Die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main hat
mit Schreiben vom 10.01.2014 das Bundesversicherungsamt, zu dessen Aufgaben die
Rechtsaufsicht über die gesetzlichen Kranken-, Renten-, Unfall- und
Pflegekassen gehört, darum gebeten, seiner Aufsichtspflicht nachzukommen und
den GKV-Spitzenverband sowie die einzelnen Krankenkassen dazu anzuhalten,
– ihren gesetzlichen Auskunfts- und
Beratungsverpflichtungen gem. §§ 13 – 15 SGB I nachzukommen;
– die Versicherten, die über eine über den 01.01.2014
hinaus gültigen Krankenversichertenkarten verfügen in einer der Sach- und
Rechtslage entsprechenden Art und Weise zu informieren und
– den Versicherten, die weder über eine gültige
Krankenversichertenkarte noch über eine eGk verfügen, den Zugang zu ärztlichen
Leistungen gem. § 19 Abs. 3 BMV-Ä ohne Schikanen zu gewähren.