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Studie zeigt für Deutschland: Gute Versorgung mit Medikamenten, gute Bedingungen für Pharmaunternehmen
Im Auftrag des GKV-Spitzenverbandes hat Prof. Dr. Reinhard Busse von der Technischen Universität Berlin die Arzneimittelversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland sowie in 15 anderen europäischen Gesundheitssystemen einem systematischen Vergleich unterzogen. Es sollte untersucht werden, welche Mechanismen und regulatorischen Maßnahmen die Arzneimittelversorgung im Vergleich zu Deutschland prägen. In seiner Studie kommt Prof. Busse zu folgendem Fazit: „Nirgendwo sonst stehen neue Arzneimittel so schnell und umfassend für die Behandlung von Krankheiten öffentlich erstattet zur Verfügung wie in Deutschland. Bezahlt wird dies mit im europäischen Vergleich hohen Arzneimittelausgaben, wozu aber auch das weiterhin überdurchschnittliche Preisniveau in Deutschland beiträgt.“ Es profitierten aber nicht immer alle Behandelten von einem neuen Arzneimittel, sondern oftmals nur bestimmte Patientengruppen. Daher werde, so Busse, in den meisten europäischen Ländern auf Basis von Nutzenbewertungen der Einsatz von neuen Arzneimitteln auf die Patientengruppen beschränkt, bei denen die Medikamente wirklich einen Zusatznutzen aufweisen. In Deutschland hingegen bestehe für praktisch alle verschreibungspflichtigen Präparate eine umfassende Erstattungsfähigkeit. „Um das Preis-Leistungs-Verhältnis bei neuen Medikamenten zu verbessern, sollte auch in Deutschland eine gezieltere Nutzungssteuerung bei neuen Arzneimitteln erwogen werden“, so Prof. Busse weiter. Da die Nutzenbewertung bereits auf der Ebene von Subgruppen stattfände, lägen die hierfür notwendigen Informationen hierfür auch bereits regelmäßig vor. Die Studie von Prof. Busse zeigt, dass das deutsche Preisniveau für Arzneimittel im europäischen Vergleich im oberen Mittelfeld liegt. Sie vergleicht hierzu die tatsächlichen Preise nach den in den jeweiligen Ländern stattfindenden Rabatt- und Erstattungsbetragsverhandlungen. Andere Studien legen öffentlich zugängliche Listenpreise zugrunde, lassen jedoch gesetzliche Abschläge sowie die differenzierten indikationsabhängigen Erstattungsregeln in anderen Ländern außer Acht und kommen so zu der Aussage, das Preisniveau für neue Arzneimittel mit Zusatznutzen in Deutschland liege unterhalb des europäischen Durchschnitts. Dazu erklärt Johann-Magnus v. Stackelberg, stellv. Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes: „Wer Listenpreise für kleinste Patientengruppen im Ausland vor Preisverhandlungen mit den tatsächlichen Erstattungspreisen in Deutschland nach den Verhandlungen vergleicht, setzt Äpfel mit Birnen gleich und ist zumindest an echter Transparenz nicht interessiert. Hinzu kommt, dass die Erstattungspflicht in Deutschland nicht auf bestimmte Gruppen beschränkt ist, sondern derzeit auch für diejenigen gilt, für die das neue Medikament gar keinen Zusatznutzen hat.“ Die Studie zeigt, dass Deutschland aufgrund der im internationalen Vergleich als großzügig zu bezeichnenden Rahmenbedingungen im Bereich der Arzneimittelvergütung weiterhin ein interessanter Pharmastandort ist. Innovationen sind direkt nach der amtlichen Zulassung für alle GKV-Patienten verfügbar und damit auch unmittelbar eine Einnahmequelle für den Hersteller – und das auf einem überdurchschnittlichen Preisniveau. „Es kommt noch hinzu“, so v. Stackelberg, „dass GKV-Versicherte wesentlich geringer mit Zuzahlungen belastet sind, als Versicherte in anderen Ländern. Diese geringe finanzielle Belastung unserer Versicherten ist ein weiteres, schützenswertes Plus für die Patientinnen und Patienten und den Pharmastandort Deutschland.