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QM – Risiko- und Fehlermanagement jetzt Pflicht
Laut einer Richtlinie der G-BA müssen Arztpraxen seit Januar 2014 zusätzlich zum Qualitätsmanagement ein Risikomanagement und ein Fehlermanagement einführen. Die G-BA als oberstes Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung von Ärzten, Zahnärzten, Psychotherapeuten, Krankenhäusern und der gesetzlichen Krankenkassen sieht es als notwendig an, diese zusätzlichen Richtlinien im Sinne der Patientensicherheit einzuführen. Welche Konsequenzen dies für jede einzelne Arztpraxis hat, zeigt dieser Beitrag.
doxter.de ist Start-up des Monats
Das neue Onlineportal für Terminbuchungen beim Arzt
Interview: Nur motivierte und einsatzbereite Mitarbeiterinnen sind für die Praxis wertvoll
Optimierung der Praxisabläufe, Einführung eines Qualitätsmanagements oder Krisenintervention: ein Praxisberater kann helfen.
Doch welche Person(en) stecken hinter einer solchen Praxisberatung und was bewegt sie? Wir wollten es genauer wissen und stellten der langjährigen Beraterin Katja Saalfrank ein paar Fragen.