Slogan als Marke

Der für Beschwerden in Markenverfahren zuständige 27. Senat des Bundespatentgerichts hat am 29. April 2014 entscheiden, dass dem Slogan „Mehr Auswahl, mehr Angebot und viel mehr Mensch“ für Apotheken kein Schutz zukommt.  Ausgangssituation war folgender Sachverhalt: Die Anmelderin hatte am … Weiterlesen

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