In unserer Ausschussarbeit zum Thema „Wettbewerbsfähigkeit“ haben wir uns dafür ausgesprochen, im deutschen Gesundheitswesen Wettbewerb zuzulassen, sofern eine Grundversorgung für jeden Bürger sichergestellt ist. Denn die zur Verfügung stehenden Mittel und Ressourcen im Gesundheitswesen sind nicht optimal verteilt, um dem demografischen Wandel bei gleichzeitig wachsendem medizinisch-technischen Fortschritt begegnen zu können.
Einer der zentralen Schritte in unserem Ausschuss war es, den Begriff Wettbewerb zunächst zu definieren. Dabei ist es uns besonders wichtig, dass Wettbewerb grundsätzlich nicht im Widerspruch zu den ethischen Anforderungen im Gesundheitswesen stehen darf. Eine Grund- und Notfallversorgung muss garantiert werden. Wir sprechen daher von einem solidarischen Wettbewerb. Darüber hinaus haben wir die Gesundheitssysteme anderer Länder analysiert, verglichen und Best-Practice-Lösungen herausgearbeitet.
Aktuell klären wir in unserem Ausschuss, wie detaillierte Maßnahmen zur Förderung eines solidarischen Wettbewerbs aussehen könnten. Ein weites Feld, das sicherlich auch die Abgeordneten der nächsten, Ende Februar startenden neuen Legislaturperiode beschäftigen wird – wenn sie sich diesem Thema weiter annehmen möchten.
Um unsere Ergebnisse abzurunden und Impulse für die nächste Legislaturperiode zu setzen, möchten wir mit zwei Umfragen aktuelle Stimmungsbilder einfangen.
Zur ersten Umfrage finden Sie jetzt hier, die zweite Umfrage folgt in Kürze.
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Vielen Dank schon einmal für möglichst zahlreichen Input!
Die Ergebnisse werden natürlich nach Abschluss der Umfrage hier im Blog veröffentlicht. Und wer die Umfrage mit seinem Netzwerke teilen möchte, immer gerne! Hier kommt noch ein separater Link zum Teilen.
Je mehr Teilnehmerinnen und Teilnehmer, desto besser und aussagekräftiger.