Ein Gutachten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV)
führt das Sicherheitskonzept der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) ad
absurdum. Der Zeitung zufolge kritisieren die Juristen der KBV darin, dass die
Krankenkassen nicht ihrer Pflicht nachkämen, die Übereinstimmung des auf der
eGK aufgedruckten Lichtbildes, des Karteninhabers und seiner Sozialdaten zu
überprüfen. Das sei problematisch, „da zukünftig sensible
Daten auf der eGK gespeichert werden sollen.“ Nach dem E-Government-Gesetz
gelte die Karte als Identitätsnachweis in der Kommunikation zwischen
Versicherten und Krankenkasse. Man müsste also jetzt alle Karten austauschen oder
„nachidentifizieren“, schreibt das Hamburger Abendblatt weiter. Ist sie kein
Identitätsnachweis, sei sie wertlos.