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Bundesgesundheitsminister Gröhe auf dem IT-Gipfel in Hamburg: “eHealth bringt Gesundheitsbranche auf Expansionskurs”
undesgesundheitsminister Hermann Gröhe hat auf dem 8. Nationalen IT-Gipfel die Bedeutung der Informationstechnologie im Gesundheitswesen betont. Das Treffen findet heute auf Einladung von Bundeskanzlerin Angela Merkel in Hamburg statt. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: “IT im Gesundheitswesen entwickelt sich zu einem der stärksten Treiber für Innovationen in der Versorgung. Informationstechnologien haben dazu beigetragen, dass sich die Gesundheitsbranche zu einer Wachstumsbranche auf Expansionskurs mit mehr als 5 Mio. Arbeitsplätzen entwickelt hat. Schon heute können Menschen mit chronischen Erkrankungen oder nach einem Schlaganfall durch Telemedizin-Anwendungen besser medizinisch begleitet werden. Telemedizin kann auch dabei helfen, dass ältere und chronisch kranke Menschen länger selbstbestimmt in den eigenen vier Wänden leben können. Sie kann dazu beitragen, dass die Expertise von Spezialisten, etwa aus Universitätskliniken, für die Behandlung von Patienten in kleineren Krankenhäusern der Grund- und Regelversorgung im ländlichen Raum genutzt werden kann. Wir müssen die Möglichkeiten der Informationstechnologie für eine hochwertige Gesundheitsversorgung der Patienten noch stärker nutzen. Deshalb arbeiten wir an einem eHealth-Gesetz.” Das geplante eHealth-Gesetz soll Anreize für die Einführung medizinischer Anwendungen setzen. Dazu gehört die elektronische Bereitstellung von Notfalldaten, die Einführung eines Medikationsplans und die Verbesserung des Informationsaustausches zwischen den mehr als 200 verschiedenen IT-Systemen im Gesundheitswesen. In der Digitalen Agenda wurde der Ausbau der vom Bundesministerium für Gesundheit gegründeten eHealth-Initiative vereinbart. Sie wird von den Spitzenorganisationen der Selbstverwaltung und den für den Einsatz von Informationstechnologien im Gesundheitswesen maßgeblichen Unternehmensverbänden getragen. Sie hat sich zum Ziel gesetzt, dass sinnvolle Anwendungen schneller ihren Weg in die Praxen und Krankenhäuser finden können. Sie bündelt die Kompetenzen für eHealth und ist zentraler Ansprechpartner für alle Gesundheitsthemen im IT-Gipfelprozess. Pressemitteilung des Bundesgesundheitsministeriums
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Licht und Schatten: Bundestag verabschiedet neues Datenschutzrecht
Ab Mai 2018 gelten europaweit die EU-Datenschutz-Grundverordnung und die EU-Richtlinie für den Datenschutz bei Polizei und Justiz. Das am Donnerstag verabschiedete Datenschutzanpassungs- und Umsetzungsgesetz greift dies auf und wird das bisherige Bundesdatenschutzgesetz ablösen. Das Gesetz bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates, der sich voraussichtlich am 12. Mai 2017 damit befassen wird. Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Andrea Voßhoff, begrüßt, dass das Gesetzgebungsverfahren noch in dieser Legislaturperiode abgeschlossen werden kann: Das neue Datenschutzgesetz ergänzt die ab Mai 2018 unmittelbar geltende EU-Datenschutz-Grundverordnung. Anpassungs- und Umsetzungsbedarf besteht aber noch in zahlreichen Fachgesetzen, beispielsweise für den Sozialdatenschutz im Sozialgesetzbuch sowie bei den Datenschutzgesetzen der Länder. Das nun vorliegende Gesetz wurde gegenüber dem Entwurf der Bundesregierung zugunsten der Bürgerinnen und Bürger verbessert. So enthält das Gesetz nur noch sehr wenige Einschränkungen der Betroffenenrechte, die vor allem kleine Unternehmen mit oftmals noch analoger Datenverarbeitung entlasten. Damit gilt für die Mehrzahl der Datenverarbeitungen in der digitalen Welt der hohe Standard der Datenschutz-Grundverordnung. Eingeschränkte Kontrollbefugnisse verfassungs- und europarechtswidrig Die BfDI kritisiert jedoch, dass der