Arzthaftungsrecht 2014 | Sprechstunde Medizinrecht

Seit Inkrafttreten des Patientenrechtegesetzes ist etwas Zeit vergangen. Eine klare Aussage, ob das Gesetz zu mehr oder weniger Behauptungen von Behandlungsfehlern führt, ist derzeit noch nicht möglich. Unabhängig davon, sind auch in den letzten Monaten wieder eine Reihe von Entscheidungen zum Arzthaftungsrecht ergangen, die ich Ihnen im Newsletter dargestellt habe. Hier eine Übersicht zu den Themen:

  • Wie konkret muss ich nachweisen, dass ich den Patienten ordnungsgemäß aufgeklärt habe?
  • Wer muss das Aufklärungsgespräch führen?
  • Wie weit kann eine Haftung beim Einsatz fehlerhaften Personals gehen?
  • Kann die Summe mehrerer einfacher Behandlungsfehler zur Annahme eines groben Behandlungsfehlers führen?
  • Wie ist das Verhältnis von gerichtlichen Gutachten und Leitlinien?
  • Wie weit reicht die Aufklärung zu Behandlungsalternativen?
  • Entfaltet die ärztliche Dokumentation eine positive bzw. negative Indizwirkung?

Wenn Sie weiterhin über aktuelle Themen auf dem Laufenden bleiben wollen, können Sie über das Anmeldefeld auf der rechten Seite den Newsletter abonnieren.

Beste Grüße aus Leipzig

 

Jan Willkomm
Fachanwalt für Medizinrecht

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