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Gekürt: Saathafer ist Arzneipflanze des Jahres 2017
Der Studienkreis „Entwicklungsgeschichte der Arzneipflanzenkunde“ an der Universität Würzburg hat den Saathafer (Avena sativa) zur Arzneipflanze des Jahres 2017 gekürt. … lesen Sie weiter! Quelle: : http://www.aerztezeitung.de/medizin/krankheiten/haut-krankheiten/article/922595/gekuert-saathafer-arzneipflanze-des-jahres-2017.html
Epidemie im Kongo: Zweitschwerster Ebola-Ausbruch der Geschichte
Experten der WHO sind alarmiert: Die aktuelle Ebola-Epidemie im Ost-Kongo ist inzwischen die zweitschwerste in der Geschichte. Über 400 Menschen sind infiziert. Lesen Sie weiter auf: Epidemie im Kongo: Zweitschwerster Ebola-Ausbruch der Geschichte Quelle: Ärzte Zeitung | Immunologie Titelbild/Grafik by Ärzte Zeitung Online
E-Card:Kassen dürfen Fotos nicht dauerhaft speichern
so titelt die Ärztezeitung am 18.9.2017.
Eine solche “Speicherung auf Vorrat” widerspricht dem Gebot der Datenvermeidung und Datensparsamkeit und verletzt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, entschied das Sozialgericht Berlin (AZ.: S208 KR 2111/16)
Hier das Urteil in Kurzversion:
In den Leitsätzen begründet das Gericht:
” 1. Sobald eine Krankenkasse die elektronische Gesundheitskarte mit einem
Lichtbild des Versicherten ausgestellt hat, hat die Krankenkasse das
Lichtbild zu löschen.
2. Die Speicherung des Lichtbildes bzw. die
Kenntnis des äußeren Erscheinungsbildes eines Versicherten ist für die
Krankenkasse nur bis zur Ausstellung der elektronischen Gesundheitskarte
notwendig.
3. Die fortwährende Speicherung kann nicht damit
begründet werden, dass auf diese Weise im Bedarfsfall die Ausstellung
einer Ersatzkarte erfolgen kann.”(siehe Website Sozialgericht Berlin)