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Mehr Tempo bei der eGK!
Mehr Tempo bei der eGK! – GKV-Spitzenverband Gestern wurde der Referentenentwurf für das eHealth-Gesetz bekannt. Dazu erklärt in einer erste Reaktion der Sprecher des GKV-Spitzenverbandes, Florian Lanz: “Es ist ein gutes Signal, dass die Politik den Aufbau einer einheitlichen Telematik-Infrastruktur jetzt durch klare Vorgaben und Sanktionen befördern will, die sich an alle Akteure wenden. Telematik im Gesundheitswesen ist kein Selbstzweck, sie dient dazu, die Versorgung der Versicherten zu verbessern. Realisiert wird dies in erster Linie über praktische Anwendungen, die entsprechenden Mehrwert für die Patienten, die Ärzte, die Krankenkassen und die Beitragszahler haben. Dass der Gesetzesentwurf offensichtlich darauf abzielt, die Einführung und Nutzung medizinischer und administrativer Telematikanwendungen mit verbindlichen Terminen zu versehen und damit zu beschleunigen, begrüßen wir daher grundsätzlich. Positiv zu bewerten ist auch die Klarstellung, dass für diese Anwendungen zukünftig nur die von der gematik geschaffene Telematikinfrastruktur mit ihrem hohen und geprüften Sicherheitsniveau zulässig ist. Unsichere und kostenintensive Parallelsysteme soll es in Zukunft nicht mehr geben! Die vorgesehenen Anreizsysteme, die zu der entsprechenden Dynamik des Telematik-Projektes führen sollen, müssen wir uns noch im Detail anschauen. Hilfreich erscheint uns vor allem, dass Malusregelungen für die Nichteinhaltung von Terminen nicht nur auf Seiten der Krankenkassen vorgesehen sind. Dies hatte der GKV-Spitzenverband in der Vergangenheit immer wieder gefordert. Einige der Regelungen gehen hier in die richtige Richtung, wie etwa die geplante Sanktionierung aller Beteiligten – auch der Leistungserbringer – bei Nichteinhaltung der Fristen für das Versichertenstammdatenmanagement, die Notfalldaten und die Nichtanwendung dieser Funktionen in den Arztpraxen. Im Zusammenhang mit anderen Regelungen besteht allerdings auch die Gefahr, dass die Beitragszahler über Mehrzahlungen über Gebühr belastet werden. So sollen die Ärzte für 2016 und 2017 eine zusätzliche Pauschale für die Nutzung des elektronischen Arztbriefes erhalten – wenn sie ihn jedoch nicht nutzen, folgt keine Sanktionierung.” Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes
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AOK Baden-Württemberg: Arzneimittelpreise dürfen das Gesundheitssystem nicht gefährden
Der medizinische Fortschritt und die Individualisierung von Therapien geben vielen Menschen Grund zur Hoffnung. Doch die Preisgestaltung einiger Unternehmen im Arzneimittelmarkt hat mit dem Hepatitis-C-Präparat Sovaldi – bekannt als „700-Euro-Pille“ – eine neue Dimension erreicht. Die Kosten für eine 12- bis 24-wöchige Jahrestherapie belaufen sich auf bis zu 120.000 Euro pro Patient. „Es kann nicht sein, dass pharmazeutische Unternehmen mit einer nicht nachvollziehbaren Preispolitik das Gesundheitssystem ausbeuten und damit seine Stabilität und Leistungsfähigkeit gefährden“, so Dr. Christopher Hermann, Vorstandschef der AOK Baden-Württemberg, im Rahmen der Veranstaltung „AOK Baden-Württemberg im Dialog – Arzneimittelmarkt aus dem Gleichgewicht? Wer sorgt für Balance?