vorenthaltene Information

Noch Mal zum Thema Patientengeheimnis: wir steigern das Ganze ein bisschen:

Ein Mann ruft in die Apotheke an.

Er sagt (mit relativ starkem, aber für mich jetzt nicht zuordnenbarem Akzent): “Hallo? Mein Name ist Terces*, ich bin Patient bei Ihnen, ich brauche eine Auskunft.”

Pharmama: “Natürlich. Worum geht es?”

Herr Terces: “Ich habe eine Rechnung bekommen von der Krankenkasse. Können Sie mir sagen, wann ich bei Ihnen war und was ich bekommen habe?”

Pharmama: “Ja. Moment.”

Ich rufe sein Dossier auf und vergewissere mich mittels ein paar Fragen, dass es sich wirklich um den Patienten selber handelt, dann gebe ihm die Antwort. Wie gesagt: jeder kann jederzeit seine Daten einsehen / nachfragen. Offenbar kontrolliert er eine von der Krankenkasse bekommene Abrechnung.

Herr Terces: “Ja. Jetzt noch für meine Frau. Ich denke, sie war auch bei ihnen. Ihr Name ist …”

Pharmama: “Tut mir leid, aber … da darf ich Ihnen keine Auskunft geben.”

Herr Terces (ungläubig): “Was? Aber das ist meine Frau.”

Pharmama: “Ja, Aber auch dann fällt das unter das Patientengeheimnis. Ich darf es Ihnen nicht sagen.”

Herr Terces, aufgebracht: Was, aber ich brauche diese Information!”

Pharmama: “Ich kann ihrer Frau direkt die Informationen geben, oder, wenn ich von ihr die Erlaubnis erhalte, DANN kann ich es Ihnen sagen.”

Herr Terces: “Aber meine Frau ist im Moment nicht erreichbar. Sagen Sie mir doch einfach, wann sie bei Ihnen war und was sie bezogen hat.”

Pharmama: “Das darf ich so nicht. Tut mir leid.”

Er ist hörbar wütend, hängt aber auf ohne weiter zu diskutieren.

Ja – das ist jetzt genau so ein Problem. Es ist der Ehemann. Wahrscheinlich wäre es kein Problem ihm die Auskunft zu geben – aber wirklich sicher sein kann ich nicht. Sie waren noch nie zusammen hier. Die Medikamente die sie geholt hat … hmmm … ich sag’s mal so: offenbar weiss er bis jetzt nicht, was sie genommen hat (oder noch nimmt) und auch wenn er die Rechnungen kontrolliert – das ist eines der Dinge, die die Krankenkasse hier nicht weiter gibt. Nur die Gesamtsumme und woher die Rechnung kam. Das finde ich bisher in den meisten Fällen Ober-doof, hat man so doch selber kaum Kontrolle. Ausser man ruft an. Wie er. Nur … für jemand anderen als den Patienten selber darf ich das nicht einfach sagen. Auch wenn er die Rechnungen bezahlt. Auch wenn er der Mann ist. Auch wenn sie vielleicht nicht so gut deutsch kann (irgendwo hatte ich das Gefühl, das war das Problem).

Etwas später bekomme ich ein weiteres Telefon.

Herr Terces: “Hallo, ich habe vorher schon angerufen, wegen einer Auskunft.”

Pharmama: “Ja, ich erinnere mich.”

Herr Terces: “Ich habe beim Arzt angerufen, der hat mir gesagt, dass sie bei ihm war… (Aua**) und meine Frau meinte, dass sie bei Ihnen in der Apotheke das bezogen hat. Könnten sie mir jetzt noch genau sagen, wann und was?”

Pharmama: “Es tut mir leid, aber wie ich vorher gesagt habe – ich muss zuerst mit ihrer Frau sprechen und von ihr die Erlaubnis bekommen, diese Information herauszugeben. Könnten Sie ihr nicht sagen, Sie soll selber anrufen? Wenn Sie kommt, kann ich ihr die Information auch ausdrucken, aber ich darf es Ihnen nicht sagen.”

Herr Terces: “Aber … das ist meine Frau!”

Pharmama: “Tut mir leid, aber … das Patientengeheimnis besteht auch gegenüber Familienangehörigen.”

Herr Terces: “Ich finde das nicht gut, was Sie da machen!”

Sagt er und hängt (böse) auf.

Seufz.

Jetzt bin ich die böse Apothekerin, die ihm Information vorenthält.

Ich finde das in dem Fall auch nicht sehr sinnvoll – wahrscheinlich braucht er die Informationen nur zum Kontrollieren der Rechnung … und gewisse Informationen hatte er schon. Aber – das Patientengeheimnis besteht trotzdem.

Und es könnte ja auch anders sein, dass sie ihm nämlich nicht gesagt hat, was sie nimmt, weil sie nicht will, dass er es weiss. Das wäre dann ein übler Vertrauensbruch und rechtlich verfolgbar wenn ich die Info einfach rausgebe.

Die Frau kam dann übrigens später am Tag und hat von uns den Ausdruck ihrer Bezüge erhalten. Das ging problemlos und unspektakulär ohne weitere Aufregungen.

 

  • alle Namen wie üblich geändert

**Ich weiss natürlich nicht, wie das mit dem Arzt genau ging, dass er die Auskunft gegeben hat. Vielleicht hatte der Arzt vorher das Einverständnis der Frau. Wenn sie ihm gegenüber mal gesagt hat, dass ihr Mann in die Behandlung einbezogen ist, reicht das theoretisch schon, oder wenn sie zusammen beim Termin waren. Ansonsten … Hmmm.

 

Tagged: Apotheke, Patient, Patientengeheimnis

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