Deutsche Bundestag bei wichtigen Punkten den Gesetzentwurf nicht nachgebessert hat: Die vom Bundesverfassungsgericht eingeforderten wirksamen Kontroll- und Durchsetzungsbefugnisse der BfDI im Bereich Polizei und Justiz und außerhalb des Geltungsbereichs des EU-Rechts sind deutlich beschränkt. Gerade in diesem Bereich ist eine unabhängige Kontrolle und Durchsetzung des Datenschutzes zwingend notwendig. Die BfDI erhält hier jedoch keinerlei Durchsetzungsbefugnisse, möglich sind nur nicht-bindende Beanstandungen. Dies ist europarechtswidrig und auch in der Sache falsch. Laut der EU-Richtlinie sollten Datenschutzaufsichtsbehörden zumindest die Möglichkeit haben, die Rechtmäßigkeit bestimmter Verarbeitungsvorgänge gerichtlich überprüfen zu lassen. Auch darf die BfDI den Bundestag in Zukunft nicht mehr proaktiv über Kontrollen beim Bundesnachrichtendienst informieren. Effiziente Vertretung deutscher Aufsichtsbehörden in EU-Aufsichtsgremien Positiv bewertet die BfDI das geplante Verfahren für die effiziente Zusammenarbeit der deutschen Aufsichtsbehörden und deren einheitliche Vertretung in europäischen Angelegenheiten. Dafür erhält die BfDI die Funktion einer Zentralen Anlaufstelle für die Datenschutzbehörden in Bund und Ländern. Die BfDI wird zudem als Gemeinsamer Vertreter im Europäischen Datenschutzausschuss benannt. Als Stellvertreter steht ihr dabei eine vom Bundesrat gewählte Leiterin oder ein Leiter einer Landesdatenschutzbehörde mit Befugnissen in bestimmten Angelegenheiten der Länder zur Seite. Pressemitteilung der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI)
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2016 gaben Apotheken rund 28 Millionen kühlpflichtige Medikamente ab
Viele Medikamente sind nur bei kühler Lagerung dauerhaft wirksam. Durchschnittlich jedes 24. zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abgegebene Arzneimittel muss gekühlt werden, zum Beispiel einige Insuline. „Werden kühlpflichtige Arzneimittel zu warm gelagert, verlieren sie ihre Wirkung“, sagt Dr. Andreas Kiefer, Vorstandsvorsitzender des Deutschen Arzneiprüfungsinstituts e.V. (DAPI). „Aber niemand kann einem Medikament ansehen, wie es gelagert wurde. Deshalb müssen bei der Lagerung und dem Transport besondere Sorgfaltspflichten eingehalten werden. Apotheker informieren ihre Patienten darüber, aber es ist wichtig, dass diese Hinweise auch von Patienten beachtet werden.“ Auf jeder Packung ist vermerkt, ob ein Medikament kühl gelagert werden muss. Patienten sollten diese Medikamente im Kühlschrank bei Temperaturen zwischen 2 und 8 Grad aufbewahren. Im Jahr 2016 gaben die deutschen Apotheken zulasten der GKV rund 27,7 Millionen kühlpflichtige Medikamente ab. Das ermittelte das DAPI. Nicht erfasst wurde die Abgabe auf Privatrezept oder in der Selbstmedikation. Insgesamt dürfte die Zahl der kühlpflichtigen Medikamente daher noch höher liegen. Etwa ein Drittel der 27,7 Mio. kühlpflichtigen Arzneimittel (8,4 Mio. Packungen) müssen nicht nur in der Apotheke, sondern auch beim Transport von der Apotheke zum Anwendungsort gekühlt werden. Dafür eignen sich zum Beispiel Isoliertaschen oder Styroporbehälter. Ein direkter Kontakt zwischen Medikamenten und Kühlelementen sollte vermieden werden, denn ein Einfrieren könnte die Wirkung der Medikamente vermindern. Beispiele für kühlkettenpflichtige Medikamente sind Impfstoffe gegen Masern, Mumps und Röteln oder Gelbfieber. Auch einige Dosieraerosole gegen Asthma sowie einige Glaukom-Augentropfen müssen ununterbrochen gekühlt werden. Kiefer: „Dauerhaft zu kühlende Medikamenten eignen sich nur bedingt für den Versandhandel. Auch hier sichern die wohnortnahen Apotheken die flächendeckende Versorgung. Deshalb bleibt es für Patienten wichtig, eine Apotheke in der Nähe zu haben.“ Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.
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