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Hilfstaxe: Angebot der Apotheker hält nicht, was es verspricht
Der GKV-Spitzenverband hat die vom Deutschen Apothekerverband (DAV) einseitig unterbreitete Ergänzungsvereinbarung zur Hilfstaxe gestern abgelehnt. „Das Angebot zerplatzte bei genauem Hinschauen wie Seifenblasen. Es fixiert ein vom Wettbewerb abgekoppeltes Preisniveau. Aber die GKV will entsprechend dem gesetzlichen Auftrag die bisherigen Wettbewerbskräfte im Sinne der Beitragszahler weiterhin nutzen. Außerdem kamen statt der von der Apothekerschaft in Aussicht gestellten Einsparungen von 150 Mio. Euro pro Jahr für die gesetzliche Krankenversicherung beim Nachrechnen nur 109 Mio. Euro heraus“, so Johann-Magnus von Stackelberg, stv. Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes. „Ausschreibungen halten wir im Bereich der Zubereitungen nach wie vor für sinnvoll, sind aber gerne bereit, über Änderungen am Vertrag zu verhandeln, solange es echte Verhandlungen auf verlässlicher Datenbasis sind.“ Angesichts des laufenden Gesetzgebungsverfahren zum Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz (AMVSG) hatten Apothekervertreter in den vergangen Wochen mehrfach versucht, die Möglichkeit der Ausschreibung parenteraler Zubereitungen aus Fertigarzneimitteln in der Onkologie durch die Krankenkassen (§ 129 Abs. 5 Satz 3 SGB V) in Presseäußerungen in Frage zu stellen. Zugleich stand der Verband für echte Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband nicht bereit. Vielmehr hatte der DAV dem GKV-Spitzenverband mit einem Schreiben vom 16. September 2016 eine einseitig von ihm unterzeichnete Ergänzungsvereinbarung zur Änderung der Anlage 3 zum Vertrag über die Preisbildung für Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen (Hilfstaxe) vorgelegt. Selbst nach dem Eingang dieses Schreibens verweigerte die Apothekerseite Verhandlungen, um inhaltliche Punkte zu klären. Die Apothekerseite war lediglich zu einem Erörterungsgespräch am 30. September 2016 bereit. Inhaltlich sah das DAV-Angebot von Mitte September eine Abkehr von prozentualen Abschlägen auf aktuelle Listenpreise vor. Stattdessen sollte es prozentuale Abschläge auf feste Milligramm-Preise für insgesamt elf unterschiedliche Zytostatika geben, die angeblich Einsparungen von 150 Mio. Euro pro Jahr für die GKV umfassen. Tatsächlich sind damit jedoch nur Einsparungen von 109 Mio. Euro pro Jahr (zzgl. Umsatzsteuer) möglich, wie sich aus aktuellen Daten ergibt. Strukturell sind feste Milligramm-Preise für die gesetzliche Krankenversicherung perspektivisch nachteilig, weil Preissenkungen, die sich im Laufe der Zeit aus dem Wettbewerb der Anbieter ergeben, nicht mehr zum Tragen kommen. Aus Sicht des GKV-Spitzenverbandes müsste man nun über weitere Einsparoptionen verhandeln. Unter den beschriebenen Bedingungen konnte der GKV-Spitzenverband den unterbreiteten Änderungsantrag des DAV in seiner aktuellen Form nicht unterzeichnen. Zugleich steht er nach wie vor für Verhandlungen zur Verfügung, wie er dem DAV mit einem Schreiben vom 5. Oktober 2016 mitgeteilt hat. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes
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Pflegeleistungs-Helfer gibt Überblick über neue Pflegeleistungen
