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Vorstand und Delegierte der KV Nordrhein votieren für Zurückhaltung bei Einstieg in Telematik-Infrastruktur
Bei der Vertreterversammlung (VV) der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nordrhein am Freitag, den 23. Juni, nahmen die aktuellen Entwicklungen bei der Telematik-Infrastruktur und beim bevorstehenden Online-Rollout großen Raum ein. Nachdem sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband kürzlich auf eine Finanzierungsvereinbarung geeinigt haben, sollen sich die Praxen bis Ende 2018 mit der für die Anbindung an die sektorenübergreifende Telematik-Infrastruktur (TI) erforderliche Technik ausstatten. Aber: „Gespräche der Kassenärztlichen Bundesvereinigung mit dem Bundesministerium für Gesundheit über eine Verlängerung der Frist bis zum 1. Juli 2019 laufen bereits“, sagte Dr. med. Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzender der KV Nordrhein. „Der ursprüngliche Zeitplan wird nicht einzuhalten sein – schon deshalb, weil die Industrie derzeit keinen zertifizierten Konnektor ausliefern kann. Wir hoffen, dass die notwendigen IT-Komponenten ab dem dritten Quartal erhältlich sind und empfehlen unseren Mitgliedern daher, kein ,Windhundrennen‘ zu starten und den Praxis-Einstieg in die TI mit kühlem Kopf zu gestalten“, sagte Bergmann. Die KV Nordrhein versorgt ihre Mitglieder mit umfangreichen Informationen zum Thema – unter anderem auf der heute aktivierten Webseite www.online-rollout.de, auf der sie kontinuierlich über die weiteren Schritte informieren wird. „Service und Kommunikation sind uns bei dieser komplexen Thematik besonders wichtig“, so Bergmann. Aufwertung der psychotherapeutischen Vergütung Weiteres Thema in seinem Bericht waren aktuelle Entscheidungen der Gesundheitspolitik auf Bundesebene. Die zur Wochenmitte durch den Bewertungsausschuss vorgenommene Entscheidung, die Vergütung für die neuen Psychotherapie-Leistungen der psychotherapeutischen Sprechstunde sowie der Akutbehandlung rückwirkend zum 1. April zu erhöhen, bewertete Bergmann als eine aus Sicht der KVNO ausgesprochen positive Entscheidung. An den entscheidenden Beratungen des Bewertungsausschusses war Bergmann direkt beteiligt. Ausbau der Weiterbildungsförderung Dr. med. Carsten König, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KV Nordrhein, informierte die Delegierten über verstärkte Aktivitäten bei der Sicherstellung der ambulanten Versorgung – unter anderem über die Arbeit an einer neuen „Sicherstellungs-Richtlinie“, zusammen mit den Beratenden Fachausschüssen der KVNO, und die Bildung einer „Task Force“ für zentrale Sicherstellungsfragen. Bereits ab Juli wird die fachärztliche Förderung der Weiterbildung um die Fachbereiche der Frauenheilkunde und Geburtshilfe, der Hautärzte und der ärztlichen Psychotherapeuten erweitert. Bei der Reform der Bedarfsplanung im Ruhrgebiet warnte König vor einem sofortigen Wegfall der bestehenden Sonderregelungen – die KVNO plädiert für eine schrittweise Angleichung der hausärztlichen Arztdichte an das Bundesniveau nach einer zehnjährigen Übergangsphase. Abwarten bei NRW-Gesundheitspolitik Auch das aktuelle politische Geschehen in Nordrhein-Westfalen war ein Thema auf der VV, insbesondere die gesundheitspolitischen Inhalte des Koalitionsvertrags der neuen Landesregierung von CDU und FDP. König begrüßte explizit die geplante Förderung zur Männergesundheit – „das ist mehr als sinnvoll.“ Gespannt sei er auf die genannten „Strukturveränderungen“ bei den Krankenhäusern – ansonsten gelte es, abzuwarten, wie die „Schlagworte“ im Vertrag mit Leben gefüllt werden, so König. Bildung eines HVM-Ausschusses Auf Antrag des Hauptausschusses beschlossen die Delegierten die Einrichtung eines HVM-Ausschusses, der sich künftig aus fünf Mitgliedern des Hauptausschusses der KVNO sowie jeweils einem in der VV gewählten Mitglied aus den hausärztlichen, fachärztlichen, psychotherapeutischen und aus dem Versorgungsbereich der ermächtigten und angestellten Ärzte bestehen wird. Der Ausschuss soll den Vorstand in allen Fragen der Honorierung der Vertragsärzte beraten. Einen Antrag zur Einrichtung eines Arbeitsausschusses zur Laborreform, mit der die strukturelle Unterfinanzierung dieses Bereichs beendet werden soll, überwiesen die Delegierten an den Vorstand. Pressemitteilung der KV Nordrhein
