AOK Bayern: Zahnärztliche Vergütung 2014: Verhandeln statt polemisieren!

Über drei Prozent mehr Vergütung für 2014 hat die AOK Bayern der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns (KZVB) angeboten. „Das jetzt modifizierte Angebot entspricht einem Finanzvolumen von fast 20 Millionen Euro“, so Dr. Helmut Platzer, Vorstandsvorsitzender der AOK Bayern. Platzer erläutert, dass gegenüber dem auch schon im Schiedsverfahren vorgelegten Angebot noch einmal ein deutliches Entgegenkommen eingepreist wurde, das die Vergütung der Verbesserung der zahnärztlichen Versorgung pflegebedürftiger Patienten betrifft. Das Angebot gelte trotz des Beschlusses des Bayerischen Landessozialgerichts. Dieses hat den nach dem Scheitern der Vergütungsverhandlungen erfolgten Schiedsspruch als rechtswidrig angesehen, weil er allein für das Jahr 2014 Ausgabensteigerungen von über 12 Prozent verursacht hätte. Bereits 2013 hatte die AOK Bayern rund 7,5 Prozent mehr an die KZVB überwiesen als 2012. In nur zwei Jahren hätte bei Bestand des Schiedsspruches die AOK-Vergütung um rund 20 Prozent anwachsen können.

Der AOK-Chef fordert die KZVB auf, die Gespräche über das AOK-Angebot wieder aufzunehmen und die Puffertage abzusetzen, statt zu polemisieren. Zudem müsse die KZVB künftig sicherstellen, dass sie die von den Krankenkassen überwiesene Vergütung über das ganze Jahr gleichmäßig an die Zahnärzte verteilt – damit würden Puffertage grundsätzlich überflüssig. Diese verunsichern Patienten und Zahnärzte. Grundsätzlich haben Patienten keine Einschränkungen zu erwarten. Puffertage sind ein rein abrechnungstechnischer Vorgang zwischen der KZVB und den Zahnärzten. Die Behandlung der Patienten darf nicht beeinträchtigt werden – das ist gesetzlich so vorgesehen. Dies betrifft nicht nur Schmerzpatienten, sondern alle Behandlungen. Die AOK Bayern geht davon aus, dass die Rechtsaufsicht die Entwicklung sehr aufmerksam verfolgt.

Die Ausgaben der AOK Bayern für die von den Puffertagen betroffenen Leistungen wie beispielsweise Füllungen liegen je Versicherten zwölf Prozent über dem Bundesdurchschnitt. In Bayern hat die AOK 2013 die über die Gesundheitskarte abgerechneten Einzelleistungen in exakt gleicher Höhe vergütet wie etwa die Ersatzkassen (z.B. vierflächige Füllung 54,47 Euro plus Begleitleistungen). Dies ist das Ergebnis einer vom Gesetzgeber vorgegebenen Punktwertangleichung.

Pressemitteilung der AOK Bayern

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