Die absolute Horrorversion – wenigstens nicht bei mir in der Apotheke passiert – und das kann es auch nicht. Jedenfalls nicht so. Das erkläre ich noch.
Sehr grosse, sehr gut frequentierte Apotheke zur Mittagszeit.
Die Frau um die 40 stürmt in die Apotheke. In der Hand eine Packung Norlevo (das ist hier die Pille danach).
Frau (aufgebracht): “Das hier …” (wedelt mit der Packung) “habe ich im Zimmer meiner minderjährigen Tochter gefunden! Das hat ihre Preisetikette drauf! Ich will wissen, ob sie das von Ihnen bekommen hat!”
Apotheker: “Das … darf ich ihnen nicht sagen.”
Frau: “Aber Sie können das sicher nachschauen. Sie heisst …”
Apotheker: “Das könnte ich nachschauen, aber das werde ich nicht.”
Frau: “Was? Wieso? Ich bin die Mutter! Ich muss das wissen – und sie ist minderjährig! Sie ist 15! Sie hätten das ohne meine Erlaubnis nicht abgeben dürfen!!”
Apotheker: “Das stimmt so leider nicht. Falls wir ihrer Tochter etwas abgegeben haben, fällt das unter das Patientengeheimnis. Auch wenn ihre Tochter noch nicht 18 ist.
Und die Pille danach dürfen wir auch an unter 16 jährige abgegeben werden, soweit die Jugendliche mündig ist im Sinne von: versteht um was es geht und wie man das anwendet.”
Die Frau hat dann noch einen Riesen-Aufstand gemacht, aber nichts weiter erreicht.
Übrigens, das kann bei mir nicht passieren. Nicht, weil ich das nie an unter 16jährige Abgeben würde (ich würde, wenn die Voraussetzungen dafür gegeben sind). Ich gebe bei der Pille danach meist den Prospekt der Firma mit. Eventuell auf Wunsch noch die Packungsbeilage. Die ganze Packung nicht (aus Gründen wie dem oben) und die Pille selber lasse ich grad in der Apotheke schlucken.
…
Das Ganze erinnert an die gerade aktuelle Situation in Deutschland, wo die Apothekerin einer minderjährigen (13jährigen) ein Schlankheitsmittel verkauft hat. Das ist unglücklich, speziell aus dem Grund, da hier in der Packungsbeilage steht, man soll das nicht an Kinder oder Jugendliche abgeben, die sich noch im Wachstum befinden. Bei Norlevo steht: “Über die Anwendung bei Jugendlichen unter 16 Jahren liegen nur limitierte Daten vor. Bei Kindern vor der Menarche besteht keine Indikation.” – also kein Verbot hier.
Mich würde ja interessieren, wie das Mädchen denn ausgesehen hat – die Apothekerin hat sich inzwischen mehrfach entschuldigt, sie ‘habe nicht realisiert, wie jung das Mädchen gewesen ist.’ Das kann ich mir tatsächlich noch vorstellen, dass die älter ausgesehen hat. Dann hat sie es wohl auch gezielt verlangt …
Bei dem Mittel handelte es sich um Formoline – Nahrungsfasern, die im Darm Fett zurückhalten sollen und so eine fettarme Diät unterstützen. Ein nicht-apothekenpflichiges Präparat, das man auch im Supermarkt oder im Versandhandel hätte bekommen können. Das ist auch nicht wirklich ein gefährliches Mittel – die Wechselwirkungen, die das machen *kann” hätte man auch bei einer Faserreichen Diät.
Die Mutter scheint sich, wenn man das liest, aber fast mehr darüber aufzuregen, dass es 1. ein Abnehmpräparat war … die Apothekerin also die überzogenen Schönheitsvorstellungen der Öffentlichkeit unterstützt und dass sie 2. das in der Apotheke verkauft hat. Da werden schliesslich höhere Erwartungen angesetzt.
Erinnert sich noch jemand an Alli? Das war auch toll, die Leute dazu Zwangs-zu-beraten.
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