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Finanz-Reserven der Krankenkassen bei über 15 Milliarden Euro – Ergebnisse der gesetzlichen Krankenversicherung im 1. Halbjahr 2015
Die gesetzlichen Krankenkassen verfügen zum Ende des ersten Halbjahres 2015 weiterhin über Finanz-Reserven in Höhe von 15,2 Milliarden Euro. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe:“Mit Reserven von mehr als 15 Milliarden Euro ist die Finanzsituation der gesetzlichen Krankenkassen weiterhin stabil. Eine gute Versorgung der gesetzlich Versicherten mit hochwertigen Gesundheitsleistungen und Arzneimitteln und deren nachhaltige Finanzierbarkeit müssen auch in Zukunft zentrales Anliegen der Krankenkassen sein.“ Einnahmen in Höhe von rund 106,09 Milliarden Euro standen nach den vorläufigen Finanzergebnissen des 1. Halbjahres 2015 Ausgaben von rund 106,58 MilliardenEuro gegenüber. Die Differenz von rund 490 Millionen Euro lässt sich weitgehend dadurch erklären, dass etliche Krankenkassen ihre Versicherten durch einen niedrigeren durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 0,83 Prozent (statt dem bisherigen Sonderbeitrag von 0,9 Prozent) an ihren hohen Finanz-Reserven beteiligt haben. Ohne die damit verbundenen Mindereinnahmen ergibt sich für die 124 gesetzlichen Krankenkassen im 1. Halbjahr bei einem Ausgabevolumen von 106,58 Milliarden Euro ein nahezu ausgeglichenes Finanzergebnis. Finanzentwicklung nach Krankenkassenarten Bei einer differenzierten Betrachtung nach Krankenkassenarten ergibt sich folgendes Bild: Die AOKen verbuchten einen gemessen an ihren Ende 2014 vorhandenen Finanz-Reserven von rund 6,4 Milliarden Euro leichten Ausgabenüberhang von rund 112 Millionen Euro. Bei den Ersatzkassen überstiegen bei Ende 2014 vorhandenen Finanz-Reserven von rund 4,9 Milliarden Euro die Ausgaben die Einnahmen um rund 191 Millionen Euro; bei den Betriebskrankenkassen (Finanz-Reserven 2,4 Milliarden Euro) um 127 Millionen Euro und bei den Innungskrankenkassen (Finanzreserven 1,4 Milliarden Euro) um rund 118 Millionen Euro. Die Knappschaft-Bahn-See und die Landwirtschaftliche Krankenversicherung erzielten Überschüsse von rund 48 bzw. 9 Millionen Euro. Saisonübliches Defizit beim Gesundheitsfonds Die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds verfügte Ende Juni über einen Betrag in Höhe von rund 8,6 Milliarden Euro. Der aktuelle Betrag ist damit rund doppelt so hoch wie die gesetzlich vorgesehene Mindestreserve in Höhe von derzeit etwa 4,3 Milliarden Euro. Gesundheitsfonds und Krankenkassen verfügen damit zum Ende des ersten Halbjahres 2015 über Finanz-Reserven in Höhe von 23,8 Milliarden Euro. Zwar verzeichnete der Gesundheitsfonds im 1. Halbjahr 2015 einen Ausgabenüberhang von rund 3,9 Milliarden Euro. Aus diesem saisonbedingten Überhang, können allerdings keine Rückschlüsse auf eine ähnliche Entwicklung im weiteren Jahresverlauf gezogen werden. Während die Ausgaben des Gesundheitsfonds als monatlich gleiche Zuweisungen an die Krankenkassen fließen, unterliegen die Einnahmen unterjährig erheblichen Schwankungen. Denn die Einnahmen aus der Verbeitragung von Sonderzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeldzahlungen fließen dem Gesundheitsfonds insbesondere in der zweiten Jahreshälfte zu. Auch die Rentensteigerungen, die zum 1. Juli erfolgten, führen ab Jahresmitte zu höheren Beitragseinnahmen in der Krankenversicherung. Außerdem ist zu berücksichtigen, dass die Mindereinnahmen, die dem Gesundheitsfonds im gesamten Jahr 2015 durch die vorübergehende Absenkung des Bundeszuschusses um 2,5 Milliarden Euro entstehen und durch eine Entnahme aus der Liquiditätsreserve gedeckt werden, anteilsmäßig auch im 1. Halbjahr sein Finanzergebnis beeinflussen. Bei einer nach wie vor günstigen Entwicklung der Beitragseinnahmen profitiert die gesetzliche Krankenversicherung auch weiterhin von der positiven Lohn- und Beschäftigungsentwicklung. Ausgabenzuwächse unter 4 Prozent Je Versicherten gab es im 1. Halbjahr 2015 einen Ausgabenzuwachs von 3,9 Prozent. Im Gesamtjahr 2014 hatte der entsprechende Zuwachs noch bei 5,0 Prozent, im 1. Quartal 2015 bei 4,2 Prozent gelegen. Die Ausgabensteigerungen haben sich somit im 2. Quartal 2015 weiter abgeflacht. Die aktuellen Zuwächse bewegen sich damit im Rahmen der Erwartungen des Schätzerkreises vom Herbst 2014 für das Gesamtjahr 2015. Die Leistungsausgaben stiegen um 4,1 Prozent je Versicherten; die Verwaltungskosten nur geringfügig um 1,0 Prozent. Deutlich steigende Versichertenzahlen haben auch dazu beigetragen, dass die absoluten Ausgabenzuwächse insgesamt und in den einzelnen Leistungsbereichen um rund 0,6 Prozentpunkte höher ausgefallen sind als bei den Pro-Kopf-Ausgaben. