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UPD: Einfacher Zugang ist wichtig
Vor dem Hintergrund der Diskussion um die Vergabe der Fördermittel für eine Unabhängige Patientenberatung erklärt Gernot Kiefer, Vorstandsmitglied des GKV-Spitzenverbandes: „Die Unabhängige Patientenberatung ist gerade vor dem Hintergrund eines immer komplexer werdenden Gesundheitssystems ein sinnvolles und hilfreiches Instrument der Patienteninformation. Um dieser Aufgabe gerecht zu werden, ist ein einfacher Zugang zu ihrem Beratungsangebot wichtig – und der sollte leichter und schneller sein als dies bisher der Fall war. Unser Ziel bei der zurzeit laufenden Ausschreibung einer Unabhängigen Patientenberatung ist ganz klar: Wir wollen für das zur Verfügung stehende Geld so vielen Ratsuchenden wie möglich eine unabhängige, qualifizierte Beratung bieten. Mit dieser Zielsetzung haben wir gemeinsam mit dem wissenschaftlichen Beirat und dem Patientenbeauftragten der Bundesregierung die europaweite Ausschreibung gestaltet und die dafür notwendigen Kriterien festgelegt – zu denen im Übrigen die Unabhängigkeit der Beratung als unabdingbar zählt. Das gewählte Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb eröffnet allen Bietern die gleichen Chancen, ihre Konzepte und Lösungen darzustellen. Mit jedem Ende der gesetzlichen Förderphase muss die Neuvergabe tatsächlich offen erfolgen – eine Ewigkeitsgarantie widerspräche einem Qualitätswettbewerb naturgemäß. Was allerdings für uns feststeht: Einen Abbau regionaler Beratung wird es sicherlich nicht geben.“ Hintergrundinfo: Im laufenden Vergabeverfahren für eine Unabhängige Patientenberatung sind bisher weder Absagen verschickt, noch der Zuschlag erteilt worden. Nachdem gestern der wissenschaftliche Beirat der UPD getagt hat, werden nun in den nächsten zehn Tagen die Anregungen dieses Gremiums ausgewertet und dann im Einvernehmen mit dem Patientenbeauftragten die Entscheidung getroffen. Auf Grundlage dieser Entscheidung werden zunächst die Absagen an die nicht berücksichtigten Bieter versendet. Nach gesetzlicher Vorgabe läuft dann eine zehntägige Stillhaltefrist, in der die Bieter behauptete Vergabeverstöße vor der Vergabekammer geltend machen und diese prüfen lassen können. Auch in dieser letzten Phase gilt daher der Vertraulichkeitsgrundsatz. Der Zuschlag darf erst nach Ablauf der Stillhaltefrist erteilt werden. Wenn dieser erfolgt ist, wird der GKV-Spitzenverband darüber informieren. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes
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Schwenninger Krankenkasse: Leistungen machen den Unterschied
Die Vorstände der Schwenninger Krankenkasse – Siegfried Gänsler und Thorsten Bröske – sprechen über aktuelle Aufgaben im Umfeld Gesetzlicher Krankenkassen Die vorgegebene Richtung ist eindeutig: „Gute Leistungen sind das Hauptargument der Schwenninger Krankenkasse im Wettbewerb mit anderen Kassen.“ Dafür stehen Siegfried Gänsler, Vorstandschef der Schwenninger, und sein Co-Vorstand Thorsten Bröske. Beide sind vor kurzer Zeit für weitere sechs Jahre in ihrer Funktion bestätigt worden. Die Beitragskonkurrenz auf dem Markt der Gesetzlichen Krankenkassen setzt neue Rahmenbedingungen. Seit Januar erhebt die Schwenninger einen Zusatzbeitrag von 0,8 Prozent. Das entspricht einem Gesamtbeitrag von 15,4 Prozent des Bruttolohns und damit einer Senkung des bisherigen Beitragssatzes. Beide Vorstände betonen, dass Gesundheitsversorgung unverändert an erster Stelle bei der Schwenninger steht. Wäre eine noch stärkere Beitragssenkung der Schwenninger für das Jahr 2015 möglich gewesen? Siegfried Gänsler: Wir denken mit unserer Beitragsfestsetzung nachhaltig. Auf einen Preiskampf lassen wir uns nicht ein. Unsere gute finanzielle Aufstellung gibt uns Spielräume. Mit einem Zusatzbeitrag von 0,8 Prozentpunkten ab Januar 2015 liegt die Schwenninger Krankenkasse zudem unter dem Durchschnitt der gesetzlichen Krankenversicherer in Deutschland. Laut einer von uns durchgeführten repräsentativen Studie sind 78 Prozent der Deutschen der Meinung, dass gute Leistungen vor niedrigen Beiträgen stehen sollen. Wir haben im Gegensatz zu anderen Kassen unsere freiwilligen Leistungen für Gesundheitsvorsorge und Prävention nicht zusammengestrichen, sondern verbessert. Welche Leistungen heben die Schwenninger von der Konkurrenz ab? Thorsten Bröske: Über das Bonusprogramm der Schwenninger können Versicherte mit nur drei erfüllten Voraussetzungen 150 Euro bekommen. Einfach Stempel sammeln, etwa für die Zahnvorsorge. Die Messung des BMI (Body-Mass-Index) ist ebenfalls ein Baustein im Bonusprogramm. Wer nicht zum Hausarzt gehen will, darf diesen sogar in der Apotheke bestätigen lassen. Hauptsache unkompliziert. Das unterscheidet uns von anderen Kassen. Maximal sind 250 Euro Bonus möglich. Die Schwenninger belohnt Prävention in eigener