Hier gibt es einen aktuellen, sehr interessanten Artikel über den »letzten Deutschen in Odessa«. Freilich nicht ganz im Sinne des Grundgesetzes, doch wer würde es sich anmaßen, dem alten Herrn sein Deutschsein abzusprechen? Doch auch wenn die heutige Redewendung vom »Deutschen im Sinne des Grundgesetzes« nur für den BRD-Bürger steht, kann man nicht behaupten, dass das Grundgesetz 1949 das deutsche Volk als Ergebnis der neuen Staatsentstehung sieht, was ein kurzer Blick auf seine Präambel oder etwa die alten Art. 23 und… weiter
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Wahnsinnswoche 2019:03
In dieser Woche 117 Patientenkontakte und 14 Terminausfälle an drei Tagen. Bis auf Weiteres habe ich erst in 10-12 Wochen wieder Termine frei.
CSU-Staatssekretär Stephan Mayer versteht die Technologie von Staatstrojanern nicht.
Professor Johannes Buchmann (Theoretische Informatik – Kryptographie und Computeralgebra) prognostiziert, dass in spätestens 30 Jahren alle verschlüsselten Daten offenliegen. Als wichtige Ziele beim Schutz von Gesundheitsdaten nennt er deren Vertraulichkeit (dass nur berechtige Personen die Daten einsehen können) und Integrität (es darf nicht möglich sein, Daten unbemerkt zu ändern). aend 19.1.2019 (paywall)
Der Professor hat aber gemeinsam mit japanischen und kanadischen Partnern einen technologischen Prototypen entwickelt, der eine jahrzehntelange sichere Speicherung sensibler Gesundheitsdaten gewährleisten soll.
Die Fehltage wegen psychischer Erkrankungen sind zwischen 2007 und 2017 um 67,5 Prozent gestiegen. Weitere Informationen beim Projekt Psychische Gesundheit in der Arbeitswelt – psyGA und beim Arbeitsschutzportal.
Mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) sind gefährliche Eingriffe in die ambulante Medizin geplant: bundesweiter Protesttag am 23.1.2019.
Was ich selbst von dem Gesetzentwurf halte? Nichts. Warum nicht? Es gelten noch immer die Bestimmungen des SGB 5, mit denen verhindert werden soll, dass die Tätigkeit des Leistungserbringers (?) übermäßig ausgedehnt wird. Daraus folgt, dass Arzttermine knapp gehalten werden.
Irgendwann ist den Schlaubergern im Ministerium und darum herum aber aufgefallen, dass ihre sozialgesetzgeberischen Vorgaben Terminknappheit und Terminchaos produzieren. Also haben sie sich überlegt, die wöchentlichen Sprechstundenzeiten der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte von 20 auf 25 Stunden zu erhöhen. Das Ganze müsse natürlich noch diskutiert werden. Gesundheitsminister Spahn (CDU) dann im gleichen Atemzug: es sei müßig, die Diskussion um die Sprechstundenausweitung auf 25 Stunden weiterhin zu diskutieren. Und: “Einfach nur entbudgetieren, das machen wir nicht.” Worüber soll dann noch diskutiert werden? Was ist das für ein Politikstil?
Ich habe meinen Praxisbetrieb so organisiert, dass ich das mir zugestandene Regelleistungsvolumen nicht überschreite, ich also meine Tätigkeit nicht übermäßig ausdehne (was im Übrigen heißen würde, ohne Bezahlung weiterzuarbeiten).
Im Rahmen der von mir angebotenen Notfallsprechstunden kriegen Sie im schlechtesten Fall innerhalb von drei Tagen eine Krisenintervention (Wartezeiten während der Notfallsprechstunden im Durchschnitt 45 Minuten, prinzipiell bis zu drei Stunden, und ganz selten muss ich wegen Überfüllung auch mal jemand wegschicken). Problem dabei: Arbeiten unter Zeitdruck und Hochgeschwindigkeitspsychiatrie decken sich nicht mit meinen und Ihren Qualitätsanforderungen.
