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Videosprechstunde Viomedi wurde in MEDICAL OFFICE integriert
Seit dem 1. April 2018 steht allen MEDICAL OFFICE-Anwendern die Funktion „Videosprechstunde“ zur Verfügung. „Bei der Integration der zertifizierten Videosprechstunde Viomedi haben wir besonderen Wert auf die nahtlose Integration in die bestehenden Arbeitsabläufe der Arztpraxis gelegt“, erklärt INDAMED-Geschäftsführer Uwe Streit. Bereits bei Vergabe eines Termines in MEDICAL OFFICE kann dem Patienten ein Zugangscode für die Videosprechstunde ausgestellt werden, ohne die gewohnte Oberfläche verlassen zu müssen. Meldet sich der Patient später im virtuellen Wartezimmer der Videosprechstunde mit diesem Code an, erscheint automatisch ein Eintrag in der Warteliste von MEDICAL OFFICE. „Das heißt, der Arzt hat stets alle wartenden Patienten im Blick, egal ob diese in der Praxis oder vor der Kamera warten“, so Streit. Beim Aufruf eines online wartenden Patienten öffnet sich automatisch die Videosprechstunde und das Arzt-Patienten Gespräch kann beginnen. „Auf der conhIT vom 17.-19. April konnten wir unsere Lösung erstmals präsentieren“, so INDAMED-Vertriebsleiter Andreas Seiller. Die hohe Resonanz bestätige, „dass wir auf dem richtigen Weg sind“. Pressemitteilung von INDAMED
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Jürgen Hohnl als Geschäftsführer des IKK e.V. bestätigt
Die Mitgliederversammlung des IKK e.V. hat am heutigen Donnerstag Jürgen Hohnl (einstimmig) für weitere sechs Jahre zum Geschäftsführer gewählt. „Jürgen Hohnl hat in seiner Funktion als Geschäftsführer maßgeblich dazu beigetragen, dass der IKK e.V. als kompetenter Ansprechpartner in Politik, Wissenschaft und Wirtschaft anerkannt ist“, sagt Hans-Jürgen Müller, Vorstandsvorsitzender des IKK e.V. Hans Peter Wollseifer, Vorstandsvorsitzender des IKK e.V. betont zudem das Engagement von Jürgen Hohnl bei der Aufgabe der Koordination der Interessen der Innungskrankenkassen, aber auch der von Haupt- und Ehrenamt. „Jürgen Hohnl hat durch seine engagierte Arbeit im IKK-System Vertrauen auf allen Seiten gewonnen. Vertrauen, auf das er nun bei seiner weiteren Arbeit zählen kann“, so Wollseifer. Beide Vorstandsvorsitzenden untermauern, dass die heutige Bestätigung des Geschäftsführers für weitere sechs Jahre auch ein Bekenntnis der Mitglieder für die Interessenvertretung selber ist: „Der IKK e.V. erfüllt eine wichtige Aufgabe und hat sich einen festen Platz auf dem gesundheitspolitischen Parkett genauso wie im System der Innungskrankenkassen erarbeitet..“ „Die Innungskrankenkassen leisten einen wichtigen Beitrag für den Erhalt einer wettbewerblich ausgerichteten, solidarischen Krankenversicherung. Hierfür ist eine nachhaltige, gerechte und stabile Finanzierung der gesetzliche Krankenversicherung notwendig – das wird die vordringlichste Aufgabe für die neue Bundesregierung sein“, so der Geschäftsführer des IKK e.V. Hohnl: „Denn nur so können Qualiäts- und Strukturverbesserungen in der medizinischen und pflegerischen Versorgung im Interesse der Versicherten zum Tragen kommen.“ Der 54-jährige Hohnl ist seit 25 Jahren dem IKK-System verbunden. Der Germanist (M.A.) war unter anderem Leiter des Stabes Verwaltungsrat sowie der Abteilung Marketing beim IKK-Bundesverband. Seit 2009 ist er in Berlin für die Innungskrankenkassen tätig. Pressemitteilung des IKK e.V.
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Kein Freibrief für Pharmafirmen: Wirtschaftlichkeit entscheidet sich im Einzelfall
„Das aktuelle Urteil gegen den Schiedsspruch zur Mischpreiskalkulation ist ein klares Zeichen an Pharmafirmen und Ärzte. Es gibt keinen Freibrief für neue Arzneimittel. Auch wenn sie einen Zusatznutzen in Teilbereichen haben, sind sie nicht generell wirtschaftlich. Das entscheidet sich erst bei der konkreten Verordnung“, sagt Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes, zum aktuellen Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg. Damit wurde klargestellt, dass die sogenannte Mischpreisbildung über alle Anwendungsgebiete eines Arzneimittels rechtswidrig ist, wenn in einigen Teilanwendungsgebieten ein Zusatznutzen vorliegt und in anderen nicht. Das Gericht bestätigte mit diesem Urteil seine Entscheidung vom März 2017. „Statt über die Abkehr von grundlegenden Prinzipien der GKV zu sprechen, brauchen wir dringend ein herstellerunabhängiges und verständliches Arztinformationssystem, dass den Arzt bei seiner Therapieentscheidung über den aktuellen Stellenwert eines Arzneimittels im Therapiegebiet informiert“, so Litsch weiter. „Mit den detaillierten Bewertungen des G-BA werden Ärzte effektiv unterstützt, medizinisch sinnvoll und zugleich wirtschaftlich zu verordnen.“ Die Verantwortung für den wirtschaftlichen Umgang mit Beitragsgeldern liege nicht alleine bei den Gesetzlichen Krankenkassen, sondern auch bei den Leistungserbringern im Gesundheitswesen. „Bei der Verordnung von Arzneimitteln geht es immer darum, zielgerichtet und nutzengerecht zu verordnen. Dafür brauchen wir letztendlich indikationsspezifische Preise mit Auf- oder Abschlägen, die das Ausmaß des festgestellten Zusatznutzens abbilden“, so Martin Litsch. Anlass des Verfahrens war das Arzneimittel Albiglutid, für das der GKV-Spitzenverband und der Hersteller GSK (Glaxo Smith Kline) im Schiedsverfahren einen Preis festgelegt haben, der auf einer Mischkalkulation beruht und die Kosten der zweckmäßigen Vergleichstherapie um ein Vielfaches übertraf. Gegen diesen Preis hatte der GKV-Spitzenverband anschließend geklagt. Pressemitteilung des AOK Bundesverbandes
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