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Freie Wahl der Apotheke
Das ist etwas, das sogar im Gesetz festgeschrieben ist: Art. 41 Abs. 1 KVG garantiert den Versicherten ausdrücklich die freie Wahl des Leistungserbringers, und dazu gehört auch Ihre Apotheke. Der Patient kann also wählen, wo er seine Medikamente beziehen will (SD-Arzt, Apotheke, Versandapotheke). Nur … und ich spreche aus eigener Erfahrung: es ist noch schwierig […]
Die Zähne zeigen
Was macht man mit dem Kunden, der in der Drogerie bei jeder passenden -und unpassenden- Gelegenheit seine Dritten Zähne aus dem Mund nimmt und auf die Theke legt.
Zum Beispiel gestern: „Ich brauche eine neue Prothesenzahnbürste. Für diese hier“
*Klatsch* – liegen sie wieder auf dem Tisch.
(Igitt)