Gutachten: Macht die elektronische Gesundheitskarte Ärzte strafbar?

Hamburg (ots) – Ein neues Gutachten stellt fest: Bei der Ausgabe der
elektronischen Gesundheitskarte (eGK) wurde der Datenschutz verletzt,
denn die Identität der Versicherten wurde nicht geprüft. Jeder kann ein
falsches Foto einsenden, auch die Unterschrift wird nicht überprüft. Und
das hat Konsequenzen hinsichtlich der ärztlichen Schweigepflicht:
"Ärzte, die mit dieser unsicheren eGK künftig wie geplant Sozial- oder
Medizindaten übers Internet
weiterleiten, könnten sich strafbar machen", kommentierte heute Dr.
Silke Lüder, Vizevorsitzende der Freien Ärzteschaft, in Hamburg das
Ergebnis dieses Gutachtens. "Das ist eine schallende Ohrfeige für die
Betreiberorganisation gematik, die gesetzlichen Krankenkassen, das
Bundesgesundheitsministerium und alle ärztlichen Körperschaften, die das
eGK-Projekt weiter durchziehen wollen."

weiter hier, auch dasneue Gutachten im Original zum Downloaden:

http://www.presseportal.de/pm/57691/2832835/gutachten-macht-die-elektronische-gesundheitskarte-aerzte-strafbar

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