leistungen für Asylbewerber in Unterbringungseinrichtungen des Landes betreffen, müssen ab dem 1. Oktober unmittelbar an die KVen Nordrhein bzw. Westfalen Lippe und nicht mehr an die Bezirksregierung Arnsberg gereicht werden. Für die ambulante ärztliche Behandlung erkrankter Asylbewerber, die bereits auf die Kommunen verteilt sind und dort auf den Ausgang ihres Verfahrens warten, haben beide KVen bereits vor Jahren Verträge mit dem Städte- und Gemeindebund geschlossen, die die Behandlung, Abrechnung und Vergütung ärztlicher Leistungen regeln. Weitere Informationen finden Sie auch auf www.kvno.de oder auf www.kvwl.de. Zukünftig können Kommunen auch auf der Basis einer vom NRW-Gesundheitsministerium mit Krankenkassen geschlossenen Rahmenvereinbarung stattdessen die Gesundheitsversorgung der Flüchtlinge insgesamt in die Hand der Krankenkassen geben. Gemeinsame Presseinformation der Bezirksregierung Arnsberg sowie der Kassenärztlichen Vereinigungen Nordrhein und Westfalen-Lippe
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„Die Medizin wird weiblich und angestellt“
7. ÖSTERREICHISCHER GESUNDHEITSWIRTSCHAFTSKONGRESS diskutiert über neue Wege in der ambulanten Medizin Die ehemalige österreichische Gesundheitsministerin und heute ambulant tätige Schmerztherapeutin Dr. Andrea Kdolsky diskutiert auf dem 7. ÖSTERREICHISCHEN GESUNDHEITSWIRTSCHAFTSKONGRESS am 11. März in Wien über das Thema „Einzelordination als Auslaufmodell?“. Mitstreiter auf dem Podium sind der Spitalsdirektor des Ospidal, Dr. Joachim Koppenberg, aus Scuol in … Weiterlesen →
Heute Alltagsheld. Morgen Filmheld. Ersatzkassen schreiben Jugendwettbewerb „Be a Socializer“ aus
Heute Alltagsheld. Morgen Filmheld. Unter diesem Motto schreiben die sechs Ersatzkassen (Techniker Krankenkasse (TK), BARMER GEK, DAK-Gesundheit, KKH Kaufmännische Krankenkasse, HEK – Hanseatische Krankenkasse und Handelskrankenkasse (hkk)) zusammen mit dem Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) und der Deutschen Rentenversicherung Bund den bundesweiten Jugendwettbewerb „Be a Socializer“ aus. Jugendliche und junge Erwachsene im Alter zwischen 16 und 26 Jahren werden aufgerufen, auf der Internetplattform www.be-a-socializer.de über persönliche Situationen bzw. Erfahrungen zu berichten, in denen sie Solidarität erfahren oder selber anderen Menschen ehrenamtlich geholfen haben. „Ob im Sportverein, in sozialen Einrichtungen oder einfach nur in der Nachbarschaft, ehrenamtliches Engagement ist ein wesentliches Element von Solidarität und humanitärer Verantwortung in der heutigen Gesellschaft. Engagement macht stark – nicht nur diejenigen, für die etwas getan wird. Es bereichert auch die, die sich für andere einsetzen“, erklärt Christian Zahn, Verbandsvorsitzender des vdek. „Mit unserem Wettbewerb „Be a Socializer“ wollen wir Jugendlichen und jungen Erwachsenen eine Plattform bieten, ihr Engagement bzw. ihre Erfahrungen öffentlich zu machen.“ Der beste Beitrag wird im Frühjahr 2016 von einer prominent besetzten Jury mit dem Socializer-Award ausgezeichnet. Der Gewinner kann zudem mit fünf Freunden einen Kurzfilm zu seiner Geschichte im Jugend Film Camp Arendsee drehen. Des Weiteren werden unter allen Teilnehmern drei Karten-Pakete für das Farben- und Party-Festival Holi Gaudy 2016 verlost. Interessierte können ihr Erlebnis bzw. ihre Geschichte auf der Webseite www.be-a-socializer.de hochladen und veröffentlichen. Hier finden sich auch weitere Informationen zum Jugendwettbewerb sowie die Teilnahmebedingungen. Pressemitteilung des vdek
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