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nein nein, das wird jetzt nicht das gebet für die homöopathie oder irgendwelche potenzen, sondern die verneigung vor dem gott der infektabwehr. für mich immer noch die kamille. hier herum erkranken jetzt alle, erst kotzt sich kinderdoks kid no.1 die seele aus dem hals (wer einmal die ehefrau mit vorgehaltener hand vor dem würgenden kind […]
Wahnsinnswoche 2018:45
In dieser Woche 159 Patientenkontakte und 20 Terminausfälle. Bis auf Weiteres habe ich erst in 10-12 Wochen wieder Termine frei.
Ich wollte nie Fließbandmedizin machen. Wegen des weiter steigenden Andrangs arten manche Sprechstunden aber in diese Richtung aus. Am Montag beispielsweise war es wieder so voll, dass ich diesmal tatsächlich drei Leute wegschicken musste. Tut mir Leid, aber es war einfach nicht zu schaffen. Donnerstag hielt sich der Zulauf überraschend in Grenzen, sodass ich ab halb fünf meiner Lieblingsbeschäftigung nachgehen konnte: den Posteingang wegscannen und Formulare ausfüllen. Freitag war es dann wieder voll – blöd, wenn alle zu ihren Terminen kommen. Dafür hat Montag und Dienstag jeder Dritte seinen Termin verpennt.
Aktuelles von der “Gesundheitskarte“: neuer Stichtag zur Online-Anbindung von Arztpraxen ist nunmehr der 30.6.2019 (wenigstens Bertelsmann-Tochter Arvato hat schonmal die volle Zulassung für den VPN-Zugangsdienst ohne weitere Auflagen erhalten).
Neue Anwendungseinschränkungen: Valproat darf nur dann bei Mädchen und Frauen im gebärfähigen Alter angewendet werden, wenn andere Behandlungen nicht wirksam sind oder nicht vertragen werden (pdf). Bei Kindern, die im Mutterleib Valproat ausgesetzt waren, besteht ein hohes Risiko für schwerwiegende Entwicklungsstörungen und angeborene Missbildungen.
Bei bipolaren Störungen ist Valproat während der Schwangerschaft kontraindiziert. Bei bipolaren Störungen ist Valproat bei Frauen im gebärfähigen Alter kontraindiziert, es sei denn, die Bedingungen des Schwangerschaftsverhütungsprogramms (wie unten beschrieben) werden eingehalten.
Bei Frauen im gebärfähigen Alter, die zurzeit Valproat anwenden, muss die Behandlung gegebenenfalls erneut beurteilt werden, um zu entscheiden, ob die Bedingungen des Schwangerschaftsverhütungsprogramms (wie unten beschrieben) eingehalten werden.
Als verordnender Arzt muss ich jetzt sicherstellen,
- dass die jeweils individuellen Umstände der Patientin berücksichtigt werden
- dass alle Patientinnen hinsichtlich ihrer Gebärfähigkeit eingeschätzt werden
- dass die Patientin die Risiken hinsichtlich angeborener Missbildungen und neurologischer Entwicklungsstörungen verstanden und bestätigt hat
- dass die Patientin die Notwendigkeit versteht, sich vor Beginn und während der Behandlung Schwangerschaftstests zu unterziehen
- dass die Patientin bezüglich Empfängnisverhütung beraten wird und dass die Patientin in der Lage ist, ununterbrochen zuverlässige Verhütungsmethoden anzuwenden
- dass die Patientin die Notwendigkeit einer regelmäßigen (mindestens jährlichen) Überprüfung der Behandlung versteht, die von einem erfahrenen Spezialisten durchzuführen ist
- dass die Patientin die Notwendigkeit versteht, ihren Arzt aufzusuchen, sobald sie eine Schwangerschaft plant
- dass die Patientin die Notwendigkeit versteht, im Falle einer Schwangerschaft unverzüglich ihren Arzt aufzusuchen
- dass die Patientin den Leitfaden für Patienten (eigentlich müsste es “Patientinnen” heißen) erhalten hat
- dass die Patientin bestätigt, dass sie die Gefahren und erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Anwendung von Valproat verstanden hat (jährlich auszufüllendes Formular
Diese Bedingungen treffen auch auf Frauen zu, die zurzeit nicht sexuell aktiv sind, es sei denn, dem verordnenden Arzt liegen triftige Gründe vor, die eine mögliche Schwangerschaft ausschließen. (Also, liebe Patientinnen: machen Sie sich schonmal auf empfindliche Fragen zu ihrem Sexualleben gefasst.)
Vielleicht streiche ich aber auch einfach Valproat von meiner / Ihrer Medikamentenliste…
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News vom 13. Deutschen Medizinrechtstag – Tag 2
9:00 Uhr: Frau Dr. Specht begrüßt die Anwesenden zum zweiten Tag des diesjährigen Deutschen Medizinrechtstags.
9:35 Uhr: Der erste Vortrag des Tages läuft. Das Anerkennungsgesetz – Recht und Praxis. RA Dr. Thomas Motz erläutert die rechtliche Seite, Dr. Matthias Klug, Leiter des VIA Instituts für Bildung und Berufe e. K., spricht aus der Praxis.
9:52 Uhr: Der gemeinsame Vortrag von Dr. Motz und Dr. Klug führt zu reger Diskussion mit dem Publikum.