Verena Bareuther, Didem Denise Bektas, Anja Gerecke, Dr. Jan Helling, Jana Kapplusch, Kaya Müssig, Dominik Prante, Benedikt Reinhold, Carolin Uhl, Ansgar Wimmer, Timm Witte
Zielsetzung
Die zentrale Fragestellung fokussierte bewusst auf die Kommunikation von und Partizipation an gesundheitspolitischen Entscheidungen. Als Ergebnis von Literaturrecherchen und einer eigenen Befragung wurde ein Informationsdefizit zu gesundheitspolitischen Themen bei einem erheblichen Teil der Bürger identifiziert. Infolgedessen wurde als Ziel der Ausschussarbeit definiert, gesundheitspolitische Entscheidungen mehr in den Fokus der öffentlichen Diskussion zu rücken und innovative Ideen zur Verbesserung der Kommunikation, politischen Bildung und Partizipation zu entwickeln. Da sich die Kommunikation auf zahlreiche Themen erstreckt, wurde die Auswahl vorab auf die Felder „Politikvermittlung“ und „Politische Bildung“ beschränkt.
Ideen/Lösungsansätze/Maßnahmen
Um eine aus Sicht der Empfänger optimale politische Kommunikation zu gewährleisten, muss bereits im frühen Alter eine Vertrauensbasis zum politischen System geschaffen werden. Die Grundlage hierfür ist eine frühe und hochwertige politische Bildung, die in der Schule beginnt. Hier sollte auch eine kompetente Nutzung der Massenmedien erlernt werden, da diese später die Primärquelle für politische Informationen darstellt. Neben der Qualität der Massenmedien ist vor allem auch die Menge an Berichterstattung und somit die Quantität entscheidend. Aufgrund der begrenzten Aufnahmefähigkeit der Empfänger zeichnet sich eine gute Politikvermittlung durch das Fokussieren auf eine optimale Anzahl an Ereignissen und deren richtige Verarbeitung aus. Eine konkrete Möglichkeit, die öffentliche Wahrnehmung für gesundheitspolitische Entscheidungen zu stärken, wäre die Teilnahme am „Tag der offenen Tür“ im Bundesministerium für Gesundheit, der einmal jährlich stattfindet. An einem eigenen Stand sollen Bürger zum einen über die Initiative Young Lions Gesundheitsparlament selbst informiert, zum anderen soll über „spielerische Elemente“ das Interesse für gesundheitspolitische Entscheidungen gesteigert werden. Als weitere Idee ist es, einen Gesetzestextvorschlag zu entwickeln, der die Einbeziehung der Patienten und Bürger im Rahmen gesundheitspolitischer Entscheidungen stärkt. Ein Ansatzpunkt ist es, die Schwachstellen (geringe Wahlbeteiligung, fehlende Transparenz, Zugangshürden für neue Kandidaten) bei der Sozialwahl zu verbessern. Dazu sollen z.B. die Thematik in den Lehrplänen an Schulen aufgenommen und die Information über die Arbeit der Selbstverwaltung Pflicht werden.
Um die institutionelle Mitbestimmung der Patienten zu stärken, soll die Patientenbeteiligung über einen neu zu gründenden Dachverband der Patienten- und Selbsthilfegruppen verbessert werden. Die Möglichkeit der Mitgestaltung erhält der Verband durch die Entsendung von hauptamtlichen Vertretern in die jeweiligen gesundheitspolitischen Institutionen. Entscheidend dabei ist, dass die entsendeten Vertreter in dem jeweiligen Gremium mit Stimmrechten ausgestattet sind. Es ist geplant, das Plenum des Gemeinsamen Bundesausschusses um zwei ständige Mitglieder des Dachverbandes zu erweitern. Auch in die Vertreterversammlungen der Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen sowie der (Zahn)Ärztekammern sowie in die Landesausschüsse der Ärzte und Krankenkassen werden eigene Vertreter mit Stimmrecht entsendet. Sie sollen über zehn Prozent aller anwesenden Stimmen verfügen.
Aufbau des Dachverbandes
Im Dachverband sollen alle deutschen Selbsthilfegruppen und Patientenverbände verpflichtend Mitglied werden. Aufgenommene Mitglieder stellen Delegierte zu den Sitzungen des Verbandes. Die Anzahl der Delegierten richtet sich dabei nach der nachweisbaren, durchschnittlichen Anzahl der Mitglieder. Beträgt diese bis einschließlich 100, so stellt der Verband einen Delegierten; bis einschließlich 300 Mitglieder zwei Delegierte; bei über 300 Mitgliedern drei Delegierte. Die in die oben angegebenen Institutionen der Selbstverwaltung entsendeten Vertreter des Verbandes arbeiten hauptberuflich für den Verband. Sie dürfen nicht Mitglied oder Mitarbeiter eines der Mitglieder innerhalb des Verbandes oder vergleichbarer Institutionen außerhalb des Verbandes sein, um eine größtmögliche Unbefangenheit zu garantieren.