Seit dem 1. Januar 2015 erhalten Pflegebedürftige und ihre Angehörigen deutlich verbesserte Leistungen. Durch den Pflegeleistungs-Helfer können sich Pflegebedürftige und ihre Angehörigen künftig auf der Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit unkompliziert einen Überblick über die neuen Leistungen verschaffen, die für sie in Frage kommen. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: “Seit dem 1. Januar können Pflegebedürftige und ihre Angehörigen verbesserte Unterstützungsleistungen erhalten. Gerade wenn es darum geht schnell Hilfe zu finden, etwa nach einem Sturz oder einem Schlaganfall, braucht es einen guten Überblick. Wir wollen pflegende Angehörige dabei unterstützen unbürokratisch die Leistungen zu finden, die in ihrer konkreten Pflegesituation passen. Schließlich sollen die neuen Leistungen auch schnell da ankommen, wo wir sie haben wollen: Bei den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen.” Der Pflegeleistungs-Helfer ist eine interaktive Anwendung. Über einen strukturierten Fragenkatalog wird ermittelt, welche Leistungen in der konkreten Pflegesituation passen und wie verschiedene Leistungen kombiniert werden können. Zudem erfahren Pflegebedürftige und ihre Angehörigen, wie sie Pflegeleistungen beantragen und wo sie sich weiter informieren können. Mit Hilfe der Ergebnisse können sich die Nutzerinnen und Nutzer bei der Pflegeberatung oder bei ihrer Pflegekasse gezielt beraten lassen. Weitere Informationen unter www.bundesgesundheitsministerium.de/pflegeleistungs-helfer Pressemitteilung des Bundesminsiteriums für Gesundheit
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Koalition soll bei Vergütungszuschlägen umdenken
Zur heutigen Berichterstattung in der Süddeutschen Zeitung „Die Qual mit der Qualität“ über eine amerikanische Studie zur Aussagekraft von Qualitätsmessungen in Krankenhäusern erklärt Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG): „Die Ergebnisse dieser Untersuchung sollte die Koalition zum Anlass nehmen, ihre Pläne zur Kategorisierung der Krankenhäuser in gute und schlechte sowie zur Einführung von qualitätsabhängigen Zu- und Abschlägen aufzugeben. Die in 3.300 amerikanischen Krankenhäusern durchgeführte Analyse macht mehr als deutlich, dass scheinbar einfach messbare Indikatoren, wie Komplikations- und Infektionsraten, in weit größerem Umfang als angenommen von den sozio-ökonomischen Rahmenbedingungen derjenigen, die die Krankenhäuser nutzen, abhängig sind. Kliniken mit vermehrt Patienten aus sozialen Problemregionen könnten fälschlicherweise als schlecht bewertet werden. Zudem macht die Studie deutlich, dass die Messung von Qualitätsindikatoren von sehr aufwendigen und exakt durchzuführenden Messverfahren abhängig ist. Aber auch aus grundsätzlichen Überlegungen ist das Koalitionskonzept mit Vergütungszuschlägen für „gute“ Kliniken in höchstem Maße zu hinterfragen. Es wird in der Praxis dazu führen, dass alle Patienten in den Kliniken behandelt werden wollen, bei denen die Kassen bereit sind, Qualitätszuschläge zu zahlen. Dies steht in Widerspruch zu der gesetzlichen Vorgabe in § 60 SGBV, dass die Fahrkosten nur zum nächstgelegenen Krankenhaus von den Krankenkassen getragen werden. Mehrkosten für entferntere Krankenhäuser müssen die Patienten selbst tragen. Damit würde der Zugang zur besonders prämierten und teuren Klinik schon aus Einkommensgründen nicht allen Patienten offenstehen. Ebenfalls zu hinterfragen ist die Signalwirkung, die von der Einteilung der Kliniken in gute und schlechte auf die Patienten ausgeht. Derzeit erbringen ca. 1.000 Kliniken für 150.000 Patienten hüftprothetische Leistungen. Würden alle Patienten z. B. in Kliniken mit Zuschlägen gehen wollen, könnte dies in der Praxis ohne lange Wartezeiten niemals realisiert werden. Tausendfach würden sich aber die Patienten, die den Zugang zu den prämierten Kliniken nicht erreichen, benachteiligt fühlen. Wie die Studie in Amerika zeigt, wird deutlich: Mit einem qualitätsorientierten Vergütungskonzept kann die Versorgung nicht verbessert werden. Sehr groß ist aber die Gefahr, dass Patienten mit erhöhten Risiken diskriminiert und Effekte der Zwei-Klassen-Medizin eingeführt werden.“ Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft
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