Kennen Sie Vergütungspauschale oder Pauschalversorgung im Gesundheitswesen. Nein? Sie haben davon gehört oder sind ein “Experte” darin. Eine Vergütungspauschale besteht zum Beispiel in der Tracheostomaversorgung bei vielen Krankenkassen. Für mich als Pflegender stellt es sich dar wie eine Flatrate: Für einen Monat bezahlt die Krankenkasse einen Betrag X an die Homecarefirma Y. Diese deckt damit den Hilfsmittelbedarf rund um das Tracheostoma ab.
Vermutlich wird es mit der Pauschale für die/den SachbearbeiterIn bei der Krankenkasse einfacher. Sie / er muss nicht mehr den jeweiligen Versorgungsumfang durch prüfen und hinterfragen. Es kann auf Expertenwissen verzichtet werden. Der / die SachbearbeiterIn bucht bei der Diagnose Tracheotomie die “Flatrate” Tracheostomaversorgung bei der Homecarefirma Y. Voraussetzung ist, die Homecarefirma hat mit der Hilfsmittelabteilung einen Vertrag verhandelt. In diesem sind der Preis und alle Leistungen beschrieben.
Es zeigt sich, wie sich mir wiederholt darstellt: Für “Poweruser”, also Tracheotomierte mit hohen Hilfsmittelbedarf, wird die “Flatrate” zum Problem. Für “Users mit besonderen Bedürfnissen” bildet die “Flatrate” nicht gleich das ab, was aufgrund der Besonderheiten gebraucht wird. Beide User-Gruppen laufen in die Gefahr unter– oder fehlversorgt zu werden. Der Normal-User sollte prüfen, dass er im Monat das erhält, was als regulärer Bedarf betrachtet wird, zum Beispiel seine 1 — 2 sterilen Kanülen.
Und jetzt? Jetzt soll die “Flatrate”, die Vergütungspauschale, für die Patienten mit ableitenden Inkontinenzprodukten kommen oder startet gerade durch. Also für Hilfsmittel wie Blasenkatheter oder Urinableitsysteme.
Es ist für mich verständlich, wenn es hierzu eine Widerrede gibt. Aus meiner Erfahrung heraus stimme ich dem zu, dass wir erwarten müssen, die medizinische Versorgungsqualität der Patienten wird leiden. Somit kann ich mich den Bedenken aus der Pressemitteilung des BVMed e.V. anschließen.