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Krankengeld-Gutachten des Bundesversicherungsamts: Gesamtevaluation des Morbi-RSA jetzt!
Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes, begrüßt das am Donnerstag (28. Juli 2016) vom Bundesversicherungsamt (BVA) veröffentlichte Gutachten zur Berechnung der Krankengeld-Zuweisungen im morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA): “Das ist ein wissenschaftlich fundiertes Gutachten, das uns im Vergleich zu vielen anderen RSA-Expertisen auch voranbringt.” Für Krankengeldausgaben gebe es zwei Treiber: Einkommenshöhe und Krankheitslast, also Dauer sowie Häufigkeit der Erkrankung. Das Gutachten mache nun deutlich, dass beides bei der Neujustierung der Zuweisungen zum Krankengeld im Morbi-RSA angemessen gewichtet werden müsse, so Litsch. “Damit ist aber auch klar: Die von einigen Kassen geforderte alleinige Berücksichtigung der Grundlöhne bei der Krankengeld-Berechnung führt in die Irre. Wir brauchen die richtige Balance.” Aber die richtige Gewichtung ist nicht so leicht zu finden. Denn Preis- und Mengeneffekt sind gegenläufig und heben sich grundsätzlich auf: Kassen mit hohen Grundlöhnen haben in der Regel eine geringe Krankheitslast und umgekehrt. So liefert das Gutachten zwar Modellvorschläge zur verbesserten Zuweisungssystematik, diese sollten aber in einem Folgegutachten auf einer erweiterten Datenbasis noch einmal durchgerechnet werden, so die Autoren. Auch bei der Frage, welche Erkrankungen bei der Berechnung des Krankengelds einbezogen werden müssen, sieht Litsch noch Forschungsbedarf: “Sicherlich wird man noch einmal überlegen müssen, ob für Krankengeld nicht eigenständige Morbiditätskriterien gelten sollten. Überzeugender wäre es, wenn man die Einschränkung der Krankheiten im Morbi-RSA endlich ganz fallen ließe. Das hätte den zusätzlichen Charme, mit einem Schlag die unsägliche Debatte zur Auswahl der richtigen Krankheiten im Morbi-RSA zu beenden.” In diesem Zusammenhang erneuert Litsch noch einmal die AOK-Forderung nach einer Gesamtevaluation des Morbi-RSA. “Derzeit kommen unzählige Kassen oder Kassenarten mit ihren Morbi-Wünschen um die Ecke, immer mit dem Argument, durch diese und jene Änderung werde der Morbi-RSA gerechter. Dass dahinter reine Interessenpolitik steckt, ist auch klar.” Es gehe aber nicht um die Subventionierung von Einzelinteressen, sondern um die Vermeidung von Risikoselektion und das Setzen von Wirtschaftlichkeitsanreizen. Das aktuelle Krankengeld-Gutachten respektiere dies, so Litsch weiter. Aus diesen ordnungspolitischen Gründen müsse jetzt schleunigst eine umfassende wissenschaftliche Untersuchung in Auftrag gegeben werden, die auf Grundlage aktueller Daten alle Aspekte analysiere und nächste Schritte ableite. Litsch: “Die letzte Auswertung dieser Art ist von 2011 und arbeitet mit Daten von 2009. Ein Update ist also überfällig. Dabei sollten dann auch die offenen Fragen aus dem Krankengeldgutachten weiter untersucht werden.” Pressemitteilung des AOK Bundesverbandes
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Sozialwahl 2017: Ersatzkassen werben für Vielfalt in Kassenparlamenten
Die Vorbereitungen für die Sozialwahl 2017 gehen in eine wichtige Phase: Denn jetzt werden die Kandidaten für Deutschlands drittgrößte Wahl nach Bundestags- und EU-Parlamentswahlen aufgestellt. Bis 17. November 2016 müssen die Listenträger ihre Vorschlagslisten einreichen, teilte der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) mit. Bei der vereinigten BARMER können Listen bis zum Frühjahr 2017 eingereicht werden. Bei den Ersatzkassen Techniker Krankenkasse (TK), DAK-Gesundheit, KKH Kaufmännische Krankenkasse und Handelskrankenkasse (hkk) wählen die Versicherten dann ihre Versichertenvertreter per Urwahl in die Verwaltungsräte der Ersatzkassen. Einsendeschluss für die Stimmabgabe per Briefwahl ist der 31. Mai 2017. Bei der neuen BARMER ist der Stichtag für die