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die von den Krankenkassen gemeldeten Ausgaben im 1. Halbjahr in vielen Leistungsbereichen in hohem Maße von Schätzungen geprägt sind, da Abrechnungsdaten häufig noch nicht oder nur teilweise vorliegen. Entwicklungen in den einzelnen Leistungsbereichen Nach einem Zuwachs von 9,4 Prozent je Versicherten im Jahr 2014 sind die Arzneimittelausgaben der Krankenkassen im 1. Halbjahr 2015 je Versicherten um 4,8 Prozent gestiegen. Auffällig sind die hohen Ausgaben für neu zugelassene Arzneimittel zur Behandlung der Hepatitis C, die in den ersten sechs Monaten 2015 eine Größenordnung von rund 0,6 Milliarden Euro ausmachten und somit einen erheblichen Teil des aktuellen Ausgabenanstiegs für Arzneimittel erklären können. Andererseits wurden die Krankenkassen weiterhin durch Rabattvereinbarungen mit pharmazeutischen Unternehmern entlastet. Die Rabatterlöse sind im 1. Halbjahr um rund 9 Prozent gegenüber dem 1. Halbjahr 2014 auf rund 1,65 Milliarden Euro gestiegen. Im Bereich der vertragsärztlichen Vergütung stiegen die Ausgaben je Versicherten um rund 3,9 Prozent an. Bei den Ausgaben für zahnärztliche Behandlung und Zahnersatz betrug der Anstieg 2,8 bzw. 0,9 Prozent. Da bei den Krankenkassen für das 1. Halbjahr in diesen Leistungsbereichen in der Regel noch keine Abrechnungsdaten der Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen vorliegen, haben die ausgewiesenen Veränderungsraten weitgehenden Schätzcharakter und lassen nur begrenzte Schlüsse auf die Ausgabenentwicklung im Gesamtjahr zu. Die Ausgaben für Krankenhausbehandlung stiegen im 1. Halbjahr 2015 je Versicherten um 3,3 Prozent gegenüber dem 1. Halbjahr 2014. Insgesamt erhielten die Krankenhäuser hierdurch allein von den gesetzlichen Krankenkassen in den Monaten Januar bis Juni um rund 1,4 Milliarden Euro höhere Finanzmittel, als im entsprechenden Vorjahreszeitraum. Beim Krankengeld hat sich nach mehreren Jahren mit hohen zum Teil zweistelligen Zuwächsen der dynamische Anstieg mit einem Plus von 5,3 Prozent im 1. Halbjahr 2015 abgeflacht. In den letzten zehn Jahren hatten sich die Krankengeldausgaben der GKV bei einem Volumen von zuletzt 10,6 Milliarden Euro in 2014 fast verdoppelt. Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen erarbeitet derzeit im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit ein Sondergutachten, in dem die maßgeblichen Faktoren der Ausgabenentwicklung beim Krankengeld näher analysiert und Steuerungsmöglichkeiten in diesem Bereich aufgezeigt werden sollen. Bei den Ausgaben für Präventionsleistungen nach §§ 20 ff. SGB V verzeichneten die Krankenkassen im 1. Halbjahr 2015 gegenüber dem Vorjahreszeitraum einen Zuwachs von 7,0 Prozent je Versicherten. Die Ausgaben für Leistungen zur primären Prävention nach dem Individualansatz stiegen um 1,8 Prozent, für betriebliche Gesundheitsförderung um 19,1 Prozent und für die Prävention in nichtbetrieblichen Lebenswelten um 13,1 Prozent je Versicherten. Trotz der aktuellen Zuwachsraten bleiben gerade in den betrieblichen und nicht-betrieblichen Lebenswelten, also in Bereichen, in denen wichtige Weichenstellungen für ein gesundheitsbewusst
es Leben vorgenommen werden können (z.B. in Kitas, Schulen und […]
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AOK: Verwaltungsverfahren für Saisonarbeitskräfte vereinfachen
