Ja. das gibt’s bei uns auch. Nicht alles darf “einfach so” verschrieben werden. Für manche braucht es spezielle Rezeptformulare (Betäubungsmittel), bei anderen ist das nicht so offensichtlich. Zum Beispiel beim Wirkstoff Isotretinoin, der für schwere Akne verordnet wird.
So gefallen mir derartige Rezepte überhaupt nicht:
Das fängt eigentlich schon beim verordnenden Arzt an: Allgemeinmediziner, nicht Hautarzt – das Mittel sollte nur von Ärzten verschrieben werden, die sich mit der Behandlung auskennen. Aber das ist noch das wenigste. Wegen der Nebenwirkungen und speziell weil das Missbildungen macht (nicht: machen kann, sondern: macht) darf das Medikament nur mit Vorbehalten Frauen im gebärfähigen Alter verordnet werden. Die dürfen nicht schwanger sein und während der Behandlung auch ja nicht schwanger werden. Deshalb sind auch regelmässige Kontrollen angebracht – monatlich eigentlich:
Da steht dann also drin (und meiner Meinung nach deutlich genug): Bei Frauen: nicht mehr als 30 Tage Therapie verordnen, dann neue Kontrolle. Keine Dauerrezepte.
Und dann bekomme ich WIEDER ein Rezept für eine 100er Packung – und wiederholbar 6 Monate !
Eigentlich darf ich das sogar nur einmal ausführen … immerhin steht da auch in der Packungsbeilage “Die Abgabe muss innerhalb von maximal 7 Tagen nach Ausstellen des Rezeptes erfolgen” … aber erzähl das mal der Patientin – und Du glaubst ja nicht, was Du zu hören bekommst, wenn du dem Arzt (wieder einmal) wegen dem anrufst.
Bei uns gibt es zum Glück ja keine (Null-)Retaxation. Das Maximum ist hier noch, dass die Krankenkasse das der Patientin nicht bezahlt, weil das in 100er Packung für sie “Off label use” ist, also eine Anwendung ausserhalb der (Packungs)vorschrift. Damit zumindest bekomme ich die Patientin dazu bei uns 30er Packungen zu beziehen … und wir können sie jeweils fragen, wie das aussieht mit Verhütung und Schwangerschaft. Wenn das der Arzt schon ganz offensichtlich nicht macht. 🙁
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