Sache? Thorsten Bröske: Ja. Einzelne Rechnungen für selbst finanzierte Gesundheitsleistungen, wie zum Beispiel die Mitgliedschaft in einem Sportstudio, werden auch im Rahmen des Bonusprogramms mit bis zu 250 Euro unterstützt. Für Brillen kann dieser Zuschuss ebenfalls eingesetzt werden. Grundleistungen kombiniert mit der Belohnung von Eigeninitiative sind starke Argumente für die Schwenninger im Wettbewerb mit anderen Kassen. Siegfried Gänsler: Nicht zu vergessen unser Service für die Versicherten. Die Schwenninger ist rund um die Uhr erreichbar. Auf der kostenfreien Servicehotline stehen Mitarbeiter auch an Sonn- und Feiertagen für Fragen zur Verfügung. Eine medizinische Beratung durch Fachpersonal ist ebenfalls im 24-Stunden-Service enthalten. Können Sie ausschließen, dass der Zusatzbeitrag für die Schwenninger-Versicherten in den nächsten Jahren steigt? Siegfried Gänsler: Es sind von Seiten der Politik Reformen geplant, die ab 2016 zu Mehrausgaben für alle Gesetzlichen Krankenversicherungen führen werden und damit auch zu höheren Zusatzbeiträgen. Dabei geht es um eine Krankenhausreform, ein Präventionsgesetz oder höhere Ärztehonorare. Eine Steigerung der Zusatzbeiträge von 0,2 bis 0,3 Prozent über alle gesetzlichen Kassen hinweg ist nicht auszuschließen. Aktuell einen Beitragswert für die Schwenninger im Jahr 2016 festlegen zu wollen, wäre wie ein Blick in die Kristallkugel. Seriös ist das nicht. Erste Voraussetzung für einen dauerhaft niedrigen Beitragssatz ist solides Wirtschaften. Laut unserer Umfrage zum Beitragssatz ist den meisten Befragten ein langfristig stabiler Betrag wichtiger als kurzfristige Senkungen. So sehen wir das auch. Thorsten Bröske: Gute Leistungen sind das Hauptargument der Schwenninger Krankenkasse im Wettbewerb mit anderen Kassen. Die gesunde Balance zwischen soliden Finanzen, einem attraktiven Beitrag und den tatsächlichen Leistungen macht den Unterschied. Pressemitteilung der Schwenninger Krankenkasse
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Mehr Sicherheit bei Polymedikation nur durch echten Medikationsplan
Die Deutschen werden älter und brauchen mehr Arzneimittel. Etwa jeder vierte Bundesbürger (23 %) nimmt dauerhaft drei oder mehr Arzneimittel ein. Das ergab eine forsa-Umfrage bei mehr als 13.000 Erwachsenen im Auftrag der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. 29 % der Befragten mit Polymedikation nehmen neben verschreibungspflichtigen auch rezeptfreie Medikamente ein. „Sage und schreibe 88 Prozent der Befragten mit Polymedikation haben eine Stammapotheke. Nur in der Stammapotheke sind alle Medikamente eines Patienten bekannt, egal welcher Arzt sie verordnet hat, ob sie rezeptpflichtig sind oder aus der Selbstmedikation stammen. Dieses Potenzial muss viel stärker genutzt werden. Im E-Health-Gesetz droht das gerade versäumt zu werden“, sagt dazu ABDA-Präsident Friedemann Schmidt. Polymedikation ist für viele Patienten unvermeidbar, birgt aber erhebliche Risiken. Laut Schmidt kommt es in Deutschland jedes Jahr zu mehreren hunderttausend Krankenhauseinweisungen wegen vermeidbarer Medikationsfehler und zu erheblichen Zusatzkosten für das Gesundheitssystem. Durch Auswirkungen der Polymedikation würden deutlich mehr Menschen als im Straßenverkehr sterben. Schmidt weiter: „Diese Risiken kann man reduzieren, wenn man die Gesamtmedikation des Patienten konsequent erfasst, pharmazeutisch analysiert und in einem mit dem Arzt konsentierten Medikationsplan überführt. Aber nur wenn man es richtig macht. Dazu muss man die Apotheken und ihr Wissen einbeziehen. Neun von zehn Medikationslisten, die alleine vom Arzt ausgestellt werden, stimmen nicht mit dem überein, was die Patienten tatsächlich einnehmen. Das wissen wir aus einer aktuellen Studie.“ Schmidt begrüßt zwar die Absicht der Bundesregierung, Patienten mit Polymedikation über das E-Health-Gesetz einen Rechtsanspruch auf einen Medikationsliste einzuräumen. Gleichzeitig kritisiert er scharf die Defizite des Gesetzentwurfs: „Es ist ein Unding, dass die Erstellung des Medikationsliste ohne konsequente Einbindung der Apotheker stattfinden soll, obwohl jedes einzelne Medikament in Deutschland über ihren Tisch geht. Die Arzneimittelversorgung ist die gesetzliche Aufgabe der Apothekerschaft. Jeder Patient mit Polymedikation sollte außerdem selbst entscheiden dürfen, ob sein Arzt oder sein Apotheker einen individuellen Medikationsplan für ihn initiieren soll.“ Inkonsequent sei auch, dass der Gesetzentwurf nur die Erstellung der Medikationsliste, nicht aber die pharmazeutische Prüfung der Gesamtmedikation auf Risiken beinhalte. „Erst dadurch wird aber die Liste zu einem echten Medikationsplan, der dem Patienten helfen, Gefahren reduzieren und Therapieerfolge verbessern kann.“ Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände
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