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DAV-Vorsitzender Becker fordert Planungssicherheit durch verlässliche Vergütungsregeln
Der Vorsitzende des Deutschen Apothekerverbandes (DAV), Fritz Becker, fordert eine gesetzliche Regelung, die eine regelmäßige Überprüfung und Anpassung der Vergütung für die mehr als 20.000 inhabergeführten Apotheken in Deutschland anhand einer fairen Berechnungsmethode garantiert. „Wir brauchen keine Lippenbekenntnisse, wir brauchen Unterstützung in der Sache“, sagte er zur Eröffnung der pharmazeutischen Fachmesse „expopharm“ in Düsseldorf. In Richtung Politik fuhr Becker fort: „Sonntagsreden durften wir uns zur Genüge anhören. Die deutschen Apothekerinnen und Apotheker erwarten Taten.“ Das Festhonorar in Höhe von derzeit 8,35 Euro pro rezeptpflichtigem Arzneimittel ist seit 2004 nur einmal – im Jahr 2013 – leicht erhöht worden. Einen Anspruch auf regelmäßige Überprüfung gibt es bislang nicht. Die Apotheken, so Becker, hätten deshalb keinerlei Planungssicherheit. „Gesundheitsministerium und Wirtschaftsministerium schieben sich hier in einem ‚Schwarzer Peter‘-Spiel gegenseitig die Verantwortung zu und verzögern den Prozess“, sagte Becker zur geforderten Anpassung der Berechnungsmethode für das Festhonorar. Die derzeitige Methode sei leistungsfeindlich, weil sie Mehrarbeit in den Apotheken mit Honorabzug strafe. Becker weiter: „Teil des ,Schwarzer Peter´-Spiels der Politik ist der immer wieder kolportierte Vorwurf, die Apothekerschaft würde keine ausreichenden Daten für die Diskussion liefern. Das ist falsch, schon aus Eigeninteresse haben wir die erforderlichen Daten immer geliefert. Und wir werden es selbstverständlich auch in Zukunft tun.“ Ein Berechnungsmodus, der ein Mehr an Leistungen honoriere und die Apotheker an der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung teilhaben lasse, sei dringend erforderlich, so der DAV-Vorsitzende. Neben dem Festhonorar machte Becker auch dringenden Handlungsbedarf bei der Rezepturgebühr, der Dokumentation von Betäubungsmitteln und dem Notdienstzuschlag aus. „Auch hier ist die Politik in der Pflicht, ihre Zusagen an uns einzuhalten.“ In Richtung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) kritisierte er den Missbrauch von Retaxationen (Einbehaltung des Apothekenhonorars und sogar des Einkaufspreises von Arzneimitteln), die oft schon bei kleinsten Formfehlern auf dem Rezept praktiziert würden. Die gesetzlich vorgegebenen Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband seien gemeinsam für gescheitert erklärt worden. Becker: „Der DAV hat die Schiedsstelle angerufen. Die ausführlichen juristischen Schriftsätze sind erstellt und gehen in diesen Tagen der Schiedsstelle zu. Wir erwarten nun eine praktikable und praxisbezogene Lösung dieser unsäglichen Geschichte.“ Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände
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Vitamin D und die Überlebensrate bei Lymphomen
Die guten Nachrichten über das Sonnenvitamin D reißen nicht ab. Wissenschaftler um Dr. Matthew Drake an der Mayo Clinic in Rochester (USA) haben nun einen Zusammenhang zwischen dem Vitamin D-Spiegel und der Überlebensrate bei Patienten mit einer bestimmten Form von Lymphomen entdeckt. Es handelt sich um eines der bisher überzeugendsten Ergebnisse bezüglich Vitamin D und […]