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Voting zum 10. GESUNDHEITSWIRTSCHAFTSKONGRESS
Stärkerer politischer Druck oder mutigere unternehmerische Entscheidungen: Was ist wichtiger für die Zukunft von Krankenhäusern? „Handeln statt jammern“, fordert der Gesundheitsunternehmer Prof. Heinz Lohmann von den Managern der Gesundheitsunternehmen. Ja, es gebe zunehmende Probleme und größte Herausforderungen in der Branche. Aber sie müssten aus eigener Kraft bewältigt werden. Hilfe von außen sei nicht zu erwarten. … Weiterlesen →
Interdisziplinäre Konferenz Sozialraum Digital: Digitalisierung nutzt Menschen vor Ort – wenn niemand ausgegrenzt wird
Die heutige Veranstaltung „Sozialraum Digital – Chancen und Herausforderungen für ein Miteinander im digitalen Zeitalter“ greift interdisziplinär ein Thema auf, das aktuell in vielen gesellschaftlichen Bereichen diskutiert wird. Mit dem Fokus Sozialraum diskutieren die Teilnehmer/innen und Expert/innen aus Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Verwaltung die Chancen und Herausforderungen für ein Miteinander im digitalen Zeitalter. Hierbei geht es um die Fragen: Was kann Digitalisierung im Sozialraum überhaupt leisten? Welche Auswirkungen hat diese Entwicklung auf die Teilhabe und das Miteinander der Menschen vor Ort? Welche Möglichkeiten bestehen, dass der „smart user“ keine exklusive Gruppe bleibt, sondern dass alters- und ressourcenunabhängig digitale Angebote den Zusammenhalt und das bürgerschaftliche Engagement im Sozialraum stärken? Worin bestehen Grenzen der Digitalisierung im Miteinander? Ziel der Veranstaltung ist es, Empfehlungen – adressiert an Verwaltung als auch Zivilgesellschaft und Wirtschaft – für ein gelingendes Miteinander mit Unterstützung der Digitalisierung zu erarbeiten. Parlamentarische Staatssekretärin im BMFSFJ Elke Ferner: „In den heute anstehenden Diskussionen wollen wir verstärkt diejenigen in den Blick nehmen und als Akteure begreifen, die beim Thema Digitalisierung bisweilen noch zu wenig im Fokus stehen: ältere Menschen. Wir wollen von ihren Erfahrungen profitieren und dabei helfen, einen digitalen Sozialraum zu gestalten, der gesellschaftliche Teilhabe und ein selbstbestimmtes Leben bis ins hohe Alter unterstützt.“ Prof. Dr. Arno Elmer, Geschäftsführer Innovation Health Partners: „Neue Digitale Lösungen ermöglichen eine bessere und bezahlbare Versorgung von älteren Menschen in ihren eigenen vier Wänden. Und schaffen neue Chancen für Kommunen und die Immobilienwirtschaft auf Risiken wie demographischen Wandel und Urbanisierung zu reagieren.“ Sebastian Zilch, Geschäftsführer Bundesverband Gesundheits-IT – bvitg e.V.: „Digitale Lösungen haben das Potenzial, älteren Menschen ein würdiges Leben in ihrer gewohnten Umgebung längerfristig zu ermöglichen. In anderen europäischen Ländern werden die digitalen Möglichkeiten viel intensiver genutzt, vor allem auch, weil die digitalen Angebote von heute leicht erschlossen werden können und sich durch eine hohe Benutzerfreundlichkeit auszeichnen. Deshalb freuen wir uns sehr, gemeinsam mit unseren Partnern die Anwendungsszenarien der Digitalisierung des Sozialraums näher zu beleuchten und zu diskutieren.“ Dr. Gerhard Timm, Geschäftsführer Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege: „Wir sollten uns immer wieder bewusst machen, Digitalisierung dient keinem Selbstzweck, sondern kann ein Instrument sein, mit dem die Lebensqualität des Einzelnen sowie das Zusammenleben im Sozialraum gestärkt und vorangebracht werden soll, aber es birgt auch Risiken.“ Pressemitteilung des Bundesverband Gesundheits-IT – bvitg e. V.
