Welches Gesetz grenzt das arbeiten mit offenen Radionukliden bzw. an Röntgengeräten im präklinischen Bereich (arbeiten mit Tieren), für BTAs und MTLAS ein ?!

Ich arbeite im veterinär präklinischen Bereich mit PET, CT, MRT und Röntgeneinrichtungen für die Bildgebung an Tieren.

Sind BTAs und MTLAS genauso verpflichtet die Fachkunde zu aktualisieren oder gibt es dafür keine spezielle Gesetzesgebung ?

Ist es bei diesen Personengruppen schon damit abgegolten, wenn sie sich die jährliche Strahlenschutzunterweisung vom jeweiligen Betrieb vom Strahlenschutzverantwortlichen bzw. Beauftragten unterziehen lassen ?

Die Fachkunde erlaubt es uns als Personengruppe MTRAs im medizinischen Bereich zu arbeiten. Wie wird das im veterinär medizinischen Bereich gesehen ?

 

Ich meine, wir als MTAs führen eine Ausbildung über 3 Jahre speziell im Bereich wo es know-how und Troubleshooting im Strahlenbereich erfordert und kann nicht nachvollziehen, weshalb BTAs und MTLAs die selbe Tätigkeit “nur” durch eine Unterweisung (keine Fachkundeaktualisierung) durchführen dürfen.

 

Mfg

 

achso

 

 

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