Lena Faenger, Judith Finke, Hynor Islamaj, Cornelia Lippmann, Christina Maass, Sarah Schiffer-Kuhne, Wolfgang Schleich, Annegret Schnick, Alexander Schunicht, Dorothea Thomas, Prof. Dr. Dr. Andreas Unkelbach, Andreas Völkl, Susanne Wagenmann, Dr. Sascha Wolf, Peggy Zimmermann
Zielsetzung
Ziel des Ausschusses war es, länderspezifische Gesundheitssysteme mit unterschiedlicher Finanzierungs- und Organisationsstruktur zu vergleichen, Wettbewerbsparameter festzuhalten und die Integrationsfähigkeit von Best-Practice-Lösungen in Deutschland zu analysieren. Auch in Deutschland bestehende Konzepte, welche ein wettbewerbsfähiges sowie soziales Gesundheitswesen fördern, wurden durch den Ausschuss unterstützt. Neben der Ausarbeitung konkreter Lösungsansätze galt es, eine allgemeingültige Wettbewerbsdefinition zu erarbeiten.
Ideen/Lösungsansätze/Maßnahmen
Solidarischer Wettbewerb
Es soll eine „einheitliche“ Standardversorgung und Pflichtversicherung aller Bürger Deutschlands ohne die Einbindung von Wettbewerbsparametern bestehen. Der G-BA definiert den Leistungskatalog. Allerdings soll der Ausschuss um zwei freie Stellen/Mitwirkungsplätze in Abhängigkeit des zu betrachtenden Indikationsgebiets, z.B. durch Vereine oder Patientenverbände, wechselnd ergänzt werden. Über die Basisversicherung und -versorgung hinaus besteht durch Zusatzkassen als „Upgrade“ freier Wettbewerb zwischen Angebot und Nachfrage.
Regionen im Leistungs- und Ideenwettbewerb
Die Versorgung orientiert sich nicht mehr an einzelnen akuten Krankheitsepisoden bzw. Indikationen, sondern am Gesundheitszustand einer zu versorgenden Bevölkerung in einer Region. Die Budgetverantwortung wird an eine Region übertragen, z.B. mit Hilfe von Kopfpauschalen-Modellen (Capitation). Die Ausgestaltung der Verträge kann individuell gestaltet werden, beispielsweise unter Einbeziehung des sogenannten Einsparcontractings oder durch selektives Kontrahieren zwischen den Leistungserbringern. Um den Leistungs- und Qualitätswettbewerb zu stärken, können sich Leistungsanbieter frei zwischen den Regionen bewegen und nach dem Motto „rent a doctor“ in Anspruch genommen werden. Voraussetzung hierfür ist die Abschaffung der Zulassungsverfahren der Leistungserbringer. Zu- dem legt ein unabhängig besetztes Gremium definierte Qualitätsstandards fest. Die Regionen sollen als eigenständige autonom agierende Units in der Lage sein, Anreize zu schaffen, um Leistungserbringer anzulocken.
Regionale Managed Care-Konzepte
Sektoren und Leistungserbringer sollen im Sinne einer regionalen, outcome-orientierten Gesundheitsversorgung integriert und die Effizienz verbessert werden. Mögliche Ansatzpunkte sind die Steuerung des Nachfrageverhaltens (z.B. Gatekeeping, Hausarztmodelle, Case Management, Disease Management) sowie die Steuerung des Anbieterverhaltens (z.B. Fallpauschalen, Kopfpauschalen). Grundsätzlich sind die gesetzlichen Möglichkeiten für eine Einführung von Managed Care-Konzepten in Deutschland gegeben und es bestehen bereits – wenn auch wenige – Beispiele für eine populationsbezogene und indikationsübergreifende Versorgung (z.B. Modell „Gesundes Kinzigtal“. Es werden weitere gesetzliche Änderungen gefordert, um den Wettbewerb an der Schnittstelle ambulant/stationär zu verbessern (z.B. Vergütung und Investitionsfinanzierung der Sektoren angleichen).
Patientenorientierung und -beteiligung
In Deutschland räumt der G-BA den Organisationen, die auf Bundesebene maßgeblich die Interessen von Patienten sowie der chronisch kranken und behinderten Menschen wahrnehmen, ein gesetzlich verankertes Mitberatungs- und Antragsrecht ein. Wie Beispiele aus anderen Ländern zeigen, könnte die Patientenbeteiligung noch weiter reichen. In Schweden werden z.B. dialysepflichtige Patienten dazu befähigt, ihre Dialyse in Eigenverantwortung selbst durchzuführen. Ob solche eine stärkere Einbeziehung der Patienten rechtlich auch in Deutschland möglich wäre, ist noch zu prüfen. Generell könnte sich die zunehmende Einbindung positiv auf die Patientensicherheit, -verantwortung und -zufriedenheit auswirken und gleichzeitig Effizienzreserven erschließen.
Erfolgsorientierte Vergütung
Prinzipiell können die möglichen Vergütungssysteme im ambulanten Bereich in die Grundformen Gehalt, Kopfpauschale, Fallpauschale, Leistungskomplexpauschale, Einzelleistungsvergütung und erfolgsorientierte Vergütung (Pay for Performance; kurz P4P) unterteilt werden. Bis auf P4P setzen sämtliche Vergütungsformen jedoch deutliche Fehlanreize. Die Umsetzung von P4P ist allerdings komplex und insbesondere mit der Herausforderung verbunden, die zu messenden Erfolgsindikatoren zu definieren. Der fehlende Nachweis über die Verbesserung der Versorgungsqualität stellt bis heute das größte Hindernis bei der Ausbreitung der erfolgsorientierten Vergütung in Deutschland dar. Als Vorbild könnten bereits in den USA erfolgreich etablierte Projekte mit einem umfangreichen Qualitätsindikatorenset (z.B. zu klinischer Qualität, Patientenerfahrungen, IT-In- frastruktur, Ressourcenverbrauch) dienen.