Related Posts
Reichlich Medikamentenmuster bei Qlaira®?
Nach dem Arzneimittelgesetz (AMG) dürfen die Pharmaunternehmen nur zwei Musterpackungen jedes Jahr an den Arzt abgeben.
(4) Pharmazeutische Unternehmer dürfen Muster eines Fertigarzneimittels an Personen nach Absatz 3 Satz 1 nur auf jeweilige schriftliche Anforderung, in der kleinsten Packungsgröße und in einem Jahr von einem Fertigarzneimittel nicht mehr als zwei Muster abgeben oder abgeben lassen. Mit den Mustern ist die Fachinformation, soweit diese nach § 11a vorgeschrieben ist, zu übersenden. Das Muster dient insbesondere der Information des Arztes über den Gegenstand des Arzneimittels.
Es gibt Hersteller, die das sehr genau nehmen und von ihrem Aussendienst Nachweise verlangen, wo die Muster gelandet sind. Andere sehen das besonders bei Markteinführungen nicht so eng und verteilen grosszügig entgegen den Vorschriften des AMG Medikamentenpackungen unter die Ärzte.
Zu den letzteren scheint Bayer im Falle der neuen Verhütungspille Qlaira® (gesprochen Klära) zu gehören. Im Internet findet man immer wieder Berichte von Frauen, die zwei oder gar drei Monatspackungen von ihrem Frauenarzt in die Hand bekommen haben. Und dies, obwohl die Medikamentenmuster üblicherweise mit Vorliebe unter den Angestellen der Praxis ihre Verwendung finden. Sozusagen als Ausgleich für den Stress und das karge Gehalt.
Nachzuvollziehen wäre ein nachlässiger Umgang mit der Begrenzung der Medikamentenmuster als Teil des Marketings. Kontrazeptiva sind Selbstzahlerinnenpillen, Qlaira® das teuerste Produkt auf dem Markt und es gibt kaum zwingende Gründe, die zum Teil längjährige Anwenderinnen eines Konkurrenzpräparats zum Umstieg bewegen würden. Die Pille greift tief in den Hormonhaushalt der Patientinnen ein – mit entsprechenden Nebenwirkungen, was lustiges Ausprobieren zum unkalkulierbaren Risiko zumindest für das Wohlbefinden macht. Einmal die intransparente Datenlage aussen vor zu lassen, die eigentlich für die Ärzte ein Grund zum zurückhaltenden Umgang mit den Medikamentenmustern sein sollte.
Konkrete Umsetzung von Open Access für gemeinnützige Organisationen
Warum ist der freie Zugang zu Forschungsergebnissen wichtig? Was muss gemacht werden um Open Access in einer gemeinnützigen Organisation einzuführen? Was sind die rechtlichen Risiken?
Patientenorganisationen sorgen sich nicht nur ums Wohlbefinden der Patienten, sondern sie wollen die Zukunft verbessern und fördern deshalb Forschungsprojekte.
Patientenorganisationen sind gemeinnützige Organisationen und bekommen Spenden. Im Vergleich zu gewinnorientierten Unternehmen soll die Gemeinschaft von den Aktivitäten profitieren.
Der freie Zugang zu Forschungsergebnissen wird als Open Access bezeichnet. Alle Interessierten – Forscher aus armen und reichen Ländern, Privatgelehrte, Fachleute, Patienten – können die Resultate lesen und für ihre Arbeit verwenden. Die Wissenschaft baut auf geteiltem Wissen auf.
Es ist klar, dass die Gemeinnützigkeit der Forschung besser erreicht wird, wenn Forschungsergebnisse öffentlich frei verfügbar sind und die Forschungsgemeinschaft uneingeschränkt von den geförderten Projekten profitieren kann. Eine Organisation kann auf diese Weise die Forschung mit den gesammelten Spendengeldern insgesamt stärker unterstützen. Und so ihrem gemeinnützigen Zweck zur Förderung und Unterstützung der Forschung noch besser nachkommen.
Die Schweizerische MS-Gesellschaft hat sich aus diesem Grund entschlossen Open Access für geförderte Forschung einzuführen.
Wie geht es?
Eine Anleitung
Der Schweizerische Nationalfonds (SNF) hat die freie Verfügbarkeit von Forschungspublikationen 2008 eingeführt. Genau an diesem Modell können sich andere forschungsfördernde Organisationen orientieren: Die unterstützten Forscher selbst werden zum öffentlichen Zugang ihrer Publikationen verpflichtet. Als Urheber haben die Autoren das Copyright.
