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Änderung des §291d SGB V: Auf bewährte und internationale Standards bei Schnittstellen setzen
Der Bundesverband Gesundheits-IT – bvitg e.V. begrüßt mit der Änderung des §291d SGB V den Vorstoß des Gesetzgebers zur Sicherstellung von Datenportabilität. Hierbei rät die Industrie, auf etablierte nationale und internationale Standards zu setzen. Am 1. Juni 2017 hat der Bundestag eine Änderung im §291d SGB V beschlossen, die besagt, dass in IT-Systeme, die in der ärztlichen Versorgung und in Krankenhäusern zur Anwendung von personenbezogenen Patientendaten eingesetzt werden, standardisierte Schnittstellen zur Archivierung sowie zur Übertragung von Patientendaten bei einem Systemwechsel zu integrieren sind. Gegenüber der ursprünglichen Fassung ist nun in § 291d Absatz 6 eine verpflichtende Umsetzung der Schnittstellen mit einer Frist von zwei Jahren vorgesehen, über die der Bundesrat am 7. Juli abstimmen soll. Diese Frist beginnt mit der Aufnahme der Schnittstellenspezifikationen in das Interoperabilitätsverzeichnis nach §291e SGB V. Die geänderten Regelungen betreffen dabei neben PVS- und KIS-Systemen nun auch elektronische Programme für Infektionsschutzmeldungen sowie solche für die Verordnung von Arzneimitteln. Als Industrieverband der Softwarehersteller im Gesundheitsbereich begrüßt der Bundesverband Gesundheits-IT – bvitg e.V. grundsätzlich alle Aktivitäten zur Schaffung von Datenportabilität und Interoperabilität. Gleichzeitig weist der Verband darauf hin, dass es für die Datenübernahme bei Systemwechsel zumindest im ambulanten Bereich seit Jahren bewährte Standards gibt: „Dies ist die Prozessbeschreibung „bvitg-transfer“ in Kombination mit dem etablierten Datenaustauschstandard „xBDT“. Der xBDT definiert weit mehr übertragbare Daten als nur die Teilmenge der Informationen aus der (kassen)-vertragsärztlichen Versorgung und garantiert deshalb über den Gesetzesauftrag hinaus eine alle Versorgungsbereiche umfassende Datenkonvertierung bei einem Systemwechsel. Mit Blick auf die Gesetzgebung hoffen wir dabei, dass die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) auf diese bewährten Standards setzen und gleichzeitig auf die Definition neuer Schnittstellen verzichten wird,“ so Matthias Meierhofer, Vorsitzender des Vorstandes des bvitg. Zudem gilt es zu beachten, dass für die verpflichtende Integration der Schnittstellen in jede Installation der Praxisverwaltungssysteme und deren laufende Pflege Aufwendungen für alle Nutzer entstehen werden. „Bisher wurden die Kosten der permanent zu pflegenden Datenübernahmeschnittstellen im Einzelfall von jenen Praxen getragen, die eine Datenübernahme wünschten. Mit der gesetzlichen Regelung der verpflichtenden Integration in alle Installationen werden diese Kosten zukünftig auch von allen Praxen zu tragen sein – unabhängig davon, ob sie diese überhaupt nutzen möchten,“ erläutert Jens Naumann, stellvertretender Vorsitzender des bvitg. „Wir hoffen sehr, dass den Ärzten diese Mehraufwendungen durch entsprechende Honoraranpassungen erstattet werden.“ Des Weiteren ist die Vielschichtigkeit in der Umsetzung nicht zu unterschätzen: Neben dem niedergelassenen Bereich sind gemäß Gesetzesvorgabe Regelungen auch für den stationären Bereich zu treffen, in dem die Herausforderung auf Grund der Komplexität der Systemlandschaft und damit verbundener Datenarten nochmals herausfordernder ist. „Hier muss sowohl an die Daten in den KIS-Systemen selbst sowie in RIS- bzw. PACS-Systemen gedacht werden – und an die vielen unterschiedlichen Fachbereiche und Kliniken mit jeweils eigenen Anforderungen; von der Rettungsstelle über OPs und Intensivstation bis hin zur stationären Pflege. Deshalb sollten die Schnittstellen hier für die systemneutrale Archivierung und Datenübertragung auf internationale offene Standards wie beispielsweise HL7 und IHE ansetzen, um hier den Aufwand zu verringern und der Komplexität des Datenbestands gerecht zu werden. Im Gegensatz zur ambulanten Welt kann hier in Deutschland auf keinen in der Praxis bewährten Standard Bezug genommen werden. Hier ist Basisarbeit nötig, für die der bvitg seine Unterstützung anbietet “, erklärt Matthias Meierhofer.
