Kathrin Berkenkamp, Helmut Dahl, Bianca Engelmann, Dr. David Matusiewicz, Lara Ilona Schneider
Zielsetzung
Im Zusammenhang mit dem Fachkräftemangel und den Belastungen der Arbeitswelt wurde ein Präventionsansatz für Betriebe als Themenschwerpunkt dieses Ausschusses definiert. Der Ausschuss bearbeitete die Betriebliche Gesundheitsförderung grundlegend und rückte die Entwicklung eines Anforderungs- und Mindestkatalogs des betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM) in den Fokus. Unter demografischen Gesichtspunkten stehen sowohl die ältere als auch die zukünftige Generation der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Fokus.
Ideen/Lösungsansätze/Maßnahmen
BGM spielt für alle Branchen und Betriebe, unabhängig ihrer Größe, Firmierung und Gewinnerzielungsabsicht, eine essenzielle Rolle und es besteht dringender Verbesserungsbedarf. Aufgrund des sozialen Gefüges ist das Setting Betrieb besonders geeignet, sich dem Gegenstand der Gesunderhaltung und Gesundheitsförderung zu widmen. Auch die kritischen, bildungsfernen Zielgruppen lassen sich durch BGM erreichen.
Ein effektives BGM trägt zu einem positiven verantwortungsvollen Image der Unternehmen bei und hilft, durch bessere Mitarbeiterbindung sowie Fachkräftegewinnung die zu erwartenden Auswirkungen des demografischen Wandel zu mildern. Das BGM ist daher in die Unternehmens- und Personalstrategie des Unternehmens einzubinden und als Querschnitts-Managementsystem zu integrieren.
Um ein wirkungsvolles BGM flächendeckend umzusetzen, ist unter anderem die Erstellung eines Anforderungskataloges als Richtschnur nötig. Darüber hinaus muss es auch Werkzeuge geben, um es effektiv umsetzen zu können.
Ein erprobter Ansatz auf anderen Gebieten ist der Weg der Sanktionierung. Voraussetzung hierfür ist nicht nur eine Definition von Mindeststandards, sondern auch deren Verankerung – z.B. gesetzlich oder in Tarifverträgen. Ein anderer Weg könnte sein, Anreizsysteme zu schaffen, welche die kontinuierliche Verbesserung und Weiterentwicklung des BGM forcieren sollen. Zur Debatte stünden neue Zertifizierungen oder die Erweiterung bestehender Beurteilungskriterien. Es existieren beispielsweise Zertifizierungen zum Qualitätsmanagement mit integriertem Arbeitsschutz, in denen das BGM implizit, aber nicht explizit ausgewiesen ist. Eine Erweiterung dieser bestehenden Zertifizierungen ist daher im Sinne der expliziten Ausweisung des BGM anzustreben. Einen anderen Ansatz bieten bereits existierende Awards, Wettbewerbe und Auszeichnungen, die sich teilweise oder schwerpunktmäßig mit dem BGM befassen. Um die Anreize für Unternehmen zu steigern, müssen Fördermög- lichkeiten geschaffen und ausgebaut werden.
Zusammenfassend lassen sich drei Forderungen formulieren. BGM muss:
- in allen Unternehmen etabliert werden.
- nachhaltig betrieben und gelebt werden.
- finanzierbar und wirtschaftlich für Unternehmen sein.
Zu diskutieren ist, ob eine gesetzliche Verpflichtung des BGM wünschenswert und realistisch ist. Es wird zur Debatte stehen, ob es ein Einforderungsrecht für BGM gibt oder geben soll und wenn ja, in welchem Umfang. Nimmt man den Unternehmen vielleicht sogar die Motivation, das BGM auszubauen, wenn es gesetzlich zur Pflicht wird und nicht mehr als Alleinstellungsmerkmal, als sogenanntes Employer Branding Instrument, zur Imageförderung dienen kann?