Protest gegen die Desinformationspolitik der Krankenkassen zur e-GK

Die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main hat
mit Schreiben vom 10.01.2014 das Bundesversicherungsamt, zu dessen Aufgaben die
Rechtsaufsicht über die gesetzlichen Kranken-, Renten-, Unfall- und
Pflegekassen gehört, darum gebeten, seiner Aufsichtspflicht nachzukommen und
den GKV-Spitzenverband sowie die einzelnen Krankenkassen dazu anzuhalten,

– ihren gesetzlichen Auskunfts- und
Beratungsverpflichtungen gem. §§ 13 – 15 SGB I nachzukommen;

– die Versicherten, die über eine über den 01.01.2014
hinaus gültigen Krankenversichertenkarten verfügen in einer der Sach- und
Rechtslage entsprechenden Art und Weise zu informieren und

– den Versicherten, die weder über eine gültige
Krankenversichertenkarte noch über eine eGk verfügen, den Zugang zu ärztlichen
Leistungen gem. § 19 Abs. 3 BMV-Ä ohne Schikanen zu gewähren.

http://diedatenschuetzerrheinmain.wordpress.com/2014/01/10/krankenversicherungsschutz-krankenversichertenkarte-und-egk-beschwerde-beim-bundesversicherungsamt-uber-die-desinformations-und-verunsicherungskampagne-des-gkv-spitzenverbands-und-der-krankenkassen/

 

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