Für die Autoren gibt es zwei Möglichkeiten, entweder ist es eine Veröffentlichung in einer Open Access Zeitschrift (Gold Road), oder falls nicht, sollen die Autoren ihre Publikation, deren Urheber sie sind, zusätzlich ins Internet stellen (Green Road). Der Publikation ist so in jedem Fall für alle gratis abrufbar.
Da sich die Rektorenkonferenz der Schweizerischen Universitäten zu Open Access bekannt hat und da die SNF-Bestimmungen es verlangen, unterhält jede Schweizer Universität ein Internet-Publikationsarchiv. Dort laden die Forscher ihre eigenen Artikel als PDF hoch.
Open Access kann bei jeder forschungsfördernden Organisation deshalb durch eine kleine Änderung in der Fördervereinbarung mit den unterstützten Forschern erreicht werden, beispielsweise mit folgendem Satz: «Analog zu den Bestimmungen des SNF, verpflichten sich die Gesuchsteller grundsätzlich, Publikationen, die aus der Förderung entstehen als Open Access (über Gold oder Green Road) zur Verfügung zu stellen und den Open-Access-Publikationslink der Förderungsgesellschaft mitzuteilen.»
Nach der Änderung der Vereinbarung ist die einzige Arbeit der Förderungsgesellschaft die Verwaltung der Links.
Ergänzende Links
- Open Access Seite des SNF mit allen notwendigen Informationen
- Der FAQ des SNF zu OA ist sehr informativ, z.B. Erklärung von Gold und Green Road.
- Das SNF Reglement Kapitel 4 regelt OA. Dies kann als Vorlage dienen.
- Rechtsgutachten zu Open Access für die Schweiz der Universität Zürich
- Beispiel des institutionellen Publikationsarchivs edoc der Universität Basel für Open Access. Jede Universität hat ein solches System.
- Eigene Blogartikel zum Thema:
Fazit
Open Access einzuführen ist für jede forschungsfördernde Gesellschaft leicht, ohne Risiko, mit geringem Aufwand möglich und von grossem Nutzen.
Bekannte frühere Führungspersonen der MS-Gesellschaft
Welche bekannten Personen haben die MS-Gesellschaft früher geleitet?
Die MS-Gesellschaft wurde in früheren Jahren von heute bekannten Persönlichkeiten geleitet.
Name | MS-Gesellschafts-Funktion | Jahre | Bekannt als |
---|---|---|---|
Pascal Couchepin | Präsident des Vorstandes | 1997 – 1999 | Bundesrat (Gesundheitsminister) 1998 – 2009 |
Dick Marty | Präsident des Vorstandes | 2004 – 2005 | Ständerat TI 1995 – 2011, Aufdecker von CIA-Gefängnissen in Europa als Europaratsabgeordneter |
Jürg Kesselring | Präsident des Vorstandes | 2005 – 2012 | Bekannter Neurologe, «Mr. MS» der Schweiz, Mitglied des IKRK seit 2011 |
Hans-Peter Fricker | Direktor | 1995 – 2004 | Langjähriger Geschäftsführer des WWF Schweiz |
Die bekannten Politiker waren nur kurz in der MS-Gesellschaft tätig.
Handelsregister
Das Handelsregister erfasst Informationen zur Führungsstruktur von Gesellschaften. Man sieht wer eine Gesellschaft rechtlich vertreten darf, z.B. Verträge abschliessen. Das Handelsregister ist Pflicht für Aktiengesellschaften und Stiftungen. Für Vereine ist ein Eintrag ins Handelsregister ab einer gewissen Grösse vorgeschrieben. Die kantonalen Handelsregister sind öffentlich zugänglich. Gesamtschweizerische Suchanfragen können auf zefix.ch des Bundesamtes für Justiz gemacht werden.
Fazit
Die MS-Gesellschaft ist mit ihren rund 15‘000 Mitgliedern und 50 Angestellten als Betroffenenorganisation ein grosser Verein. Verglichen mit anderen Organisationen hat die MS-Gesellschaft eine mittlere Grösse. Gesammelte Erfahrungen können in «grösseren Aufgaben» eingesetzt werden.
Die MS-Gesellschaft verfügte über – heutzutage – sehr bekannte Persönlichkeiten.
Nachtrag
Wie mir mein Tischnachbar an der MV 2013 in Luzern sagte, gab es die ungeschriebene Regel, dass der Präsident der MS-Gesellschaft FDP-Mitglied sein musste.
-
Der Wechsel in der Geschäftsleitung ist nachgeführt. Die im Sommer 2012 neu gewählten Mitglieder des Vorstandes (Rebecca Spirig und Gilles de Weck) werden im Handelsregister noch nicht angezeigt. Ich kann mir diese Verzögerung beim Vorstand nicht erklären. ↩