“ Reformbedarf beim AMNOG Die Studie verdeutlicht eine weitere deutsche Besonderheit: In den meisten anderen europäischen Ländern wird der Preis unmittelbar mit der Erstattungsfähigkeit festgesetzt oder vereinbart. Nur in Deutschland können die Hersteller in den ersten zwölf Monaten nach der Zulassung eines neuen, innovativen Arzneimittels jeden beliebigen Preis verlangen, der dann durch die gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden muss. „Mit der frühen Nutzenbewertung und den Preisverhandlungen für neue Medikamente sind wir gegenüber dem früher herrschenden absoluten Preisdiktat der Industrie einen wesentlichen Schritt weiter gekommen. Der eingeschlagene Weg ist richtig und sollte fortgesetzt werden. Schließlich ist es nicht einzusehen, dass die Beitragszahler ein Jahr lang jeden beliebigen Preis finanzieren müssen, den sich ein Pharmaunternehmen ausdenkt. Deshalb fordern wir, dass die am Zusatznutzen orientierten Erstattungsbeträge in Zukunft rückwirkend gelten müssen“, so v. Stackelberg. „Das ist auch zumutbar und planbar: Die Hersteller kennen ihre Produkte und können sehr genau einschätzen, wie hoch der Therapiegewinn gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie tatsächlich ist.“ Aufgrund der mehrjährigen Erfahrungen mit den AMNOG-Mechanismen könnten sie dann ihre Preise realistisch kalkulieren und würden nicht darauf setzen, im ersten Jahr nach der Zulassung unabhängig vom Zusatznutzen für die Patienten möglichst viel Gewinn abschöpfen zu wollen. V. Stackelberg weiter: „Mit einem rückwirkenden Erstattungsbetrag gäbe es weiterhin Spitzenpreise für Spitzenprodukte, aber keine Mondpreise mehr für Medikamente ohne Zusatznutzen.“ Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes
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GPM: Wer wenig hört, wünscht viel Beratung! Patientenbefragung der IKK BB bewertet die Versorgung mit Hörsystemen
Im Herbst 2016 schrieb die regionale Innungskrankenkasse Brandenburg und Berlin (IKK BB) in Zusammenarbeit mit der Bundesinnung der Hörakustiker (biha) 389 Versicherte an und befragte sie zur Qualität ihrer aktuellen Versorgung mit Hörsystemen. 199 antworteten und gaben der IKK BB und den Hörakustikern in Berlin und Brandenburg wichtige Hinweise zu Qualität, Beratung und zu Auswahlkriterien für die Anschaffung ihres Hörsystems: Hörsysteme nur nach intensiver Fachberatung Wer schwerhörig wird, dem droht der Verlust sozialer Teilhabe. Ein sensibles Thema also, für das es heute gute Hilfsmittel gibt, die modernen Hörsysteme. Deren Funktionen, ihr Design und mitunter auch anfallende Zusatzkosten wollen jedoch wohl bedacht sein. Betroffene suchen sich daher einen versierten Hörakustiker, der ihnen hauptsächlich aus dem Familien- und Bekanntenkreis (34,2 %) oder – auf direkte Nachfrage – durch den Arzt (33,7 %) empfohlen wird. Die professionelle Dienstleistung des Hörakustikers beeinflusst in über der Hälfte der Fälle (52,8 %) die Entscheidung für oder gegen ein bestimmtes Hörsystem, dicht gefolgt von „guter Beratung“ (48,7 %), die ebenfalls auf die wichtige Rolle des Hörakustikers verweist. Der Arzt spielt hier mit nur 16,1 % eine untergeordnete Rolle. Befragt nach der Güte der Beratung durch den Fachmann und zur Qualität der letztlich gewählten Versorgung, zeigen sich die Kunden sehr zufrieden: Nach einer geduldigen, intensiven und individuellen Beratung, bei der in der Regel mehrere Produkte in