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WhatsApp für Ärzte und Apotheker mit Vorsicht zu genießen
Warum ist das so? Dass WhatsApp sofort alle erreichbaren Freunde aus dem Adressbuch anzeigt, ist eine praktische Funktion für Privatnutzer. Auf Smartphones von Ärzten und Apothekern verstößt sie aber gegen die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Es drohen empfindliche Strafen. Denn WhatsApp hat Zugriff auf das Adressbuch der Benutzer. Schon die Benutzung von WhatsApp verletzt deshalb die Persönlichkeitsrechte der Kontakte, die nicht in eine Übermittlung ihrer Daten an die WhatsApp Inc. in den USA eingewilligt haben. Dabei geht es nicht um die Frage, ob die Daten verschlüsselt werden oder nicht. Rein rechtlich handelt es sich bei der Übermittlung des Adressbuches vom Dienstsmartphone um einen Datenaustausch zwischen zwei Firmen – und der ist nur erlaubt, wenn zuvor alle Betroffenen ausdrücklich der Übermittlung ihrer Daten zugestimmt haben. „Nach jetzigem Datenschutzrecht und auch nach künftigem Datenschutzrecht handelt es sich bei der Weitergabe von personenbezogenen Daten – also zum Beispiel Kundendaten – ohne Rechtsgrundlage oder Einwilligung um einen Datenschutzverstoß“, warnte jüngst Marit Hansen, Landesbeauftragte für Datenschutz des Landes Schleswig-Holstein. Der Haken bei WhatsApp ist der Zugriff des Programms auf das Adressbuch im Smartphone der Nutzer. Die App des US-Internet-Konzerns Facebook nutzt die Kontaktdaten, um mit den eigenen Servern abzugleichen, wer bereits ebenfalls bei WhatsApp registriert ist – diesen Kontakten kann der Nutzer anschließend Nachrichten senden. Doch da sämtliche Kontakte geprüft werden, landen auch Daten von Personen bei der Facebook-Tochterfirma, die dieser Übermittlung niemals zugestimmt haben. Ärzte und Apotheker müssten sich in jedem Einzelfall zunächst die schriftliche Genehmigung des Kunden abholen, um der DSGVO gerecht zu werden. Wer sich daran nicht hält, könnte später belangt werden, warnte Marit Hansen: „Ein Datenschutzverstoß kann gemäß Art. 83 Abs. 4 DSGVO geahndet werden. Der Bußgeldrahmen ist hoch – es ist also sehr sinnvoll, sich von Anfang an rechtskonform zu verhalten.“ Ärzte und Apotheker gehen seit heute erhebliche Risiken ein. Denn im Zweifelsfall reicht auch eine Beschwerde eines unzufriedenen Kunden oder eines im Zorn gegangenen Ex-Mitarbeiters bei den Datenschutzbehörden, um eine Untersuchung auszulösen. Doch wie könnte eine rechtssichere, digitale Kommunikation mit dem Patienten aussehen? „Nur über ein vom Patienten verwaltetes, unabhängiges Medium ist nunmehr eine rechtssichere Arzt-, Apotheker und Patienten-Kommunikation möglich“, so Rechtsanwalt Professor Christian Dierks. „Eine patienteneigene Kommunikationsplattform mit einer eigenen Gesundheitsakte, bei der der Patient den beteiligten Akteuren Zugriffsrechte selektiv einräumen kann, ist die einzige gangbare Lösung.“ Genau das ist vitabook: sofort einsetzbar für jeden Arzt, jede Apotheke und jeden Patienten. Der alleinige Datensouverän ist der Patient, so wie es die EU-Grundschutzverordnung im Ideal vorsieht. Ärzte, Apotheker und Patienten können über die Plattform vitabook Nachrichten jeder Art austauschen, Folgerezept und Medikamente bestellen, Arzttermine vereinbaren, Tagebucheinträge zu Symptomen und Vitalwerten teilen sowie Gesundheitsdaten und Dokumente jeder Art miteinander sicher und verschlüsselt austauschen. vitabook ist damit eine einheitliche und systemübergreifende Lösung für die Speicherung von personenbezogenen Gesundheitsdaten – in den Händen des Patienten, mit alleiniger Verfügungsgewalt des Patienten, sicher gespeichert in Deutschland. Pressemitteilung der vitabook GmbH
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Arzneimittelrabattverträge – AOK Baden-Württemberg entlastet Versicherte um 32 Millionen Euro
