Arztbewertungsportale: BGH-Urteil schützt Anonymität von Nutzern
Arztbewertungsportale müssen die Identität ihrer Nutzer nicht preisgeben. Das hat der Bundesgerichtshof 2014 entschieden. In dem konkreten Fall hatte ein Arzt aus Schwäbisch Gmünd von dem Bewertungsportal Sanego die Herausgabe der persönlichen Daten eines Nutzers gefordert. Dieser hatte auf dem Portal wiederholt unwahre Tatsachenbehauptungen über die Praxis des Arztes veröffentlicht: etwa, dass dort Patientenakten in Wäschekörben gelagert wären und mit Wartezeiten bis zu vier Stunden zu rechnen sei. Der Arzt konnte die Behauptungen entkräften und Sanego musste diese von seinem Portal löschen. Für die Herausgabe der persönlichen Daten des Nutzers sahen die Richter allerdings keine Rechtsgrundlage. Das Urteil des BGH ändert damit nichts – es schreibt den Status quo fest.