BVerfG entscheidet: Bei Abrechnungsbetrug muss der Arzt damit rechnen, dass sein voller Name im Ärzteblatt der Kammer veröffentlicht wird

In insgesamt acht Heilberufekammergesetze (Bayern, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Thüringen) der 16 Bundesländer ist vorgesehen, dass die berufsrechtliche Verurteilung eines Arztes mit einer Veröffentlichung des vollen Namens im Ärzteblatt einhergehen kann. In zwei weiteren landesrechtlichen Vorschriften (Saarland, Sachsen-Anhalt) … Weiterlesen

Leave a Reply

Your email address will not be published. Required fields are marked *