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BIG direkt gesund und BKK VICTORIA-D.A.S. fusionieren zum 1. Januar 2015
Die Verwaltungsräte von BIG direkt gesund und BKK VICTORIA-D.A.S. haben am 26. September 2014 beschlossen, die Kassen zum 1. Januar 2015 zu vereinigen. Die Fusion steht noch unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörden. Gut gerüstet für den Wettbewerb „Das Beste aus zwei Welten“, so bewerten die Vorstände Sigrid Rick (BKK VICTORIA-D.A.S.) und Peter Kaetsch (BIG direkt gesund) die kassenartenübergreifende Fusion des Direktversicherers aus Dortmund mit der betriebsbezogenen BKK aus Düsseldorf. „Beide Kassen haben vergleichbare Versichertenstrukturen und ergänzen sich in hervorragender Art und Weise. Damit sind wir gut gerüstet für den Wettbewerb der kommenden Jahre“, so die beiden Vorstände. Überdurchschnittliche Leistungen Die Kunden der fusionierten Kasse kommen in den Genuss von deutlich überdurchschnittlichen freiwilligen Leistungen und finanziellen Vorteilen wie günstigen Beiträgen und einem attraktiven Bonusprogramm sowie einem hervorragenden Service rund um die Uhr.Die Standorte der beiden Kassen werden erhalten, so dass ein reibungsloser Übergang gesichert ist. „Unsere Kunden können sich auch weiterhin auf uns verlassen“, so Rick und Kaetsch. Rechtssitz Berlin Mit rund 406.000 Versicherten wird die fusionierte Kasse auf Platz 29 von derzeit 131 Krankenkassen stehen. Die Nähe zu den Trägerunternehmen der BKK VICTORIA-D.A.S., die überwiegend dem ERGO-Konzern angehören, bietet der neuen BIG künftig zusätzliche Marktchancen. Rechtssitz der künftigen Innungskrankenkasse ist Berlin.
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Leichtfertiger Einsatz von Antibiotika bei Erkältungen macht diese wirkungslos
Der breite Einsatz von Antibiotika ist der Grund für die Zunahme multiresistenter Keime. Vor allem bei Erkältungen werden sie noch zu häufig und zu leichtfertig eingesetzt. Bereits bei kurzen Krankschreibungen, bis zu drei Tagen, hat jeder vierte TK-Versicherte im vergangenen Jahr ein Antibiotikum verordnet bekommen. Das zeigen Vorabdaten aus dem Gesundheitsreport der Techniker Krankenkasse (TK), der morgen in Berlin vorgestellt wird. Antibiotika helfen nur bei Erkältungen mit bakterieller Ursache. Sie haben bei viralen Infekten, die zumeist für Erkältungen verantwortlich sind, keine medizinische Wirkung. Die hohe Zahl der Verordnungen bei kurzer Krankheitsdauer lässt darauf schließen, dass Antibiotika häufig „auf Verdacht“ verschrieben werden, obwohl eine bakteriell bedingte Erkältung nicht nachgewiesen ist. „Einige Erkältungen müssen einfach durchgestanden werden“, so Tim Steimle, Leiter des Fachbereiches Arzneimittel der TK. „Vor allem bei erkälteten Kindern ist der Druck in der Arztpraxis jedoch groß, dass ein Medikament verschrieben werden soll. Hier fordern wir mehr Verständnis von allen Parteien. Ein medizinisch unbegründeter Einsatz von Antibiotika fördert die Ausbreitung multiresistenter Keime und setzt die Patienten unnötigerweise dem Risiko von Nebenwirkungen aus.“ „Wir sehen zudem im bundesweiten Verordnungsverhalten große regionale Unterschiede, die epidemiologisch nicht zu erklären sind. Vor allem die Kassenärztlichen Vereinigungen, die Krankenkassen und die Ärzte in den Bundesländern mit hohen Verordnungsraten sind gefordert. Hier sollten Maßnahmen ergriffen werden, die den gezielten Einsatz von Antibiotika stärken“, so Steimle. Im Saarland und in NRW sind die Verordnungsraten besonders hoch (5,8 Tagesdosen pro Kopf) und in Sachsen eher niedrig (3,7 Tagesdosen). Die TK lässt jährlich im Innovationsreport die Innovationskraft der Pharmaindustrie für die Ärzte bewerten. Steimle: „Es kommen viele Medikamente vor allem für spezielle Erkrankungen mit hohen Arzneimittelpreisen auf den Markt – meist mit geringer Innovationskraft. Obwohl es hier Bedarf gibt, haben wir neue Antibiotika schon lange nicht mehr gesehen. Das fünfte Präparat gegen Diabetes ohne patientenrelevanten Zusatznutzen ist hingegen überflüssig.“ Pressemitteilung der Techniker Krankenkasse
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