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Von Wanderungen und Wanderlagern
Die BILD-Zeitung druckte in ihrer Münchner Ausgabe in den vergangenen Tagen folgende Annonce:
Diese Anzeige ist in mehreren Punkten bemerkenswert. (Und damit ist keineswegs nur die Tatsache gemeint, dass ein werblicher Inhalt mit dem Protagonisten Bankhofer als “Anzeige” gekennzeichnet ist.)
1. Die im Kleingedruckten genannte Firma “VKMK GmbH” konnte ich im Handelsregister nicht finden.
2. Der Ort, an dem die Wanderung stattfinden soll, wird nicht genannt.
3. Es wird kein Abfahrtstermin genannt.
4. Als Anschrift des Veranstalters wird eine Postfachadresse angegeben.
5. Die (je Richtung) einstündige Busfahrt ist für die Teilnehmer kostenlos.
Alle diese Merkmale sind typisch für unseriöse Kaffeefahrten. Bei diesen werden den teilnehmendem Senioren zunehmend überteuerte Medikamente und Medizinprodukte anstelle von Heizdecken angedreht, was ja thematisch zum Protagonisten passen würde. Juristisch handelt es sich bei einer Kaffeefahrt um ein “Wanderlager”. Den gesetzlichen Anforderungen an die Ankündigung eines solchen Wanderlagers würde die Anzeige bei weitem nicht genügen.
Eine Internetrecherche fördert schnell zu Tage, dass die in der Anzeige genannte Veranstaltung am 17.4. ab 15 Uhr im bayerischen Kneipp-Kurort Bad Wörishofen stattfindet. Eine Nachfrage beim dortigen Ordnungsamt ergibt, dass es sich bei der Wanderung mit Vortrag und Kurkonzert um eine gemeinsame Veranstaltung von Hademar Bankhofer und der dortigen Kurdirektion handelt.
Das Potential für den Veranstalter der Busreise aus München, seine Kosten zu refinanzieren, dürfte deshalb eher vor dem offiziellen Veranstaltungsbeginn liegen. Es ist möglich, dass Hademar Bankhofer selbst von dieser fragwürdigen Anreisemöglichkeit aus München keine Kenntnis hat.
Der Kurdirektor von Bad Wörishofen zeigt indes auch auf Nachfrage wenig Interesse daran, den Vorgang aufzuklären.
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