Zweites Problem sind die Folgetermine. Es ist nicht absehbar, wann ich mal wieder Folgetermine schneller als nach 10-12 Wochen anbieten kann. Wenn ich jetzt noch Termine über eine Terminservicestelle belegen lassen würde, wäre das Chaos perfekt. Neue Patienten kämen sofort dran, während Patienten, die schon länger hier in Behandlung sind, hinten runterfallen würden. Außerdem wäre das dann schon reine Planwirtschaft, und ich würde meinen Status als Freiberufler verlieren.
Deshalb halte ich nichts von diesem bürokratischen Unfug.
Soulfood: Fatboy Slim – Push The Tempo
Wahnsinnswoche 2017:33
In dieser Woche 175 Patientenkontakte und 20 Terminausfälle.
Ich schicke selten Patienten weg. Diese Woche musste ich gleich zwei Behandlungen ablehnen:
Der Eine fragte, ob ich einen Hausbesuch machen könnte, und als ich dann nach einer längeren Anreise quer durch die Stadt zur vereinbarten Zeit bei ihm ankam, machte er die Tür nicht auf und ging nicht ans Telefon. Später hörte ich dann, das sei ihm zu kurzfristig gewesen – aber er bräuchte jetzt dringend ein BTM-Rezept. Das geht leider sowas von gar nicht.
Der Zweite kam nach mehr als einem Jahr Kontaktabbruch unversehens wieder in die Sprechstunde und forderte die sofortige Verschreibung von Suchtmitteln. Nachdem er schon im letzten Jahr parallel verschiedene Ärzte um Rezepte erleichtert und das Zeug anschließend teilweise vertickt hatte (ich habe so meine Informanten), habe ich ihm erklärt, dass ich kein Vertrauen in ihn hätte und ihn nicht wieder behandeln würde. Seine Drohung mit einer Anzeige wegen unterlassener Hilfeleistung habe ich zur Kenntnis genommen und auch, dass er anschließend den vollen Aschenbecher quer durch den Vorgarten getreten hat.
Als Vertragsarzt kann ich unter solchen Umständen (fehlendes Vertrauensverhältnis, Wunsch nach unbegründeten Verordnungen, angedrohte Strafanzeige) eine Behandlung ablehnen.
Ich kann eine Behandlung auch dann ablehnen, wenn ich so viele Patienten in Behandlung habe, dass deren ausreichende Versorgung durch die Übernahme weiterer Patienten gefährdet wird bzw. mir zusätzliche Behandlungszeiten nicht zugemutet werden können. Möglicherweise muss ich das in den nächsten Wochen tatsächlich machen.
Anfang des Jahres gab es ja einen ziemlichen Hype um Cannabis. Auf Psiram gibt es einen lesenswerten Artikel mit vielen Informationen rund um “Cannabis – Medizin/Sucht/Mythen/Anekdoten … was uns bewegt“.
Valproat ist in erheblichem Maße teratogen.
Die Fotografin Nora Klein hat eine Ausdrucksform gefunden, die jenseits der Worte vermittelt, wie depressive Menschen die Krankheit erleben.
Das deutsche Sozialrecht bietet vielfältige Möglichkeiten der Hilfe, aber aufgrund verwirrender gesetzlicher Regelungen und Zuständigkeiten haben selbst Experten Mühe, diesen Dschungel zu durchdringen. Übersichtlich und verständlich ermöglicht der Ratgeber »Psychisch kranke Menschen im Recht« Fachleuten und Laien den Zugang zu rechtlichen Grundlagen.
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…ist eine Krankheit, die häufig nach dem gleichen Schema abläuft. Es beginnt fast immer mit Genuss- oder Frusttrinken. Das regelmäßige Trinken steigert sich und führt unbemerkt in die Abhängigkeit. Wohl kein Genussmittel ist so gefährlich und so geschaffen dafür, eine Sucht auszulösen, wie der Alkohol. Vergleichbar bezüglich des „erlaubten Missbrauchs“ sind die Nikotinsucht, die Sucht […]