Durch Arzneirabattverträge hat die AOK Baden-Württemberg im vergangenen Jahr knapp 207 Millionen Euro bei ihren Ausgaben einsparen können. „Diese Einsparungen tragen wesentlich zum erwarteten Rechnungsergebnis 2015 der AOK Baden-Württemberg mit einem Plus von 147 Millionen Euro bei. Wir können damit nicht nur die diesjährige Ausgabensteigerung abfedern, sondern auch weiterhin in den Ausbau der Versorgungsstrukturen investieren“, so Dr. Christopher Hermann, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg und Verhandlungsführer für die bundesweiten Arzneimittelrabattverträge des AOK-Systems, am Freitag (01.04.2016) in Stuttgart. Von den Einsparungen gebe die AOK Baden-Württemberg einen gehörigen Teil durch Zuzahlungsbefreiungen an Versicherte, die in der alternativen Regelversorgung der Hausarzt- und der Facharztverträge eingeschrieben sind, zurück. Hermann: „Diese Entlastung für unsere Versicherten machte vergangenes Jahr insgesamt 32 Millionen Euro aus“. Zwei neue Vertragstranchen schließen an die Ende März ausgelaufenen Verträge der Tranche „AOK XII“ aus dem Jahr 2014 an. „AOK XV“ und „AOK XVI“ haben eine Laufzeit von jeweils zwei Jahren und beinhalten Verträge über zusammen 106 Wirkstoffe und Wirkstoffkombinationen. „Bei den beiden neuen Verträgen sind auch wieder neue Wirkstoffe hinzu gekommen, die zwischenzeitlich patentfrei geworden sind und zu denen lebhafter Wettbewerb besteht. Dazu gehören zum Beispiel das Neuroleptikum Aripiprazol und das Herzmedikament Eplerenon“, erläuterte Hermann. Die zum 1. April 2016 startenden Rabattverträge: AOK XV: • Laufzeit: 1. April 2016 bis 31. März 2018 • Verträge über 103 Wirkstoffe/Wirkstoffkombinationen in 105 Fachlosen (19 im Mehrpartnermodell vergeben) • 45 Pharmaunternehmen/Bietergemeinschaften • AOK-Umsatzvolumen: 1,9 Milliarden Euro AOK XVI: • Laufzeit: 1. April 2016 bis 31. März 2018 • Verträge über drei Wirkstoffe (alle im Mehrpartnermodell vergeben) • 10 Pharmaunternehmen/Bietergemeinschaften • AOK-Umsatzvolumen: 150 Millionen Euro Die Rabattverträge für patentfreie Arzneimittel ermöglichen Einsparungen ohne Verlust an Qualität in der Arzneimittelversorgung. Das eingesparte Geld steht zum Beispiel für innovative Versorgungsformen zur Verfügung. Die Rabattverträge haben den Wettbewerb im Bereich des Generikamarktes deutlich in Schwung gebracht. Die laufenden AOK-Verträge decken rund zwei Drittel dieses Marktes ab. Sie umfassen alle markt- und ausgabenrelevanten Wirkstoffe. Aktuell laufen Verträge für 276 Wirkstoffe und Wirkstoffkombinationen mit einem jährlichen AOK-Umsatzvolumen von insgesamt rund fünf Milliarden Euro (Stand April 2016). Pressemitteilung der AOK Baden-Württemberg
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Tausende Schulen, Kitas und Betriebe unterstützt – TK-Chef Baas: “Prävention ohne politischen Druck”
Die Ausgaben für Prävention summieren sich bei der Techniker Krankenkasse (TK) aktuell auf mehr als fünf Euro pro Versichertem. “Seit Jahren investiert die TK deutlich mehr in die Gesundheitsförderung als den gesetzlich vorgeschriebenen Richtwert von gut drei Euro – ganz ohne politischen Druck”, erklärt Dr. Jens Baas, Vorsitzender des Vorstands der TK. Insgesamt sieben Euro sollen die Kassen künftig investieren. So will es der Entwurf eines Präventionsgesetzes, den jetzt der Bundesrat berät. “Krankheiten zu verhindern, ist ein richtiger Ansatz und das ist auch unsere Aufgabe als Kasse”, so Baas. “Kontraproduktiv ist es hingegen, die Kassen zu verpflichten, mit den Beitragsgeldern der Mitglieder die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zu finanzieren.” Insgesamt 35 Millionen Euro sollen laut Gesetzesentwurf an die Bundesbehörde fließen. Dabei liegt das echte Know-how bei den Krankenkassen, die schon seit Jahren neben der Individualprävention auch lebensweltbezogene Gesundheitsförderung praktisch umsetzen. Allein bei der TK sieht das in Zahlen so aus: In fast 1.500 Schulen und mehr als 1.000 Kindergärten hat die TK Projekte unterstützt, um gesunde Strukturen langfristig in den Einrichtungen zu etablieren. Insgesamt 6,5 Millionen Euro hat sie dafür bisher investiert. 12.500 sogenannte Anti-Mobbing-Koffer haben Schulen aus dem gesamten Bundesgebiet erhalten. Die Koffer sind Herzstück der Initiative “Mobbingfreie Schule – Gemeinsam Klasse sein!”, die in mittlerweile 15 Bundesländern zusammen mit den zuständigen Behörden und Ministerien läuft. An mehr als 40 Hochschulen hat die TK Projekte im betrieblichen Gesundheitsmanagement begleitet. Mehr als 1.000 Firmen und Betriebe haben allein im vergangenen Jahr von Angeboten zur betrieblichen Gesundheitsförderung profitiert. Insgesamt hat die TK 15 Jahre praktische Erfahrung auf diesem Arbeitsgebiet. Mit dem Präventionsgesetz will die Bundesregierung ab 2016 für ein verlässliches Budget sorgen. “Ich teile den Ansatz, den jetzigen Richtwert durch einen Mindestwert zu ersetzen, weil dieser ein bestimmtes Finanzvolumen garantiert”, erklärt Baas. “Doch weder ist es sinnvoll, mit diesem Geld behördliche Strukturen aufzublähen noch die Mittel mit der Gießkanne zu verteilen.” Pressemitteilung der Techniker Krankenkasse
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