aller Ruhe (zwischen 4 Tagen und mehreren Wochen) getestet werden konnten, erreichen die Hörakustiker einen Zufriedenheitswert mit der Beratung von 8,4 (Skala 1-10). Umgerechnet in Schulnoten wäre dies eine 1- bis 2 (Skala 1-6). Auch die letztendlich ausgewählten Hörsysteme erfüllten mit 7,8 von 10 die hohen Erwartungen. Regelversorgung oder private Aufzahlung? Die Befragung unterscheidet nach aufzahlungsfreier Regelversorgung, einer Aufzahlung bis 250 Euro pro Ohr und einer privaten Eigenbeteiligung von 500 Euro und mehr pro Ohr. Der Hörsystemträger investiert hier individuell: 34,2 % der Befragten wählten ein zuzahlungsfreies Modell, 20,6 % beteiligten sich bis 250 Euro pro Ohr privat. Da ein Hörsystem den Versicherten in der Regel für die nächsten sechs Jahre begleitet, leisteten sich 42,2 %, mehr als 250 Euro pro Ohr für ihr Wunschsystem aufzuzahlen. Mehr als die Hälfte davon waren sogar bereit, privat mehr als 500 Euro pro Ohr für eine -außerordentliche und innovative Hörgeräteversorgung aufzuwenden. Bei Entscheidungen zur Hörsystemversorgung spielen nicht nur funktionale, gesundheitliche oder preisliche Aspekte eine Rolle: Die Anschaffung eines (ersten) Hörsystems bedeutet auch, einen Hörverlust zunächst anzuerkennen. Ein kleines, im Ohr fast unsichtbares Modell, das zudem über Extras wie eine Freisprech- oder Erinnerungsfunktion verfügen kann, nimmt die ersten Berührungsängste. Die Qualität der Hörsysteme und die Arbeit des Hörakustikers konnten dann vollends überzeugen. Auch ein generelles Markenbewusstsein in diesem sensiblen Bereich entscheidet manchmal mit. Kunden fragen oft gleich nach aufwendigeren Systemen und interessieren sich – trotz vorheriger Information – weniger für aufzahlungsfreie Modelle. Sie zahlen freiwillig zu, sind dann aber in der Regel auch mit einem Wert von 8,3 von 10 Punkten – was der Schulnote 2 entspricht – bei einer Aufzahlung von mehr als 500 Euro pro Ohr besonders zufrieden mit ihrer Wahl. Enrico Kreutz, IKK BB-Vorstand, zu den Erkenntnissen der IKK BB nach der Versichertenbefragung: „Weiter gut hören zu können, ist immens wichtig für die soziale Teilhabe. Hierfür gibt es Gott sei Dank heute technisch hochentwickelte Hörsysteme, auch im Rahmen der stetig verbesserten Regelversorgung. Wir empfehlen unseren Versicherten, bei Hörsystemen vor allem auf die unverzichtbaren Funktionen im eigenen Alltag zu achten. Das ist der Weg zu einer guten Versorgung auch ohne hohe finanzielle Eigenbeteiligung. Wichtig ist auch, die angebotenen Systeme vor der Entscheidung ausgiebig in der Praxis zu testen.“ Auch Marianne Frickel, Präsidentin der biha, begrüßt das Umfrageergebnis: „Wir freuen uns sehr über die positiven Befragungsergebnisse. Aus unserer Sicht haben die Versicherten der IKK BB durch ihre Antworten die hochqualitative individuelle Versorgung mit Hörsystemen bestätigt. Ergebnisse zwischen sehr gut und gut bei einem mit großer Sensibilität zu handhabenden Medizinprodukt, das nun nicht unbedingt zu den beliebtesten Hilfsmitteln gehört, verweist auf die ausgezeichnete Arbeit der Hörakustiker bei der Beratung und der Versorgung.“ Pressemitteilung der IKK Berlin und Brandenburg
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LOHMANN konzept bei der add art
Auch in diesem Jahr nimmt LOHMANN konzept wieder an der add art in Hamburg teil. Die beteiligten Unternehmen öffnen am 24. und 25. November 2017 ihre Büros für Kunstinteressierte. Wir auch, da Kunst in den Geschäftsräumen von LOHMANN konzept allgegenwärtig … Read more →
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