Arbeitsgruppe erarbeitet neues Hygieneweiterbildungskonzept

„In der Hygiene muss man viel können, um wenig zu tun!“
Diese Abwandlung des Zitats von Willibald Pschyrembel, dem berühmten Berliner Geburtshelfer und Gynäkologen, kann als Motto für eine Initiative der Nordrhein-Westfälischen Landesregierung zur Novellierung der „Weiterbildungsordnung Hygiene“ herhalten: sie strebt eine Akademisierung der Weiterbildung in der Hygiene an. Martin Dichter und Franz Sitzmann berichten aus Düsseldorf von einem Fachgespräch an dem sie als Vetreter der DBfK Mitglieder in NRW teilnahmen.

Das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter (MGEPA) in Nordrhein-Westfalen lud im Dezember 2013 ein, um den von einer Arbeitsgruppe erarbeiteten Vorschlag für ein neues Fachweiterbildungskonzept im Bereich der Hygiene vorzustellen und zu diskutieren. Die Gruppe um Frau Prof. Dr. Annette Nauerth (Krankenschwester und Ärztin!), Fachhochschule Bielefeld, erarbeitete ein mehrstufiges Konzept, das die aus 1995 stammende Fachweiterbildungsverordnung für Krankenhaushygiene ablösen soll.

Keime zirkulieren unentwegt!
Es bringt nichts, dass sich Bemühungen in der Hygiene lediglich auf die Verhütung nosokomialer Infektionen beschränken. Bei dem kurzfristigen Wechsel von Klienten, Bewohnern und Patienten zwischen Kliniken und Pflegeheimen, den Rehaeinrichtungen, ambulanten Pflegediensten und Praxen, muss sich der fachliche Sachverstand auf das gesamte Gesundheitswesen erstrecken, oder wie die erweiterte Aufgabe lautet: Healthcare – assoziierte Infektionen verhindern. Die Keime zirkulieren mit den Menschen unentwegt, daher müssen in allen Bereichen Präventionskonzepte der Hygiene entwickelt und konsequent praktiziert werden.

Bisheriges Konzept
Die Weiterbildungs- und Prüfungsordnung zu Fachgesundheits- und KrankenpflegerIn für Krankenhaushygiene aus 1995 kommt diesen Praxisanforderungen sowie Qualifikationsansprüchen längst nicht mehr nach. So waren von einer Weiterbildung in der Hygiene bisher AltenpflegerInnen ausgeschlossen, auch kommt die alte Weiterbildungsordnung dem akademischen Bedarf an die heutige Pflegearbeit nicht nach. Orientierte sich der überwiegende Teil der Studienangebote für Pflegende bisher auf die klassischen Berufsfelder „Lehren, Leiten und Forschen“, existieren indessen weitere pflegerische Tätigkeitsfelder mit wissenschaftlichem Anspruch.

Qualifikationsstufen: um wissenschaftliche Inhalte erweitert
Der von der Arbeitsgruppe erarbeitete Vorschlag sieht vor, dass die Fachweiterbildung Hygiene künftig bis zu vier verschiedene Qualifikationsstufen umfasst:

  1. Hygienebeauftragte Pflegende in Kliniken, ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen mit einem theoretischen Weiterbildungsanteil von ca. 40 Stunden.
  2. Hygienebeauftragte Pflegende in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen mit einem theoretischen Weiterbildungsanteil von ca. 320 Stunden.
  3. Hygienefachkraft in Kliniken mit einem theoretischen Weiterbildungsanteil von ca. 720 Stunden.
  4. Master Hygiene- und Infektionsmanagement mit einem Studium über ca. 1.050 Stunden.

Alle theoretischen Stufen der Weiterbildung, die als Module vielfach für alle Qualifikationen identisch gestaltet werden können, werden ergänzt um umfangreiche weiterführende Praktikumsanteile sowie Prüfungsmodule.

Perspektiven
Der DBfK Nordwest begrüßt die Initiative des MGEPA zur Neuauflage der Weiterbildungsordnung Hygiene und wird deren weitere Umsetzung aus pflegefachlicher Perspektive begleiten. Der Ministeriumsvertreter kündigte eine Formulierung des Vorschlags in Verordnungform bis Frühjahr 2014 an und nach einer Landtagsanhörung einem in Kraft treten für Beginn 2015.

Franz Sitzmann/Martin Dicher

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