Krankenhausreform muss Finanzierungsreform werden

“Der niedrige Wert von 1,44 Prozent macht deutlich, dass am Konzept zur Ermittlung des Orientierungswertes etwas nicht in Ordnung ist”, erklärt der Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Alfred Dänzer. Zur Begründung führt er an, dass die maßgeblichen Kosten für das Personal im Erfassungszeitraum für die Ermittlung des Orientierungswertes (2. Halbjahr 2012 bis 1. Halbjahr 2014) wesentlich höher lägen. Dies belege die deutlich höhere Grundlohnrate von 2,53 Prozent. Zudem liege auch der Sachkostenanstieg in den Krankenhäusern (z.B. Anstieg der Haftpflichtversicherungsprämien, EEG-Umlage etc.) deutlich über dem Orientierungswert.

Der Präsident der DKG hält die in den Beratungen der Bund-Länder-AG zur Krankenhausreform angekündigte Überarbeitung der Ermittlungsgrundlagen für dringend. Dabei sei auch der Personalkostenanstieg zu berücksichtigen. In jedem Fall aber zeige sich, dass beide Werte, die Grundlohnrate und der Orientierungswert, im derzeit gesetzlich vorgesehenen Zusammenspiel (höhere Grundlohnrate gilt grundsätzlich) für die nächsten Jahre fortgeführt werden müsse, so Dänzer.

Dänzer mahnt, dass die finanzielle Lage der Kliniken sich zusätzlich noch erheblich verschärfen werde, sollte die Koalition den 0,8 prozentigen Versorgungszuschläge, den die Krankenhäuser als Hilfsmaßnahme seit 07/2013 im laufenden Jahr noch erhalten, streichen. Dänzer: “Angesichts von 50 Prozent der Kliniken mit roten Zahlen und angesichts der weiter steigenden Personalkosten und damit einhergehender Arbeitsverdichtung muss die Koalition den Kliniken Vergütungszuwächse oberhalb der Deckelung zulassen und den Zuschlag auch für das nächste Jahre beschließen. Nur so lässt sich der Anspruch der Regierung aus ihrem eigenen Koalitionsvertrag, dass “?eine sichere Behandlung nur dort möglich ist, wo das ärztliche und pflegerische Personal nicht über Gebühr belastet wird?”, in die Wirklichkeit umsetzen.”

Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG)

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