Briefwahl fusionsbedingt voraussichtlich der 4. Oktober 2017. „Die soziale Selbstverwaltung durch gewählte Vertreter der Versicherten und Arbeitgeber bedeutet Partizipation und gelebte Demokratie in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Wir freuen uns über motivierte Versicherte, die im Rahmen eines ehrenamtlichen Engagements hierzu einen Beitrag leisten und in den Verwaltungsräten der Kassen mitwirken wollen“, sagte Christian Zahn, Verbandsvorsitzender des vdek, anlässlich des heutigen Tages der Selbstverwaltung. Dies sei eine wichtige Funktion, so Zahn. In den Verwaltungsräten werden Leistungsentscheidungen für die Versicherten getroffen; nicht zuletzt entscheiden die Gremien über die Zusatzbeitragssätze. Die Ersatzkassen setzen sich für Vielfalt in den Verwaltungsräten ein, betonte Zahn weiter. Erfreulich sei, dass in den Verwaltungsräten der Ersatzkassen Frauen bereits heute schon relativ stark vertreten sind. Bei den Sozialwahlen 2011 war ihr Anteil in den Ersatzkassen-Gremien mit 32,5 Prozent der höchste unter den Krankenkassen. Die Quote lag auch deutlich über dem Gesamtdurchschnitt der Sozialversicherungsträger (18 Prozent). „In den Verwaltungsräten sollten sich die verschiedenen Bevölkerungsgruppen möglichst weitgehend widerspiegeln – zum Beispiel auch in Bezug auf das Alter, die ethnische Herkunft oder Behinderungen“, betonte Zahn. Für ein Mandat als Versichertenvertreter kandidieren kann jeder Volljährige, der Interesse an einem ehrenamtlichen Engagement im sozialpolitischen Bereich hat und bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Unter anderem muss der Kandidat das Recht zur Wahl zum Deutschen Bundestag haben oder mindestens seit sechs Jahren in Deutschland leben. Mehr Informationen über die Voraussetzungen für eine Kandidatur, die Sozialwahl und die soziale Selbstverwaltung gibt es im Internet unter:www.selbstverwaltung.de. Zahn unterstrich die Bedeutung des Engagements der Versicherten- und Arbeitgebervertreter für die GKV: „Mit ihrem Engagement tragen die Selbstverwalter maßgeblich dazu bei, was die GKV auszeichnet: Bürgernähe, Solidarität, Wirtschaftlichkeit und eine Gesundheitsversorgung, die für ihre hohe Qualität international hoch angesehen ist. Zudem ist die soziale Selbstverwaltung ein Teil der sozialstaatlichen Ordnung. Sie stellt sicher, dass sich die Versicherten beim so wichtigen Thema Gesundheit nicht – wie in anderen Ländern – allein auf die Politik oder privatwirtschaftliche Unternehmen verlassen müssen“, so Zahn. Pressemitteilung des vdek
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„Gefällt mir!“: Das Bundesgesundheitsministerium jetzt auch auf Facebook und Twitter
Nutzerinnen und Nutzer von Facebook und Twitter können ab sofort mit dem Bundesministerium für Gesundheit in direkten Dialog treten. Die Redaktion soziale Medien im Ministerium wird ab heute aktuelle Meldungen und wichtige Informationen zu den Themen Pflege und Gesundheit auf Facebook (www.facebook.com/bmg.bund) und Twitter (www.twitter.com/BMG_Bund) bereitstellen. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe ist bereits seit 2009 mit persönlichen Kanälen auf Facebook und Twitter aktiv: „Das BMG ist ab sofort in den Sozialen Medien vertreten. Ich wünsche den Facebook- und Twitter-Nutzerinnen und Nutzern spannende Dialoge und viel Spaß mit den neuen Kanälen.” In festen Rubriken und regelmäßig wiederkehrenden Formaten wie dem neuen “Mittwochswissen” werden Zahlen und Fakten übersichtlich und leicht verständlich erklärt. Außerdem wird sich das Bundesgesundheitsministerium durch die neu geschaffenen Kanäle noch stärker mit anderen gesundheitspolitischen Akteuren vernetzen und in Dialog treten. Die beiden sozialen Netzwerke sind nun auch auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums vollständig integriert. Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit
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