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Vertreterversammlung der KV Nordrhein beschließt Änderungen an der Notdienstordnung
Auf dem Weg zu einer Neustrukturierung des ambulanten Notdienstes in Nordrhein hat die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nordrhein weitere wichtige Weichen gestellt: Die Delegierten stimmten heute, 26. September, einstimmig einem Antrag des Notdienstausschusses der Vertreterversammlung zu, der Änderungen an der gemeinsamen Notfalldienstordnung von KV und Ärztekammer Nordrhein vorsieht. Über die Änderungen hat im November auch noch die Kammerversammlung zu entscheiden. Eine wesentliche Änderung betrifft die Ergänzung der Präambel, in der es jetzt analog zu den im Juni getroffenen Beschlüssen der Vertreterversammlung heißt, dass der ärztliche Notdienst „zur Verbesserung der Versorgung auch durch Kooperation und eine organisatorische Verknüpfung mit Ärzten und zugelassenen Krankenhäusern sichergestellt werden kann“. Die von der Vertreterversammlung Ende Juni gefassten Beschlüsse sehen vor, dass im allgemeinen ärztlichen Sitzdienst für Erwachsene eine Kooperation mit Krankenhäusern möglich wird, bei der die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte ihren Notdienst in Klinikräumen leisten. An einem entsprechenden Rahmenvertrag mit der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen (KGNW) wird derzeit gearbeitet; im Frühjahr nächsten Jahres soll in der Region Bonn/Rhein-Sieg/Euskirchen im Süden Nordrheins ein Pilotprojekt starten, welches über mehrere Quartale getestet wird. Möglichst gleichmäßige Dienstbelastung Eine weitere wichtige Modifikation der Notdienstordnung besteht in der durch die Beschlüsse zur Neustrukturierung notwendig gewordenen Ergänzung, dass die Größe der Notdienstbezirke so gewählt werden soll, „dass eine möglichst gleichmäßige Belastung der zum Dienst Verpflichteten erreicht wird.“ Dabei wird unterschieden zwischen dem „Sitzdienst im allgemeinen ärztlichen Notdienst, dem fachärztlichen Notdienst für Kinderärzte und dem Augen- und HNO-Notdienst sowie dem Fahrdienst.“ Weiteres Thema der Sitzung war die Versorgung der Flüchtlinge in Nordrhein. In seinem Bericht ging Dr. med. Peter Potthoff, Vorsitzender der KV Nordrhein, auf einen neuen Vertrag ein, den die KVen in Nordrhein und Westfalen-Lippe mit dem Land Nordrhein-Westfalen abschließen werden. „Letzte Details werden derzeit auf Arbeitsebene geklärt, die Vereinbarung soll ab dem 1. Oktober gelten“, sagte Potthoff. Die Vereinbarung regelt die Bedingungen, unter denen Flüchtlinge und Asylbewerber in den zentralen Einrichtungen des Landes von Ärztinnen und Ärzten behandelt werden können. Der neue Vertrag regelt unter anderem die Abrechnung und Vergütung von ärztlichen Leistungen sowie die kurative Behandlung der Flüchtlinge. Abrechnung über die KV Nordrhein Am Vertrag können niedergelassene Ärzte, aber auch Ärzte teilnehmen, die nicht an der vertragsärztlichen Versorgung beteiligt sind – also beispielsweise auch Ärzte, die bereits im Ruhestand sind. Statt der Abrechnung über die Bezirksregierung Arnsberg ist es durch den Vertrag möglich, dass die Abrechnungen über die KV Nordrhein erfolgen. Ein Antrag des Hausärzteverbandes, die Honorierung der Erstuntersuchungen über eine Pauschale analog zum mittleren GOÄ-Satz zu verhandeln und die Behandlung der Flüchtlinge grundsätzlich von der GKV-Versorgung zu trennen, wurde mehrheitlich angenommen. Dr. med. Frank Bergmann, Vorsitzender der Vertreterversammlung der KV Nordrhein, appellierte an die Delegierten, die enorme Hilfsbereitschaft vieler Mediziner nicht durch berechtigte Fragen zu den Bedingungen der ärztlichen Versorgung der Menschen in den Hintergrund geraten zu lassen. Potthoff nahm auch Stellung zum Regierungsentwurf des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes. „Hier fehlt uns eine Beteiligung der KVen. Zudem haben Ärzte wie bei der geplanten Gesundheitskarte für Flüchtlinge das Problem, beim Einsatz der Karte in der Praxis nicht erkennen zu können, ob ein eingeschränkter Leistungsanspruch besteht. Insofern können wir nur alle Patienten, Flüchtlinge und GKV-Versicherte mit der Gesundheitskarte, gleich behandeln. Hier muss für die Ärzteschaft Rechtssicherheit geschaffen und mögliche Regressansprüche ausgeschlossen werden.“ Die Behandlung erkrankter Asylbewerber, die bereits auf die Kommunen und Städte des Landes NRW verteilt sind, erfolgt weiterhin auf der Basis einer Rahmenvereinbarung, welche die KVen vor Jahren bereits mit dem Städte- und Gemeindebund NRW abgeschlossen haben. Pressemitteilung der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein
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