Anderssein als Auffälligkeit

Das gilt aber (…) auch für die forensische Psychiatrie, die mit einer omnipotenten Weltsicht jede Regung des Andersseins als Auffälligkeit registriert und zu jeder Einflüsterung von Krankheitsbildern in die Ohren vorurteilsstarker Richter gut und bereit ist. Das Landgericht Regensburg hat mit seinem Urteil vom 14.8.2014 eine Selbstkorrektur der Strafjustiz ins Werk gesetzt. In der Psychiatrie wird […]

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