Schwerbehindertenausweis: unbefristet und nicht als Kopie

Im Februar musste der2014-02_Schwerbehindertenausweis_unbefristet Schwerbehindertenausweis vom Intensivkind verlängert werden und siehe da, der Ausweis ist jetzt unbefristet. Das Intensivkind ist amtlich unbefristet behindert.

Damit der Ausweis lange hält, würde ich gerne nur eine Fotokopie mitnehmen. Geht nicht, denn eine Kopie gilt hier nicht als Ausweisersatz, lernte ich. Eine Fotokopie kann auch von einer Fälschung gefertigt worden sein.

Bedeutet: Ist das Intensivkind unterwegs, dann muss der originale Schwerbehindertenausweis mit dabei sein, samt originaler Wertmarke für den öffentlichen Nahverkehr.

Kopie wird teuer

Unser Kind 2014-01-27_BahninHolzkleinfährt durch die Wertmarke vor Ort kostenlos und weil sie auf eine Begleitperson angewiesen ist, auch diese. Wenn wir in der Bahn kontrolliert werden und wir haben nur eine Kopie vom Schwerbehindertenausweis dabei, könnte dies teuer werden. Es kann wie Schwarzfahren zählen. In unserem Fall wären es gleich zwei SchwarzfahrerInnen. Dasselbe gilt, wenn der Ausweis nicht mehr lesbar ist oder dieser laminiert wurde. Zur Prüfung, ob es sich um ein originales Ausweisdokument handelt, muss dieser betastet werden können von der Fahrkartenkontrolle.

Und wenn man den Ausweis kopiert, zum Beispiel fürs Finanzamt, dann sollte man auf eine Farbkopie verzichten. Die Fotokopie muss als Fotokopie erkennbar sein, sonst steht schnell das Wort „Urkundenfälschung“ im Raum.

Fazit

  •  der Schwerbehindertenausweis und die Wertmarke für den Nahverkehr sind im Original mit zu führen
  • beide Dokumente müssen neben der Sichtprüfung betastbar sein (Kein Laminieren oder Einschweißen)
  • sie müssen der Sichtprüfung (leserlich) stand halten; sie müssen als „ganzes“ Dokument in Takt sein und dürfen nicht stark beschädigt und stark verschmutzt sein.
  • der Ausweis kann in eine offene Schutzhülle gelegt werden

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