Laut einer Richtlinie der G-BA müssen Arztpraxen seit Januar 2014 zusätzlich zum Qualitätsmanagement ein Risikomanagement und ein Fehlermanagement einführen. Die G-BA als oberstes Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung von Ärzten, Zahnärzten, Psychotherapeuten, Krankenhäusern und der gesetzlichen Krankenkassen sieht es als notwendig an, diese zusätzlichen Richtlinien im Sinne der Patientensicherheit einzuführen. Welche Konsequenzen dies für jede einzelne Arztpraxis hat, zeigt dieser Beitrag.
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