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Arzneimittel-Richtlinie Anlage IX tritt in Kraft: Festbetragsgruppenbildung Humaninsulin
Folgender Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 18. September 2014 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 18. November 2014 in Kraft: Arzneimittel-Richtlinie/Anlage IX: Festbetragsgruppenbildung Humaninsulin, Gruppe 1 bis 3, in Stufe 1 (Details hier klicken…) Information des Gemeinsamen Bundesausschusses
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DKG zu Beratungen der PsychVVG durch Bundesrat und Bundestag: Personalanhaltszahlen nur als Orientierungswert
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) ruft Bundestag und Bundesrat auf, Personalvorgaben für das therapeutische Personal nicht als Pflichtvorgaben zu installieren. “Die Änderungsanträge im Bundesrat sprechen das Problem an, lösen es aber nicht. Problematisch bleibt, dass der G-BA verpflichtend einzuhaltende Personalvorgaben für das gesamte therapeutische Personal in den Kliniken festlegen soll. Die Vorgaben dürfen zumindest zunächst nur Orientierungswerte sein. Erst nach einer Bewertung der Realisierbarkeit, insbesondere in Hinblick auf die Verfügbarkeit des Personals und dessen Finanzierung sowie hinsichtlich der Auswirkungen auf die medizinischen und pflegerischen Erfordernisse, kann über ein weitergehendes Inkrafttreten von Personalanhaltszahlen entschieden werden. Die Kliniken brauchen in jedem Fall Flexibilitätskorridore für unterschiedliche medizinische Konzepte und für unvermeidbare Personalschwankungen. Arbeitsmarktbedingte Verfügbarkeitsprobleme dürfen in keinem Fall zu Kürzungen der Budgets führen. Vorgegebene Personalausstattungen müssen 1:1 ausfinanziert werden. Die Erfahrungen aus der G-BA-Richtlinie für die Neonatologie machen deutlich, dass verpflichtende Personalvorgaben, die sich in der Wirklichkeit als nicht umsetzbar herausstellen, kontraproduktiv sind und die Kliniken zwingen, Patienten abzuweisen und Haftungsprobleme auslösen. Mit dem PsychVVG dürfen deshalb auf keinen Fall neue strigente Personalvorgaben eingeführt werden. Vielmehr müssen die bestehenden Vorgaben für die Frühchenstationen so angepasst werden, dass die Versorgung auch nach dem 01. Januar 2017 flächendeckend möglich bleibt”, sagte DKG-Präsident Thomas Reumann. Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.
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Kampf gegen drohenden Ärztemangel braucht Bereitschaft zur Veränderung
Anlässlich der heutigen Äußerungen aus der Ärzteschaft zum Versorgungsstärkungsgesetz erklärt der Sprecher des GKV-Spitzenverbandes, Florian Lanz: „Wo neue Ärzte für die gute Versorgung der Bevölkerung nicht gebraucht werden, sollten sie auch nicht aus den Portemonnaies der Beitragszahler finanziert werden. Es ist gut, dass in Gebieten mit mehr Ärzten, als für die gute Versorgung der Menschen nötig sind, ein durch den Ruhestand eines Arztes frei werdender Arztsitz künftig nicht wieder besetzt werden soll. Es wird immer wieder kolportiert, dass es durch das Gesetz tausendfach zu Praxisschließungen kommen werde. Das ist kompletter Unsinn. Richtig ist, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen Arztsitze lediglich dann in überversorgten Gebieten aufkaufen sollen, wenn der Praxisinhaber selbst seine Tätigkeit beenden will. Doch sieht der Gesetzentwurf so viele Ausnahmen vor, dass die Regelung leider praktisch kaum zum Tragen kommen wird. [So werden z. B. die Regeln zum Verzicht auf ein Nachbesetzungsverfahren im Falle der Überversorgung aufgeweicht, da die Arztpraxis in jedem Fall fortgeführt werden kann, wenn der Bewerber zuvor 5 Jahre in einem unterversorgten Gebiet tätig war, Ehegatte, Kind oder Lebenspartner des ausscheidenden Vertragsarztes ist oder mindestens für drei Jahre als Angestellter oder Jobsharing-Partner in der betreffenden Praxis tätig war.] Drohenden Ärztemangel auf dem Land zu beklagen und gleichzeitig Änderungen in den überversorgten Gebieten zu blockieren, ist keine Lösungsstrategie. Vielmehr ist es richtig, die in überversorgten Gebieten frei werdenden Praxen nicht wieder zu besetzen, um auch in Zukunft in weniger attraktiven Gebieten eine gute medizinische Versorgung erhalten zu können.” Statement des GKV-Spitzenverbandes
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