Im Streit um den angemessenen versicherungstechnischen Umgang mit klassischen Saisonarbeitskräften und Erntehelfern erklärt Martin Litsch, Vorsitzender des AOK-Bundesverbandes: „Das AOK-System eröffnet keine obligatorischen Anschlussversicherungen für Saisonarbeitskräfte, die wieder ins Ausland zurückkehren. Für ungeklärte Fälle schlagen wir seit Jahren vor, generell eine zeitliche Befristung einzuführen, um die Verwaltungsaufwände bei den Krankenkassen zu minimieren. Hierzu hat das AOK-System bereits mehrfach eine Kennzeichnung für Saisonarbeitskräfte im Arbeitgebermeldeverfahren gefordert.“ Litsch weiter: „Auch die heute geltende Einstufung zum Höchstbeitrag in der obligatorischen Anschlussversicherung ist aus unserer Sicht falsch. Durch Befristung und Mindestbeitrag ließen sich auch die fiktiven hohen Beitragsschulden in diesem Bereich erheblich reduzieren.“ Auf den Vorwurf der Ersatzkassen, die AOKs erschlichen sich Vorteile im Risikostrukturausgleich, indem sie tatsächlich entstandene Leistungsausgaben nicht meldeten, entgegnet Litsch: „Das ist absurd. Erst werfen uns die Ersatzkassen vor, wir meldeten zu hohe Leistungsausgaben, jetzt beschweren sie sich, wir geben zu wenige an. Keine Kasse hat Vorteile davon, Leistungen nicht zu melden. Zudem ist das Zuweisungsvolumen für die rund 350.000 Versicherten ohne Leistungsausgaben, die wir im Vergleich zu den Ersatzkassen mehr versichern, viel zu niedrig, als dass es auch nur im Ansatz die Unterschiede in den Kassenbilanzen erklären könnte.“ Zum Hintergrund: Wenn ein Versicherungsverhältnis in Deutschland endet, fallen die Versicherten nicht einfach aus der Krankenversicherung. Stattdessen wird ihr Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall über eine sogenannte obligatorische Anschlussversicherung (oAV) fortgesetzt. Diese aber gilt nur für Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Bei ausländischen Saisonarbeitern, die nach Beendigung der Saisonarbeit ins Ausland zurückkehren, gilt die oAV nicht. Dieser Grundsatz ist für alle gesetzlichen Krankenkassen rechtsverbindlich. Der Streit unter den Kassen entstand mit der Behauptung, dass die oAV unrechtmäßig für Saisonarbeiter trotz deren Rückkehr ins Ausland fortgesetzt werde. Pressemitteilung des AOK Bundesverbandes
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GKV-Positionspapier: Krankenkassen trotz Milliardenrücklagen im Sparwahn: Versicherte sollen Zeche zahlen
Mit dem heute vom Verwaltungsrat beschlossenen Positionspapier „Neuordnung der Apothekenstrukturen und -vergütung“ zeigt der GKV-Spitzenverband einmal mehr, dass den Krankenkassen trotz blendender Finanzlage jedes Mittel recht ist, um Ausgaben zu senken – auf Kosten ihrer Versicherten. Unter dem Deckmantel von Liberalisierung, Deregulierung und Flexibilisierung soll die flächendeckende Arzneimittelversorgung zwischen Flensburg und Berchtesgaden mittel- und langfristig aufgegeben und durch eine ‚Medikamentenversorgung light‘ aus Hilfs- und Notmaßnahmen ersetzt werden. „Die Krankenkassen entwickeln sich immer mehr zu Sparkassen. Sie heimsen immer mehr Beiträge ein, bilden immer höhere Rücklagen und fordern dann auch noch Steuerzuschüsse“, sagt Fritz Becker, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbandes (DAV). „Ihrer Pflicht zur Patientenversorgung kommen sie aber immer weniger nach. In Vertragsverhandlungen machen wir diese leidvolle Erfahrung mittlerweile ständig. Aber jetzt stellen die Kassen gleich noch das gesamte flächendeckende Arzneimittelversorgungssystem durch Apotheken in Frage. Das ist nicht nur patientenfeindlich, sondern auch völlig absurd, denn das System ist hocheffizient. Die Rund-um-die-Uhr-Arzneimittelversorgung durch 19.800 Apotheken und ihre 157.000 Beschäftigten hat 2017 nur noch 2,2 Prozent der GKV-Leistungsausgaben beansprucht. Das ist ein historischer Tiefstand“, so Becker. Allein für ihre Verwaltungsausgaben würden die Kassen mehr als doppelt so viel Geld ausgeben. Zum Hintergrund: Im Positionspapier des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) werden zahlreiche Streichmaßnahmen aufgeführt: Das Leistungsspektrum von Apotheken abspecken, die Öffnungszeiten reduzieren, das Honorar für die Abgabe von verschreibungspflichtigen Medikamenten kürzen, aus dem auch die Beratung für verschreibungsfreie Medikamente mitfinanziert wird. Folgen für die Patienten wären ein schlechterer Zugang zu Medikamenten und höhere Preise bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln, die sie aus eigener Tasche bezahlen müssen. Deutschland verfügt bislang über ein leistungsstarkes Arzneimittelversorgungssystem. Eckdaten dazu liefert das neue Statistische Jahrbuch „Die Apotheke: Zahlen, Daten, Fakten 2018“, das heute im Vorfeld des Tags der Apotheke am 7. Juni veröffentlicht wird. Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.
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