“ gestern Abend in Stuttgart. Es gehe nicht um die Frage des Nutzens eines Arzneimittels allein – auch bei Medikamenten, die einen Mehrnutzen bringen, muss die Finanzierbarkeit für die Versichertengemeinschaft erhalten bleiben. Sovaldi sei hier nur der Anfang einer neuen Welle von hochpreisigen Medikamenten. Um so notwendiger sei es, mehr Transparenz und Struktur im Arzneimittelmarkt zu schaffen. „Wir werden auch künftig allen unseren Versicherten eine bestmögliche Arzneimittelversorgung bieten. Aber nicht zu Mondpreisen“, betont Hermann. Ein angemessener Preis wäge die Interessen der Hersteller und die der Solidargemeinschaft ab und versuche ein Gleichgewicht herzustellen. Eine Entscheidung über angemessene Arzneimittelpreise sei dann möglich, wenn die tatsächlichen Forschungs- und Entwicklungskosten offengelegt werden. Es sei nicht zu erwarten, dass die Preise in naher Zukunft durch Konkurrenz weiterer Arzneimittel in diesem Indikationsgebiet, noch durch die zentralen Erstattungsverhandlungen erfolgreich reguliert werden. Deshalb fordert AOK-Chef Hermann eine Nachbesserung des AMNOG (Arzneimittelneuordnungsgesetz) von 2011, damit eine Preisanpassung ab dem ersten Tag der Zulassung für ein neues Medikament möglich ist – derzeit kann der Hersteller nach eigenem Belieben jeden Preis festsetzen, bis nach einem Jahr ein Erstattungspreis mit dem Hersteller vereinbart ist. Insbesondere müsse der nachgewiesene therapeutische Nutzen im Zusammenhang mit der Schwere der Erkrankung bei der Preisfindung maßgeblich sein. Darüber hinaus könnten mehr Entscheidungsautonomie für Krankenkassen vor Ort und die Möglichkeit dezentraler Verhandlungen bewirken, eine wirtschaftlichere Versorgung bei innovativen Medikamenten zu erreichen. Gerade in dem nicht seltenen Fall, dass nur für einen Teil der Anwendungsgebiete Anhaltspunkte für einen Therapievorteil bestehen, ist der gezielte Einsatz des neuen Medikaments für genau diese Patienten erforderlich. „Im Gegensatz zu zentralen Einheitsverhandlúngen in Berlin, können die Kassen regional das im Schulterschluss mit den Ärzten erreichen“, so Hermann. In diesem Zusammenhang fordert Hermann auch die Abschaffung der Reimportquote: „Die Wirkungen aus der planwirtschaftlichen Subventionsregelung zugunsten einer Anbietergruppe laufen im Promillebereich an den jährlichen Gesamtausgaben der AOK Baden-Württemberg für Arzneimittel.“ Zudem gelangten in letzter Zeit immer wieder Fälschungen durch Reimporte in Umlauf. Die Arzneimittelsicherheit für Patientinnen und Patienten sei wichtiger als eine marginale Einsparung. Auch haben sich die Rabattverträge längst als wirksames Instrument der Ausgabensteuerung etabliert. Unter Federführung der AOK Baden-Württemberg konnte allein 2013 für das AOK-System bei patentfreien Arzneimitteln mehr als eine Milliarde Euro eingespart werden. Seitens der Ärzteschaft kritisiert Prof. Dr. Wolf Dieter Ludwig, Vorstandsvorsitzender der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft, die unseriöse Preispolitik der Arzneimittelhersteller: „Kosten für Forschung und Entwicklung, einschließlich klinischer Studien vor der Zulassung, rechtfertigen in den meisten Fällen nicht den Preis für neue Wirkstoffe. In der Onkologie beispielsweise werden nur selten überzeugende therapeutische Erfolge durch neue Arzneimittel erzielt.“ Aussagen über die langfristige Sicherheit und Wirksamkeit bei neuen Arzneimitteln zum Zeitpunkt der Zulassung seien schwierig und erforderten deshalb auf jeden Fall weitere Erkenntnisse aus klinischen Studien nach der Zulassung. Pressemitteilung der AOK Baden-Würrtemberg
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Gute Nachrichten für Diabetiker: bei gesunder Ernährung ist Zucker in Maßen erlaubt
Das Leben eines Menschen mit Diabetes besteht aus akribischem Zählen von Broteinheiten und dem rigorose Verzicht auf Zucker und zuckerhaltige Speisen. Die Industrie bringt eine Fülle an speziellen Diabetiker-Lebensmitteln auf den Markt und verdient sehr gut daran, denn Kekse, Kuchen, Schokolade, Konfitüre etc. mit Zuckeraustauschstoffen oder Fruktose sind erheblich teurer als vergleichbare normale Produkte. Und […]